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Mauerpark: Baupläne vor dem Scheitern?

Blick auf den nördlichen Mauerpark

Die Bürgerwerkstatt „Mauerpark fertigstellen“ tagte zu letzt am 16. Oktober 2013 und diskutierte dabei die weitere Planung für den erweiterten Mauerpark. Erste planerische Weichenstellungen für die Entwicklung der Gewerbe- und Flohmarktfläche im Süden und für die in diesem Jahr neu hinzugekommenen Erweiterungsflächen mit der Querung an der Lortzingstrasse wurden dabei entwickelt.

Blick auf den nördlichen Mauerpark
Blick auf den nördlichen Mauerpark

Einen Monat später wurde das Ergebnisprotokoll vorgelegt, das weitere diskutierte Planungsziele und die beabsichtigten weiteren Schritte bis in den Sommer 2014 beschreibt.

Neue Beteiligte in der Bürgerwerkstatt

Hans Göhler nahm diesmal als Vertreter der im Frühjahr 2012 neu gegründeten „Grün Berlin Stiftung“ teil, die künftig die Tätigkeit der Grün Berlin GmbH ergänzen wird. Die Grün Berlin GmbH kann voraussichtlich nur noch bis 2017 ihre steuerlichen Vorteile aus der Gemeinnützigkeit wahrnehmen, und muß künftig ihre Geschäftszwecke neu ordnen. Die neue „Grün Berlin Stiftung“ wird künftig die investiven Mittel der Grün Berlin GmbH direkt vom Land Berlin erhalten, und kann als privatrechtliche Stiftung jährlich einen zweistelligen Mehrwertsteuerbetrag bei Investitionen in öffentliches Grün sparen.

Neu vertreten waren Herr Simons und Herr Schikora vom Büro Breimann, Bruun und Simons, als Partnerplaner des Landschaftsarchitekten Prof. Lange.
Wie üblich nahmen auch interessierte BürgerInnen und Mitglieder der Bürgerwerkstatt, Vertreter des Bezirks Mitte, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Vertreter der Polizei im Rahmen der Präventionsaufgaben teil.

Planungsstand und nächste Planungsschritte

Der seit Oktober 2012 erreichte Planungsstand wurde durch neue Planunterlagen ergänzt. Das Büro Breimann Bruuns und Simons hat in Abstimmung mit Herrn Prof. Lange die bisherige Luftbilddarstellung teilweise in eine CAD-Zeichnung umgewandelt. Die Nutzung und Gestaltung der südlichen Fläche wird in zwei Varianten dargestellt:

– einmal in der Zeit von Montag bis Freitag und
– einmal als Marktfläche am Wochenende.

Diese Darstellung bereitet eine interessante Planungsvariante vor: die Marktfläche kann unterschiedlich nutzbar gemacht werden, und steht in der Woche auch als Spiel- und Bewegungsfläche zur Verfügung, wenn es gelingt, Platzbefestigungen und notwendige Infrastruktur geschickt zu kombinieren.

Die bisherigen erarbeiten Leitgedanken zur Gestaltung des Mauerparks sollen weiter ausgearbeitet werden.

Frau Voskamp stellte die Leitgedanken noch einmal vor, die die Bürgerwerkstatt bereits August 2011 erarbeitet hatte:

„Zentraler Gedanke ist die Aufteilung der Parkfläche in vier Räume, die sich ihrem Charakter und ihrer möglichen Verortung nach den Kategorien „laut + leise“ und „südlich + nördlich“ zuordnen lassen:

– einen „Eventraum“,
– einen Raum für Gewerbe,
– die „Linie der ungleichen Dinge“
– und eine „Ruhezone“.

Der erweiterte Mauerpark soll danach von Süden nach Norden immer ruhiger werden. Die geplanten Nutzungen sollen in der Entwurfsplanung entsprechend lokal angeordnet werden.

Entwurfsplanung Mauerpark 2013 - Verf. Prof. Gustav Lange / Breimann Bruuns & Simons
Entwurfsplanung Mauerpark 2013 - Verf.: Prof. Gustav Lange / Breimann Bruuns & Simons

Die Bürgerwerkstatt hat weitere Detailfragen zur Planung und Ausführung diskutiert. Der nächste große Schritt ist die Erstellung des „Vorentwurfs“ durch Prof. Gustav Lange, der als Landschaftsarchitekt für die Gesamtplanung des Mauerparks verantwortlich ist.
Der ausgearbeitete Vorentwurf soll im Januar 2014 zuerst in der Bürgerwerkstatt vorgestellt und diskutiert und danach im Februar 20114 öffentlich vorgestellt werden. Für Mai 2014 wird eine weitere Bürgerwerkstatt und für Juni 2014 eine weitere öffentliche Vorstellung geplant.

