Donnerstag, 28. März 2024
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Brauchen wir eine „BürgerFonds-Versicherung“?

"BürgerFonds-Versicherung"

/// Kolumne /// – Im deutschen Gesundheitssystem gibt es zwei große Problemfelder: die wachsende Zahl älterer Menschen und die steigenden Kosten des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts. Das bisherige System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung steht in Frage, weil es eine Zweiklassen-Medizin hervorbringt.

Doch bohrt man aus volkswirtschaftlicher Gesamtperspektive tiefer, haben wir sogar eine „Vierklassen-Medizin“:

Neben gesetzlich und privat Versicherten gibt es drittens eine große und wachsende Zahl von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. Und es gibt viertens seit 1.1.1965 eine große Zahl von mitversicherten Familienangehörigen in der Türkei, die nicht Staatsbürger sind, aber KV-Leistungen aus Deutschland beziehen.

Ähnlich wie mit der Türkei gibt es auch Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien-Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Mazeonien, Montenegro, Serbien und Tunesien, in denen der Krankenversicherungsschutz geregelt ist, und die Mitversicherung von Familienangehörigen. Der aktuelle Stand der bilateralen Sozialversicherungsabkommen wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales dokumentiert.

Konzepte der Parteien: nicht durchgängig vergleichbar – und nicht zukunftssicher

Die Aussagen der zur Bundestagswahl angetretenen Parteien sind vielschichtig und widersprechen sich in grundlegenden Positionen. Durchblick schafft hier das Analysehaus KVpro.de GmbH, das die Wahlprogramme der Parteien gelesen, Vorschläge der Parteien ausgewertet und eine Tabelle zur Bürgerversicherung zusammengestellt hat.
Schon die Grundpositionen weichen extrem voneinander ab: SPD, Grüne und Linke wollen die Bürgerversicherung. CDU und CSU wollen sie nicht – genau wie die AfD. Die FDP will das bestehende System beibehalten: Freie Wahl zwischen PKV und GKV für alle. Aber KV-Beiträge für Selbstständige sollen künftig an tatsächlichen Einnahmen bemessen werden.
Das Pro & Contra wird vom Analysehaus KVpro.de GmbH eingehend dargestellt. Welche Lösung sich durchsetzen wird, muss sich in der Koalitionsverhandlung zwischen CDU/CSU und SPD noch erweisen.

Systemfragen: Wie groß ist die Versicherten-Gemeinschaft?

Die Frage nach der Zahl der Versicherten, Mitversicherten und Anspruchsberechtigten kann derzeit nicht genau beantwortet werden. Es gibt keine Transparenz. Klar ist: die Zahl der Beitragszahler und Beihilfen-Empfänger (Beamte) ist geringer als die Zahl der Versicherten und Mitversicherten.
Zudem besteht keine direkte hoheitliche Kontrolle über das Zustandekommen von Familienangehörigkeiten, speziell in der Türkei, die noch immer keine Geburtsregister hat. Im Zweifelsfall können so auch entfernte Verwandte per Konsularbescheinigung zum „Familienmitglied“ ernannt werden, um den Leistungsanspruch gegenüber der deutschen Versichertengemeinschaft zu begründen.
Vor einer Reform der Krankenversicherung muss hier Klarheit geschaffen werden, wer möglicherweise in einer neuen Form der Bürgerversicherung betragspfichtig und anspruchsberechtigt ist.

Gleichheit und Beitragsgerechtigkeit

Im Sinne der Kostenwahrheit und Klarheit und Gleichheit vor dem Gesetz muss künftig geregelt werden, wer „Bürger“ und „Leistungspartner“ und „Mitversichertes Familienmitglied“ einer Bürgerversicherung sein kann.

Nach derzeitiger Lage der Dinge in der Türkei kann es nicht Aufgabe von regulären Krankenkassen-Beitragszahlern sein, dort „Entwicklungshilfe ohne Beitragsdeckung“ zu finanzieren.

Auch die finanziellen Folgen des türkisch-kurdischen bürgerkriegsähnlichen Konfliktes müssen dabei mit betrachtet werden, denn aktuell töten und verletzen sich auch mitversicherte Familienangehörige, und stellen die Kosten der medizinischen Behandlung den deutschen Krankenkassen in Rechnung.

Die heutigen Unterschiede in Form von Ansprüchen, Beihilfen und Altersrückstellungen können auf individuelle Leistungskonten übernommen und eingepflegt werden, ohne klare „Rechtsansprüche“ zu verletzen. Die Gleichheit stellt sich somit nach und nach im demografischen Wandel ein, ohne heute lebende Versicherte zu überfordern.

