Mittwoch, 04. Dezember 2024
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KGA Famos e.V: Kleingärtner kämpfen weiter

Kleingartenanlage Famos

Kleingartenanlage Famos
Kleingartenanlage Famos

Das Trauerspiel um die 18 Kleingärten in der Pankower Kleingartenanlage im Florakiez geht weiter. Ein Gerichtstermin am 16. Juli 2012 brachte keine gütliche Einigung – was auch nicht erwartet worden war.

Die Güteverhandlung am Landgericht Berlin am Montag den 16. Juli 2012 sollte über die Kündigung der 18 betroffenen Kleingärten der KGA Famos in Pankow durch die Deutsche Bahn (DB Netz AG) entscheiden. Doch schon in grundlegenden Fragen der Gültigkeit der Kündigung gibt es grundsätzlichen Streit.

Die Postionen sind gegensätzlicher kaum vorstellbar:

Die Kleingärtner haben eine Feststellungsklage erhoben – ob die DB NETZ AG überhaupt für die Kündigung der 18 betroffenen Kleingartengrundstücke der KGA Famos in Pankow zuständig und berechtigt war.

Die DB NETZ AG sieht sich als rechtmässigen Nachfolger der Deutschen Reichsbahn mit der der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. ursprünglich den Pachtvertrag abgeschlossen hatte.

Die Richterin wiederum glänzte nicht durch spezielle Fachkenntniss und zog in Zweifel, “ ob es sich bei den betroffenen Grundstücken überhaupt um Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes handle“.

Die Feststellungsklage des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e.V. wird nicht einfach zu entscheiden sein, weil es um grundlegende Fragen des deutschen Einheitsvertrages, um Überleitungsbestimmungen für Kleingärten und um eigenturmsrechtliche Fragen der Grundstücks-Zuordnung geht. Die über 90-jährige Geschichte der Kleingartenanlage Famos e.V. stellt zudem ein unumstößliches Faktum dar.

Kleingartenanlage Famos
Kleingartenanlage Famos

Die Gartenfreunde der 18 Parzellen der KGA Famos e.V. sind durch eine Entscheidung des einstigen Pankower Stadrats für Bauen und Stadtentwicklung Dr. Michail Nelken im Frühjahr 2011 in die unabsehbare Konliktlage gebracht worden.

Eine Baugruppe hatte das betreffende Teilstück der Kleingartenanlage von der Grundstückseigentümerin DB AG erworben und einen Bauantrag gestellt.
Dem Bauantrag der Baugruppe „Himmel und Erde“ erteilte Dr. Nelken einen Bauvorbescheid auf Grundlage von §34 Baugesetzbuch für deren Wohnbauvorhaben. Das Gartenland wurde ohne ersichtliche Not damit rechtlich in Bauland verwandelt – ohne die Betroffenen in Kenntnis zu setzen.

Ein Bebauungsplan aus dem Jahre 2003, hatte die betroffenen 18 Parzellen ausgespart – und so wurde das Bauvorhaben ohne Rücksicht auf die Gartenfreunde hinterrücks planerisch voran getrieben.

Erschwerend ist: die Fläche der Kleingartenanlage ist planungsrechtlich nicht im Flächennutzungsplan gesichert – weil dieser nur Flächen größer als 3 Hektar darstellen und sichern kann.

Die Gartenfreunde haben gegen diese kalte Enteignung und Zerstörung ihrer Gärten seit der Kündigung im Jahr 2011 mobil gemacht – und über 18.000 Unterschriften gesammelt. Insbesondere im benachbarten Florakiez gibt es große Sympathien für den Erhalt der Gärten.

Die gerichtliche Auseinandersetzung geht nun auf zwei Ebenen weiter.

Die Feststellungsklage, ob die DB NETZ AG als Rechtsnachfolger überhaupt verfügungsberechtigt ist, und hätte kündigen dürfen – muss aufwändig anhand der Aktenlage geklärt werden. Die Richterin war daher verärgert – weil dies erheblichen Aufwand bei Urkundenklärung erfordert.

Die Übertragungs-Verträge von Deutscher Reichsbahn und der Bahn-Landwirtschaft Bezirk Berlin e.V. und der DB NETZ AG müssen geprüft werden. Die „Eisenbahnlandwirtschaft ist auch als eine „betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn und des Eisenbahnvermögens“ bekannt – und hat vielen Eisenbahner-Familien seit 1950 Kleingärten verpachtet. Der letzte Pachtvertrag der Gartenfreunde datiert aus dem Jahr 1993. Die DB NETZ AG wurde erst 1999 gegründet.

Die zweite Ebene betrifft die Kündigung selbst. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Kündigung rechtswirksam und ob das Bundeskleingartengesetz hier anwendbar ist.

Die verärgerte Richterin stellte die Frage, ob es sich bei den betroffenen Grundstücken überhaupt um Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes handelt.
Seien es keine schutzwürdigen Kleingärten, so würde es sich um ein ganz normales Pachtverhältnis handeln das jederzeit gekündigt werden könne. Diese Frage ist auch unabhängig von der Frage, ob ein Baurecht besteht und ob überhaupt gebaut werden darf.

Rechtsanwalt Dr. Beckmann vom Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V. wies aber auf die Geschichte der Kleingartenanlage Famos hin, die seit 1921 besteht. „Katasterauszüge und die dazugehörigen Luftbilder würden belegen, dass die 18 betroffenen Grundstücke schliesslich als Kleingärten genutzt würden und wurden und dass sie offensichtlich kein Bauland seien.“
Nach seiner Auffassung sei der Bauvorbescheid des Bezirksamt Pankow irrtümlich erfolgt und zu der mittlerweile erteilten Baugenehmigung seien dem Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. noch keine näheren Einzelheiten bekannt.

Ein Vergleich wurde daher vom Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. nach kurzer Beratungspause abgelehnt. Der Rechtsstreit wird somit fortgesetzt. Der Weg durch die Instanzen kann nun bis zu 5-6 Jahre dauern.

Weitere Informationen:
Blog der Gartenfreunde der KGA Famos e.V.: http://dieoasepankow.blogspot.de/

m/s