Bebauungsplan Nord-Bebauung

Die nach wie vor umstrittenen Pläne zur Bebauung des Mauerpark nördlich des Gleimtunnels durch die Groth-Gruppe sollen nach bisherigen Terminplanungen im Frühjahr 2014 förmlich als B-Plan ausgelegt werden.
Doch inzwischen mehren sich die Zweifel, ob es dazu noch kommen wird.
Eine Kleine Anfrage von Frank Bertermann (Bündnis 90/Grüne), BVV-Verordneter in Berlin Mitte und Mitglied im Stadtplanungsausschuß aus dem Mai 2013 steht noch immer unbeantwortet im Raum.

Auch eine nachgeschobene weitere Kleine Anfrage von Bertermann am 2.10.2013 blieb unbeantwortet. Die Frist von 14 Tagen, die die Geschäftsordnung der BVV (§ 46 Abs. 2 GO BVV) vorsieht, wurde wiederum überschritten.

Auch eine Kleine Anfrage des stadtentwicklungspolitischen Sprechers Sven Dietrich von der Linksfraktion im in der BVV Berlin-Mitte wurde bis heute nicht beantwortet.
Parlamentarisch ist das ein Verstoß gegen die Geschäftsordnungen von BVV und Abgeordnetenhaus. Dies deutet auf große Schwierigkeiten der Verwaltung beim Vorantreiben des B-Plan-Verfahrens hin.

Die Angst der Verwaltung vor dem juristischen Elfmeter

Die Fortführung des begonnenen B-Plan-Verfahrens ist inzwischen an vielen grundsätzlichen Punkten zu beanstanden. Die öffentlichen Antworten auf die kleinen Anfragen würden das Verfahren in weiteren Punkten präjudizieren. Eine öffentliche Auslegung des beabsichtigen B-Plan-Entwurfs der Groth-Gruppe ist inzwischen hoch problematisch geworden.

Die Redaktion hat die juristischen Aspekte inzwischen zusammengetragen und mit einigen Baurechtlern und Verwaltungsrechtlern erörtert. Auch die aktuelle Rechtssprechung zu städtebaulichen Verträgen und zum Erschließungsrecht in ähnlichen Fällen wurde gesichtet.

Danach ist die nachträgliche Ausweisung der rund 3,5 ha umfassende Fläche nördlich der Gleimstraße als allgemeines Wohngebiet im B-Plan auf bisheriger Grundlage rechtlich nicht mehr beanstandungsfrei umsetzbar.

Neben bereits bekannten, offenkundigen Beanstandungen bei baurechtlichen (BauNVO), planungsrechtlichen (FNP, BauGB) und verwaltungsrechtlichen Belangen (VwVfG, Koppelungsverbot), treten auch völlig neue Aspekte auf, die im Verwaltungsverfahrensrecht angesiedelt sind, und bisher völlig außer Betracht geblieben sind.

So ist z.B. die Nachvollziehbarkeit des Planverfahrens für den normalen Bürger nicht mehr gesichert – und angesichts der Laufzeit und Menge der Unterlagen nicht mehr zumutbar nachzuvollziehen. Verstöße gegen das Transparenzgebot öffentlicher Planung sind praktisch offenbar. Es reicht nicht, einfach alle Unterlagen ins Internet zu stellen, und zu denken, man sei seinen Informationspflichten nachgekommen. Der Grund: wichtige abwägungserhebliche Unterlagen sind nicht veröffentlicht worden, oder unterliegen der Geheimhaltung (z.B. im Zusammenhang mit dem Kauf des Bahnvermögens durch die CA Immo AG und Klauseln in Kaufverträgen).

Auch grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Bürgerbeteiligung sind bereits aufgeworfen. So drohen nicht nur Verstöße gegen das Abwägungsgebot, die nachträglich heilbar wären, sondern der viel schwerwiegendere „Abwägungswegfall“, der eine Normenkontrollklage geradezu provoziert und im Ergebnis das gesamte B-Plan-Verfahren in Frage stellt.

Sollte im Wege der Normenkontrolle ein Abwägungswegfall festgestellt werden, so wären auch alle späteren „Heilungsversuche“ vergeblich, weil diese im Nachhinein wie eine „Begünstigung des Investors“ ausgelegt werden können.

Die Pläne zur Nordbebauung stehen nun womöglich vor dem Scheitern, weil ein Planaufstellungsbeschluß zu viele rechtliche Angriffspunkte einschließt, und einen unkalkulierbaren juristischen Streit nach sich zieht.

Eine politische Neubewertung und ein Planungswertausgleich für die Investoren „an anderer Stelle“ wäre längst ein sinnvoller Weg, um Zeit, Geld und Verwaltungskapazität zu sparen. m/s

Termin: Mauerpark-Allianz tagt

Die Gegner der Mauerpark-Bebauung haben einen nächsten Termin angekündigt, zu der der aktuelle Stand zum Planverfahren und weitere Zwischenergebnisse ausgetauscht werden. Ferner soll die Phase der Einwendungen gegen das Planverfahren und einen möglichen Planbeschlüsse der BVV vorbereitet werden.

Mauerpark-Allianz-Treffen
Montag 2.12.2013 – 19:00 Uhr

Tortenwerkstatt im Brunnenviertel
Gleimstr. 6 – 13355 Berlin

m/s

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