Dienstag, 19. März 2024
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2013: Ausgetanzt in Prenzlauer Berg?

Leere Tanzfläche im Frannzclub

Die GEMA will die Gebühren für Musiknutzung in Gaststätten und auf Veranstaltungen ab 2013 drastisch erhöhen. Erste konkrete Berechnungsbeispiele zeigen nun: die gesamte Kulturszene in Pankow und vor allem in Prenzlauer Berg ist bedroht.

Die neue geplanten GEMA-Tarife sorgten schon für Entsetzen bei Musikveranstaltern, Clubs, Diskotheken und Musikkneipen. Sie alle fürchten um ihre Existenz. Betroffen sind aber auch Cafés, Restaurants und Hotels – die in ihren Gasträumen Musik abspielen. Zusätzlich verteuern sich auch Tonträger, Datenspeicher und Endgeräte. Allein in Pankow kann die GEMA mehrere Millionen Euro jährlich zusätzlich vereinnahmen, wenn sie sich mit den Plänen durchsetzt. Eine Hochrechnung fehlt bisher – eine Aufgabe die dringend veranlasst werden muss.

Leere Tanzfläche im FrannzclubKünftig überall leere Tanzflächen wie hier im Frannzclub ?

In einem Special stellt die PANKOWER ALLGEMEINE ZEITUNG die GEMA-Pläne und die Kostenauswirkungen für Kulturveranstalter dar.

Als bundesweit mitgliederstärkste Organisation und direkter Verhandlungspartner der GEMA steht die DEHOGA, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V., an vorderster Front der Gegner der geplanten GEMA-Tarife. Mitte Mai 2012 hat die DEHOGA einen Tarifrechner auf ihrer Webseite veröffentlicht und Berechnungsbeispiele für typische Veranstalter veröffentlicht. Die Beispiele sind hier nachfolgend aufgeführt.

Eine typischer Club mit Diskothek zahlt künftig rund 496% mehr: 42.865,06 € – statt bisher 7.193 € im Jahr. Größere Clubs müssen sogar mit 560% Preisteigerungen rechnen: 95.268,68 € statt bisher 14.430,57 €.

Berechnungsbeispiel Club, Diskothek

Berechnungsbeispiel Club, Diskothek

Auch Musikkneipen müssen nun erhebliche Preissteigerungen befürchten: statt 1.336,45 € müssen über 22.523,07 € jährlich bezahlt werden. Ein zweites Beispiel zeigt, das die Belastung auch schnell die Höhe der Mietbelastung erreichen kann: statt = 2.011,89 € müssen künftig 59.123,06 € an die GEMA gezahlt werden – eine Preisstiegerung um 2839% !.

Berechnungsbeispiel Musikkneipe

Berechnungsbeispiel Musikkneipe

Die GEMA behauptete bisher, Musikveranstaltungen auf kleiner Fläche, mit geringem oder keinem Eintrittsgeld, werden durch die neue Tarifstrukturreform entlastet. Sie behauptetete auch, durch die Streichung der 11 alten Tarife wird alles einfacher und gerechter. Die Zahlenbeispiele zeigen – das ist falsch! Bisher gab es einen Pauschaltarif (MU III 1 b). Dieser deckte bisher die Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter ab. Musikkneipen konnten bisher einen Jahrespauschalbetrag zahlen (siehe die Berechnung für 2012 inkl. Zuschläge für GVL und GEMA). Besonders verschärfend wirkt sich der neu eingeführte Zeitzuschlag ab einer Öffnungsdauer/Veranstaltungsdauer von 5 Stunden aus.

Live-Musik verteuert sich nach dem neuen GEMA-Tarif ebenfalls – bleibt aber vergleichsweise preiswert: Bei einer Einzelveranstaltung steigt die GEMA-Gebühr von 26,75 € auf 47,08 € (=76%). Bei einer größeren Veranstaltung werden statt 54.25 € künftig 105,93 € fällig.

