Donnerstag, 05. Dezember 2024
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Gesundheitliche Risiken beim Schießtraining

Schießstand in Wannsee

Die gesundheitlichen Risiken beim Schießtrainung der Berliner Polizei sind offenbar jahrelang nicht richtig eingeschätzt worden. Polizeiintern hat sich längst Unmut aufgebaut, denn es gibt auch einige schwere Erkrankungsfälle, bei denen der Verdacht besteht, dass Schadstoffe und schadstoffhaltige Feinstäube in Schießanlagen der Auslöser sind. Die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Polizeiführung haben nun reagiert, und die Hilfestellung der Charité Universitätsmedizin für die Polizei organisiert.

Schießstand in Wannsee
Schießstand in Wannsee – Shotevent am 29.3.2014 – Foto: Screenshot Youtube

Bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Charité Universitätsmedizin Berlin und des Polizeipräsidenten in Berlin wurden gestern Nachmittag rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei in der Charité in Mitte über medizinische Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Inhalation von Schießpulverdampf informiert. Teilnehmer waren u.a. Innensenator Frank Henkel, der Vorstandsvorsitzende der Charité Prof. Karl Max Einhäupl, Polizeipräsident Klaus Kandt und der Pneumologe Prof. Dr. Witt.

Zur Veranstaltung waren insbesondere Schießtrainerinnen und Schießtrainer, die regelmäßig auf Schießstätten eingesetzt sind oder waren sowie deren Vorgesetzte, die zuständigen Personalvertretungen und die in der Polizei vertretenen Gewerkschaften eingeladen.

Schießstände und ihre Gefahrstoff-Emissionen

Bei jedem Schuss mit Handfeuerwaffen werden Schadstoffe emittiert, die in geschlossenen Schießständen zu einer Kontamination der Atemluft bei Schützen und Aufsichtspersonen führen. Über Art und Menge der Schadstoffe besteht noch immer eine große Unwissenheit. Doch Arbeitgeber sind aufgrund der Gesetze zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Vorsorge verpflichtet. Zudem trifft sie bei Bekanntwerden eines Gefahrstoff-Verdachts die Ermittlungspflicht nach der Gefahrstoff-Verordnung. Ebenso haben die Träger der Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaften zu reagieren.

Die Gefahrenlage ist auch schon seit langer Zeit bekannt, und wurde schon vor über 22 Jahren ausgiebig untersucht. So hat etwa das „Wehrwissenschaftliche Institut für Werk-, Explosiv und Betriebsstoffe Dr. Holl“ in Köln bereits 1994 im Auftrag der Verwaltungsberufsgenossenschaft eine ausführliche Untersuchung zur „Be- und Entlüftung von geschlossenen Schießständen“ durchgeführt.

In geschlossenen Schießständen wird dabei eine Kontamination der Atemluft und der Oberflächen – vor allem am Boden und an den Seitenwänden festgestellt. Die Emissionen setzten sich aus gas- und partikelförmigen Reaktionsprodukten der verwendeten Explosivstoffe wie auch aus nichtumgesetzten Explosivstoffen zusammen.
Durch zahlreiche Untersuchungen wurde auch festgestellt, dass als nicht umgesetzter Explosivstoff Treibladungspulver nach einem Schuss aus einer Handfeuerwaffe emittiert wird und sich bis zu einem Abstand von ca. 6-7 m in Schussrichtung auf dem Boden und in den Schallisolierungen der Wandverkleidungen anreichern kann.
Diese Stoffe sind sogar explosionsgefährlich im Sinne des Sprengstoffgesetzes, d.h. sie können durch Reibung, Schlag oder durch Erhitzen zur Reaktion gebracht werden.