Bürgerversicherung oder BürgerFonds-Versicherung?

Das Kernproblem für solidarische Versicherungssysteme allgemein: im Rahmen des technischen Fortschritts und wachsender Kapitaleinkommen kann das notwendige Beitragsaufkommen nicht mehr allein aus Erwerbsarbeit finanziert werden. Da ein wachsender Teil zu geringer Arbeitseinkommen und Renten nicht mehr ausreicht, um individuelle Lebensbilanzen durch Beitragszahlungen auszugleichen, müssen hohe Einkommen und Vermögen umso stärker zur Beitragsfinanzierung herangezogen werden.

Dieser Automatismus der einkommensbasierten Beitragsfinanzierung stößt jedoch auf wenig Akzeptanz, weil er auch als ungerecht empfunden wird, wenn die Einkommensunterschiede zu sehr auseinander driften.

Da die deutsche Versichertengemeinschaft gegenüber den ausländischen Mitversicherten heute schon wie ein „Staatsfonds“ auftritt, ist der grundlegende Systemwechsel gar nicht so groß, wie die Lobbyisten in der Versicherungswirtschaft glauben machen. Kernfragen sollten sich auch um das Thema drehen, wer von Zinserträgen und Zinseszinsverwaltung im System mitprofitiert.

Gelänge es, die Beitragszahler selbst an Zinserträgen zu beteiligen, wäre die Akzeptanz besser. Und eine BürgerFonds-Versicherung könnte auch dynamischer an künftige Entwicklungen angepasst werden.

Für die Mitversicherung ausländischer Familienangehöriger müssten dann auch staatliche Zuschüsse gezahlt werden, wenn dies per Abkommen zur staatlichen Aufgabe gemacht wird.

BürgerFonds-Versicherung als gemeinschaftliche Daseinsvorsorge

Bisher zahlt der Staat jährlich rund 14 Mrd. € in das System der Krankenkassen ein. Die Frage stellt sich, ob das Gesundheitsystem künftig als elementare gemeinschaftliche Daseinsvorsorge neu aufgestellt und finanziert werden sollte. Da auch Mitbürger_innen ohne Einkommen mitversichert werden, ist es vernünftig, eine Beitragsfinanzierung auch aus neutralen Steuerzuschüssen mit zu finanzieren. Eine zweckgebundene Verwendung der Einnahmen aus der Erbschaftssteuer scheint dafür ein sinnvoller Weg zu sein.

Volkswirtschaftlich wäre es längst sinnvoll, die gesamten Ebrschaftsteuer-Einnahmen grundsätzlich in einen Staatsfonds einzuzahlen, aus dem Bürgerfonds-Versicherung und andere Aufgaben gemeinschaftlicher Daseinsvorsorge finanziert werden. Kurz- und mittelfristig können so auch die Arbeitskosten entlastet werden, und ein sozialer Tarif-Puffer geschaffen werden, der das Gesamtsystem zwischen Nichtverdienern, Gutverdienern und Kapitaleinkommens-Beziehern ausgleicht.

Generell kann die Wandlung von der Bürgerversicherung zur BürgerFonds-Versicherung auch genutzt werden, um künftig Teile der Steuern und Sozialabgaben fest an Zwecke der gemeinschaftlichen Daseinsvorsorge zu binden. Ein gesetzlicher Garantiezins für langfristige und kurzfristige privaten Vermögens-Einlagen kann dabei helfen, das übergroße private Sparkapital für investive Zwecke in infrastrukturelle Zwecke der Daseinsvorsorge zu gewinnen, und Vernmögende Bürgerinnen und Bürger zu „Gemeinwesen-Investments“ einzuladen.
Das Gros der Krankenversicherungsbeiträge wird natürlich weiter durch Beiträge finanziert, die aber über alle Einkunftsarten erhoben und gerechter verteilt werden.

Die Kluft zwischen Arm und Reich kann so durch Hebung des „Gemeinwohlstandes“ freiwillig und mit viel höherer Akzeptanz stetig verringert werden. Ein Teil volkswirtschaftlicher und privater Zinseinkommen kann so auch in medizinische Innovationen und in neue Therapieeinrichtungen und Krankenhäuser reinvestiert werden.

Autor: Dipl.-Ing. Michael Springer
Der Beitrag ist ein Auszug aus der
AGENDA 20171 „Mehr soziale und technologische Synergien, Marktwirtschaft & Demokratie wagen.“

Mehr Informationen: info@sozialliberalepartei.de

m/s