Berechnungsbeispiel Livemusik

Bei reiner Tonträgermusik in einer Gaststätte (Raumgröße 130 Quadratmeter – ohne Eintritt) verteuert sich Musikveranstaltung mit Laptop von 20:00-1:30 Uhr von bisher 48,15 € auf 108,28 € (= 125%). Bei 24 Öffnungstagen sind das Kosten von 2.598,72 € – das entspricht etwa der Monatsmiete der Räume.
Das Jahresende 2012 wird auch die letzte preiswerte Möglichkeit für Silvesterpartys in Hotels: Ein Hotel mit 510 Quadratmetern Raumgröße müßte für reine Tonträgermusik (mit Laptop) bei 20 € Eintritt (von 20:30-2:00 Uhr) 2.953.20 € (statt = 825,48 €) zahlen. Das sind 258% mehr. Dafür müssten dann mindestens 147 Gäste kommen – und die Kosten für Essen und Personal sind damit noch nicht gedeckt.
Ein weiteres verdecktes Problem: die GEMA erhebt nur 7% MWST., die als Betriebsausgabe absetzbar sind. Die meisten Veranstalter müssen jedoch künftig damit rechnen, 19% Mehrwertsteuer auf die Eintrittsgelder zu erheben. Damit ist eine Kostenbelastung von 12% verbunden – die in der Tarifberechnung gar nicht aufscheint. Betriebswirtschaftlich viele Clubs und Veranstalter besonders gefährdet – die schon jetzt mit Steuernachzahlungen zu kämpfen haben.
Die GEMA will künftig auch Benefiz-Veranstaltungen abgabenpflichtig machen – das Spendenvolumen derartiger Veranstaltungen wird daher schrumpfen.
Auch bei privaten Partys schlägt die GEMA unerbittlich zu: Kommen mehr als 70 Gäste, unterstellt die GEMA eine Öffentlichkeit. Die privat geplante Party kann so zum öffentlichen Ereignis werden, insbesondere, wenn die Gäste dem Gastgeber unbekannte Begleitung mitbringen. Auch Betriebsfeiern, Vereinspartys und größere Geburtstagsfeiern in angemieteten Räumen sind betroffen.
Der einzige Lichtblick: stehen GEMA-Gebühren und Einnahmen nicht in einem vernünftigen Verhältnis, will die GEMA Härtefall-Regelungen auf Antrag bei den jeweiligen Bezirksdirektionen ermöglichen. Feste Kriterien gibt es dazu aber nicht.

Was können Veranstalter tun, um ihre GEMA-Kostenbelastung zu minimieren?

Zuerst muss künftig eine genaue Buchhaltung etabliert werden – die auch das gespielte Musikprogramm mit Uhrzeiten erfaßt. Insbesondere die Zeitzuschläge von 50% können auf diese Weise im Griff behalten werden. Im Prinzip ist jeder Veranstalter gut beraten, eine Tages-Kalkulation zu machen – damit ihm die GEMA-Gebühren nicht aus dem Ruder laufen.
Die Playlist und die Künstler-Liste mit „natürlichen Namen“ hilft bei etwaigen künftigen Streitigkeiten. Es gibt aber auch Rabatt-Regeln: so erhielten die DEHOGA-Mitglieder bislang 20% Tarifermässigung.

Was können Musikveranstalter und Hotel- und Gaststätten-Betriebe tun?
Die Protestaktionen der Aktion „Stopp-GEMA 2013“ sollten aktiv unterstützt werden. Für den eigenen Betrieb sollte eine Musterkalkulation anhand der neuen GEMA-Tarife erstellt werden, und eine betriebswirtschaftliche Ertragsplanung erstellt werden.
Die neuen Zahlen, mögliche Schließungsabsichten und geplante Geschäftsaufgaben sollten rechtzeitig mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfern erörtert werden. Möglichkeiten zu Mietnachlässen, zur Herabsetzung von Steuervorauszahlungen müssen bis zum 1.1.2013 genutzt werden. Ferner muss unbedingt Klarheit über die tatsächliche Höhe des Mehrwertsteuersatzes geschaffen werden – um 12% unnötige Kosten zu vermeiden.

GEMA-freie Tonträgermusik im Gaststättenbereich:
Für Cafés und Gaststätten gibt es eine interessante Alternative: es gibt eine Firma, die ausschließlich GEMA- freie Musik anbietet und für die Hintergrundmusik in der Gastronomie durchaus empfehlenswert ist. Benötigt wird lediglich ein Internet-Anschluß oder ein Player. Die Jahreslizenz fängt bei ca. 48 € an. Ca. 200.000 Musikstücke stehen zur Verfügung davon sind ca. 1/4 als Hintergrundmusik geeignet. Die Nutzung und die Verbreitung dieser Musik zieht keinerlei Gebühren nach sich, die an die GEMA entrichtet werden müssen. Jamendo PRO kümmert sich darum, die 50 % der Einkommen, die die Künstler entsprechend der verkauften Lizenzen verdienen, zu sammeln und weiter zu verteilen. m/s

Weitere Informationen:
http://www.stopp-gema-2013.de

http://www.dehoga-bundesverband.de
http://www.jamendo.com/de

Nachrichten zu diesem Thema an die Redaktion: info@kultur-in-pankow.de

m/s