Atemgängige Schadstoffe in der Luft

Die Reaktionsprodukte können als luftgetragene Schadstoffe vom Schützen wie auch vom Aufsichtspersonal eingeatmet werden und so zu einer Gefährdung der Gesundheit führen. Emittierte gas- und partikelförmigen Stoffe stammen aus verschiedenen Bestandteilen der Munition, dem Anzündsatz (AZ) und dem Treibladungspulver (TLP).
Ferner werden durch mechanische und thermische Beanspruchung der Oberfläche des Geschosses (Abrieb, Verdampfen von Blei) auch metallische Bestandteile mit den Schussschwaden emittiert. Insbesondere Geschosse mit einem Boden aus Blei tragen zum Bleigehalt im Gesamt-Staub und im Feinstaub bei.

Der Anzündsatz (AZ) sorgt nach mechanischer Betätigung eines Schlagbolzens für die Anzündung von Treibladungen. Der reib- bzw.
schlagempfindliche Anzündsatz erzeugt eine Gesamtmenge zwischen 15 und 30 mg Gesamtstaub. Darin sind Blei, Barium, Antimon, Zink und Kupfer enthalten. Das früher verwendete Knallquecksilber mit Chloraten wird nicht mehr verwendet.

Das Treibladungspulver ist ein in der Regel rauchschwaches Pulver auf Basis von Nitrocellulose (NC). Je nach Zusammensetzung werden eidet man einbasige Pulver (Energieträger nur Nitrocellulose), zweibasige oder dreibasige Pulver (enthalten NC und dazu
niedermolekulare Nitratester z. B. Nitroglycerin oder Diglycoldinitrat).
Zusätzliche Bestandteile sind Stabilisatoren, Weichmacher oder phlegmatisierende Stoffe, die eine Selbstentzündung verhindern. Die Zusätze bewegen sich im Bereich weniger Gewichtsprozente. Die Menge des TLP’s in der untersuchten Munition lag zwischen 64 und 3000 mg pro Schuss. Von der Verbrennung und dem Druckaufbau in der Waffe hängt im Wesentlichen die Menge der gebildeten Reaktionsprodukte Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickoxide und Wasser ab.

Schon damals im Jahr 1994 wurden im Rahmen der Überprüfung und Bewertung von Gefahrstoffen in der Luft an Arbeitsplätzen in
Raumschießanlagen wurde festgestellt, dass ggf. wenige Schüsse mit einer Handfeuerwaffe in einem geschlossenen Raum ausreichen können, um die Grenzwerte für Schadstoffkonzentrationen am Arbeitsplatz (MAK, TRK) zu überschreiten.

Tabelle: Schusswaffen und Schadstofffe
Tabelle: Schusswaffen und Schadstofffe: Minima und Maxima der Schadstoffemissionen je Schuss – Quelle: Dr. Gerhard Holl
Wehrwissenschaftliches Institut für Werk-, Explosiv und Betriebsstoffe, Köln

Gutachter und Fachleute für die Schießstandlüftung empfehlen seitdem auch entsprechende Lüftungsanlagen. Die Lüftungsführung sogt dabei als „Verdrängungslüftung mit einer turbulenzarmen Raumluftströmung“, die auch Kolbenströmung genannt wird, für einen direkten Transport von Partikeln und Gasen ohne Rückströmungen zu den Abluftöffnungen. Der Luftstrom führt dabei vom Schützen weg, hinter dem Frischluft nachströmt.

In der Industrie ist das System schon seit vielen Jahren in sogenannten „Reinräumen“ im pharmazeutischen und elektronischen Produktionsbereichen üblich, bei denen Werkstoffe staubfrei zu halten sind. Experten haben auch damals schon nach aufwendigen Langzeitmessungen nachgewiesen, dass dieses System auch bei Raumlängen von 100 m funktioniert.

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist dieses System für Schießstände der Polizei und andere gewerblich genutzte Schießstände seit 1978 durch Ministerialerlass zwingend vorgeschrieben.

In Berlin hat man die Sanierung der Schießstände jahrelang verschleppt, weil Gesamtkosten von 10 Mio. € im Raum stehen.

Gesundheitsberatung statt vorbeugender Arbeitsschutz und Anlagensicherheit?

