Dienstag, 08. Oktober 2024
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Bebauungsplanentwurf XIX-48b „Buchholz Ost“ liegt aus

BA Pankow informiert

Für die Bürgerinnen und Bürger in Französisch-Buchholz gibt es ein Möglichkeit zur Beteiligung an der Planung. Das Planungsverfahren sieht deshalb die öffentliche Auslegung des Nebauungspla-Entwurfs vor.

An der Planung zum Bebauungsplan XIX-48b „Buchholz Ost“ kann sich die Öffentlichkeit vom 17. Juni – 16. Juli 2013 beteiligen und selbst Anregungen einbringen, die dann in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen werden.

Das ca. 20 ha große Plangebiet im Pankower Ortsteil Französisch Buchholz wird im Norden von der Dr.-Markus-Straße und im Osten durch den Parkgraben begrenzt. Es und erstreckt sich südlich bis zur Ferdinand-Buisson-Straße. Im Westen wird es durch die Bahnhofstraße und die Berliner Straße 39-56 begrenzt.

Der Entwurf des Bebauungsplans XIX-48b, seine Begründung mit dem Umweltbericht – einschließlich der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die in Auftrag gegebenen Gutachten zu Altlasten, Artenschutz und Schallschutz sowie zur Regenentwässerung liegen in der genannten Zeit im Stadtentwciklungsamt öffentlich aus.

Anregungen mündlich und schriftlich möglich

Während des Auslegungszeitraums können Anregungen sowohl schriftlich als auch mündlich vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums im Internet einzusehen.

Der Bebauungsplan soll Planungsrecht für die Neubebauung einer seit den 1990er Jahren brachliegenden Fläche westlich des Parkgrabens schaffen, die ehemals als Gärtnerei genutzt wurde.

Beabsichtigt ist, Flächen für den Bau von ca. 130 Einfamilienhäusern auf der ehemaligen Gärtnereifläche sowie die dafür erforderliche öffentliche Erschließung planungsrechtlich zu sichern.
Westlich des Parkgrabens sind zudem eine öffentliche Parkanlage und ein Spielplatz geplant. Entlang der Dr.-Markus-Straße, der Ferdinand-Buisson-Straße, der Bahnhofstraße und der Berliner Straße soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung für die bestehenden Nutzungen gesichert werden.

Im Rahmen der Umweltprüfung sind u. a. die umweltbezogenen Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft und Mensch sowie die Eingriffe in Natur und Landschaft und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfasst, untersucht und bewertet worden.

Auslegungsstelle:
Stadtentwicklungsamt
Franz-Jacob-Straße 4B „Storkower Bogen“, Zimmer 232
10369 Berlin

Öffnungszeiten:
Montags bis mittwochs von 8:30 bis 16:30 Uhr, donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr und
freitags von 8:30 bis 14:30 Uhr kann in die Planunterlagen Einsicht genommen werden

Internet:

Bebauungsplan XIX-48b

m/s