Donnerstag, 03. Oktober 2024
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Entmietung á la Christmann

Kopenhagener Str. 46

Inzwischen ist das Mietshaus Kopenhagener Straße 46 ein „Modell- und Demostrationsvorhaben“ für eine effektive Vertreibung von langjährigen Mietern aus frisch erworbenen Altbauten in Millieuschutzgebieten – und für das staatliche Versagen in der Wohnungspolitik.

Möglich wurde das Modellvorhaben, weil eine Mixtur aus „rot-grüner“ Wärmedämmpolitik nach ENEV, „gelb-schwarzer“ Deregulierung des Mietrechtes und einer „schwarz-roten“ Deregulierung des Baurechtes und Bauordnungsrechtes an über 100 Jahre alten Mietshäuser und langjährigen Mieter „ausprobiert“ wird.

In der nächsten Woche geht es nun weiter vor Gericht:

Am Mittwoch den 15.10. 2014 findet um 10.00 Uhr im Raum 2804 im Amtsgericht Berlin, Littenstrasse 12-17, 10179 Berlin die mündliche Verhandlung in Sachen „Einstweilige Verfügung“ gegen die monatelange „Baufolien-Einhausung“ statt.

Seit nunmehr fast 7 Monaten leben die Hausbewohner unter dieser wind- und blickdichten Plane. Der Investor hat inzwischen mehrere Mietparteien aus dem Haus „vergrämt“, die lästiges Ungeziefer.

Die Methode mit der Bauplane könnte aus einem Handbuch für Holzsanierung stammen: „Bei Holzbockbefall werden Holzhäuser in luftdichte Planen verpackt und tagelang auf hohe Temperaturen aufgeheizt, bis die Holzböcke absterben.

Investor steht kurz vor dem Ziel

Das Ziel, die Hausbewohner zu nötigen, „freiwillig“ aus ihren Wohnungen zu verschwinden, wird durch die starke psychische Wirkung dieser Isolation erreicht. Die Hälfte der Bewohner ist bereits ausgezogen, teils um ihre neugeborenen Kinder vor diesen psychischen und physischen Schäden zu schützen.

Ein Mieter hat nun vor Gericht einen erneuten Antrag auf Entfernung der Plane gestellt, nachdem mehrere erwachsene Hausbewohner und 6 Kinder Hautausschläge und Atemwegserkrankungen durch den giftigen Feinstaub bekommen haben. Christmann und seine Anwälte gehen mit nun mit wiederholten fristlosen Kündigungen derzeit gezielt gegen die in Politik und Medien aktiven Hausbewohner vor.

Präzedenzfall für ganz Berlin

Die „Entmietung“ per Baufolien-Einhausung landet nun erneut vor Gericht, und in der kommenden Woche entscheidet sich nun, ob der Präzedenzfall mitten im Millieuschutzgebiet Prenzlauer Berg vollendet wird.

Sollte sich der Eigentümer mit der Methode durchsetzen, gibt es in ganz Berlin für Mieter keine Sicherheit mehr. Das Grundrecht auf Wohnen kann dann jederzeit durch „genehmigungsfreie Willkür“ eines Investors ad Acta gelegt werden.

m/s