Über den Skandal der schadstoffbelasteten Schießanlagen in Berlin wurde schon umfangreich berichtet (BZ-Berlin | 14.4.2016 ). Die Belastung mit Blei und krebserregenden Mineralfasern (aus Dämmplatten) soll schon bei 89 Polizisten zu gemeldeten gesundheitlichen Problemen geführt haben.

Bei einigen Schießanlagen in Berlin war die Belüftung so schlecht, dass sich Schadstoffe, die beim Schießen entstehen, in der Luft sammelten. Belastet wurden besonders die Trainer, die jeden Tag in den Hallen arbeiten.
Eine Kommission soll die Anerkennung von Gesundheitsschäden, den Umgang mit den Folgen und Entschädigungen klären. 1532 Schießtrainer und Mitglieder von Spezialeinheiten, die oft trainieren, sollen medizinisch auf Folgen wie Krebserkrankungen untersucht werden.

Mit der „Informationsveranstaltung über mögliche gesundheitliche Risiken beim Schießtraining“ ( Polizeimeldung vom 06.07.2016) wird nun versucht, die betroffenen Polizisten zu beruhigen und ihre Bedenken anzunehmen.

Der derzeitige Dienstherr Senator Frank Henkel sagte: „Die Betroffenen haben Anspruch, dass ihre Anliegen und Fragen ernst genommen werden. Das tun wir. Dazu diente auch die heutige Informationsveranstaltung. Es freut mich, dass wir Prof. Witt und die Charité als weltweit anerkannten Forschungsstandort gewinnen konnten, uns bei den Untersuchungen zu unterstützen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Aufklärung weitergeführt wird und die drängenden Fragen der Betroffenen beantwortet werden “

Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Karl Max Einhäupl: „Die Charité kommt gerne der Bitte des Innensenators und des Polizeipräsidenten nach, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Polizei bei der Lösung der gesundheitlichen Probleme zu unterstützen, die von den Betroffenen in einem Zusammenhang mit den Schießübungen gesehen werden. Darüber hinaus wird die Charité alle Anstrengungen unternehmen, mit wissenschaftlichen Methoden zu klären, inwieweit die Beschwerden der Betroffenen kausal durch die Exposition an den Schießstätten bedingt sind.“

Polizeipräsident Klaus Kandt: „Die Gesundheit meiner Kolleginnen und Kollegen hat für mich oberste Priorität. Deshalb werde ich alle Möglichkeiten zur notwendigen Aufklärung nutzen, die die Behörde bietet und externe Hilfe immer dann in Anspruch nehmen, wenn sie uns bei der Beantwortung der wichtigsten Fragen weiterhelfen kann.“

In der „Gemeinsamen Meldung Senatsverwaltung f. Inneres und Sport sowie Polizei Berlin Nr. 1733“ wird das Problem abgewiegelt:

„In der letzten Zeit waren, teilweise erhebliche Unsicherheiten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Gesundheitsgefahren entstanden, die sich möglicherweise aus einer regelmäßigen Inhalation von Schießpulverdampf auf Schießstätten ergeben könnten.

Im nächsten Schritt soll Prof. Witt weitere Untersuchungen durchführen. Die Untersuchungen und Bewertung der Ergebnisse sollen durch ein medizinisches Expertenteam begleitet werden.

Mit den weiteren Untersuchungen sollen gleichermaßen Unsicherheiten, Ängste und Sorgen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verringert als auch Hinweise auf etwaige weitere Schutzerfordernisse beim Schießtraining gewonnen werden.“

Innensenatoren und ihre Verantwortung als Arbeitgeber

Die in Berlin tätigen Innensenatoren hätten spätestens 1994 auf das Problem aufmerksam werden müssen und ihre gesetzlich vorgesehende Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitschutz wahrnehmen müssen. Die Schießanlagen hätten sämtlich nach den in NRW geltenden Richtlinien ausgestattet werden können. Vor allem muss auch nach der Verantwortung der Betriebsärzte gefragt werden, die für den Arbeitsschutz der Beschäftigten Verantwortung tragen. Die Staatsanwaltschaft ist deshalb tätig und muss nun auch zurückliegende Verantwortung und Unterlassungen untersuchen – es geht sogar um Körperverletzung.

Doch offenbar gibt es enorme „Wahrnehmungslücken“: So ist bei der nach dem Waffenrecht §7 vorgesehenen Waffensachkundeprüfung das Thema „Schadstoffe“ bisher überhaupt nicht vorgesehen.

Für einen sachgerechten und verantwortungsvollen Betrieb einer Schießanlage sollten neben abfallrechtlichen, umweltrechtlichen Regeln auch die zugehörigen gesetzlich vorgeschriebenen Regeln zum Arbeitsschutz und der Gefahrstoff-Verordnung, wie etwa die TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte) und die TRGS 402 (Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition) und die TRGS 403 (Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz) bekannt sein.

In den 1994 durchgeführte Untersuchungen an Schusswaffen wurde herausgefunden, dass Blei als Leitindikator im Feinstaub ausreicht, um eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Bisher lautete die Empfehlung „Wird die Bleiemission unter dem Arbeitsplatz-Richtgrenzwert gehalten, sind auch die anderen Stoffe unter dem Grenzwert.“

Doch für die gesundheitlich betroffenen Polizeibeamten ist das kein Trost, denn vor allem Antimon ist nicht nur in den Schießständen, sondern auch in der städtischen Umwelt vorhanden. Die EU hat wegen der Feinstaubkonzentration ein Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, an dessen Ende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge stehen.

Verschärftes Chemikalienrecht – Grenzwerte berufsbedingter Exposition

Das deutsche Gefahrstoff-Recht wurde seit 1995 an das europäische Recht angepasst. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) GW am 1. Januar 2005 mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingeführt (vorher galten MAK-Werte).
Für Beschäftigte bedeutet dies einen weiter reichenden Schutz, weil auch andere Maßstäbe bei der Gefährdungsbeurteilung angelegt werden können.

Falls für einen Arbeitsstoff in der Luft kein Arbeitsplatzgrenzwert nach TRGS 900 festgelegt ist, kann nach TRGS 402 zur Bewertung der Exposition z. B. der MAK-Wert der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Arbeitsplatz-Richtgrenzwert der EU, ausländische Grenzwerte oder der DNEL-Wert der REACH-Verordnung herangezogen werden. In der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 409 (BBekGS 409) wurde auch festgelegt, dass der Arbeitsplatzgrenzwert eines Stoffes vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) neu zu überprüfen ist, falls der DNEL-Wert für diesen Arbeitsstoff strenger ist als der geltende Arbeitsplatzgrenzwert.

Sowohl der Wissenschaftliche Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition (SCOEL) der EU als auch die Empfehlungswerte der Unfallversicherungsträger (EW-UVT) geben ihre eigenen Empfehlungen für Arbeitsplatzgrenzwerte bekannt.
Doch Vorsicht: auch bei Einhaltung des EW-UVT ist eine gesundheitliche Gefährdung durch den Gefahrstoff nicht ausgeschlossen (z. B.: Blei mit 0,1 mg/m³ und Holzstaub mit 2 mg/m³).

Eingeatmete Stäube mit Antimon, Barium und Kupfer sind ebenfalls toxisch und sind auch um Bremsbelägen und Dieselruß enthalten. Bei den hohen Feinstaubwerten innerhalb von PKW´s tritt deshalb vor allem im Innenraum von Kraftfahrzeugen eine hohe Feinstaubkonzentration auf, die die Exposition um Schießstand sogar noch übertreffen kann.

So stellt sich heute das Problem Antimon auch als komplexes Umwelt- UND Arbeitsschutzproblem dar und ist eine inakzeptable Gefährdung der Gesundheit der Polizeibeamten.