Dienstag, 19. März 2024
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Pankower Allgemeine Zeitung vor wichtigen Veränderungen

Digitale Innovationen für die Zeitung 5.0

Die Pankower Allgemeine Zeitung wird in der kommenden Woche auf SSL-Verschlüsselung umgestellt. Es ist eine lange vorbereitete Aktion, die aber viel manuelle Nacharbeit und eine Re-Integration aller Mail-Adressen, vieler externer Links und der Verbindungen zum Anzeigen-System – sowie die rechtskonforme Anpassung von Kontaktformularen erfordert.

Es kommt daher zwischenzeitlich zur kurzzeitigen Abschaltung der Internetpräsenz, die durch eine Wartungseite kenntlich gemacht wird.

Im Zuge der Umstellung werden auch alle Mail-Adressen auf ein neues SSL/TLS-Mailsystem umgestellt. Ziel ist es, die digitale Präsenz durchgängig rechtskonform zu den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu gestalten.

Medienprivileg und Rechtsunsicherheiten infolge EU-Datenschutzgrundverordnung

Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung sind gravierende Rechtsunsicherheiten und Friktionen für die Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland eingetreten. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Behörden, Verbänden und Unternehmen ist betroffen, die Tätigkeit von PR-Agenturen, Social-Media-Agenturen, von Pressestellen und von Abteilungen für Unternehmenskommunikation. In der Folge ist auch eine Zeitungs- und Medienredaktion von Rechtsunsicherheiten mit betroffen.

Im Grundsatz ist es zwar weiterhin erlaubt Journalisten E-Mails zu schicken. Allerdings muss der Inhalt mit Nachrichten, Links und Social-Media-Links und Contentmarketing rechtlich ganz unterschiedlich bewertet werden.

Grundsätzlich gilt: wenn Mails Werbung enthalten, greift das Wettbewerbsrecht. Wenn etwa gemeinnützige Vereine ein Fest organisieren, und das Programm mittels Sponsoren finanzieren, ist das mit Firmenlogos geschmückte Veranstaltungsprogramm „Werbung“.

Die kostenlose Verbreitung der Veranstaltungsinformation durch eine behördliche Pressestelle ist dann „unlauterer Wettbewerb“, weil hier mit fest angestellten staatlichen Mitarbeitern in den Pressemarkt eingegriffen wird.

Grundsätzlich gilt: sobald es um den Absatz von Produkten und Dienstleistungen geht, gilt ein ‚Opt-in’ für alle E-Mails. Bisher war es gängige Praxis, Journalisten ungefragt Produktinformationen zuzusenden. Doch es war bisher auch nicht erlaubt. Die EU-DSGVO ändert daran nichts.

‚Opt-in’-Regeln für den Redaktionszugang im Mediennetzwerk Berlin ab 1.9.2018

Grundsätzlich gilt ab 1.9.2018: eine Zusendung einer Mail ist eine Anfrage zur weiteren „presseöffentlichen Datenverarbeitung.“ Mit der Annahme der Mail kommt konkludent ein Vertrag über eine Auftragsdatenverarbeitung zustande, so schreibt es die EU-DSGVO vor.

Kostentragung, Konnektivität und kostenpflichtiges Opt-In

Journalistische Arbeit beinhaltet einen hohen Arbeits-Aufwand beim Mail-Eingang, um Nachrichten, Werbung, Content-Marketing und Brandmarketing voneinander zu trennen, und für die Veröffentlichung relevante Information aufzubereiten. Die entstehenden Kosten werden nach einer detailierten Gemeinkostenwertanalyse künftig auf alle Kostenstellen umgelegt. Gleichzeitig werden die ermittelten Selbstkosten nach VO Pr No. 30/53 plus einem Zuschlag von netto 6 Prozent veranschlagt.

Das bedeutet: künftig werden nur noch Mails verarbeitet, für die eine redaktionelle Zustimmung, oder ein kostenpflichtiges Opt-In besteht. Der notwendige Anmeldedialog und das Opt-In mit Zahlungs- und Buchungsbestätigung werden weitgehend automatisiert.

Mit der „Pay-Wall bei Opt-In“ wird eine zukunftssichere Lösung gefunden, die Zeitungen und unabhängige Redaktionen wieder wirtschaftlich tragfähig macht, und allen Zeitungsredaktionen weltweit zur Nachahmung empfohlen wird.

Was kostet eine kommunale Zeitung?
Mittels Gemeinkostenwertanalyse wurden alle typischen Aufgaben und Arbeitsprozesse einer kommunalen Zeitung nach Kostenstellen erfasst und bewertet. Alle Kosten kommunalpolitischer Berichterstattung können demnach genau aufgeschlüsselt werden.

Für den Besuch von 10 jährlichen Bezirksverordnetenversammlungen, Informationsvor- und Nachbereitung und Veröffentlichung von aktuellen Schlüsselthemen muss etwa eine reine Selbstkosten-Deckung von ca. 9.600 €/ Jahr hergestellt werden. Für eine betriebswirtschaftliche Kalkulation mit sozialversicherungspflichtig angestellten Redakteur sind mindestens 14.000 €/ Jahr aufzuwenden. Das bedeutet: das Opt-In für die Pressestelle des Bezirksamtes Pankow in Sachen BVV muss mit mindestens 1.166 € monatlich abgedeckt werden, um eine durchgängige kommunalpolitische Berichterstattung und Kommentierung zu sichern. Das sind rund 30 Cent pro Einwohner und Jahr in Pankow.

Ist die direkte Kostendeckung nicht gesichert, gibt es kommunalpolitische Themenlücken! Andere Medien, Bürgerinitiativen, Parteien und ehrenamtliche Initiativen müssen dann übernehmen.

Berlin Mitte Zeitung wird ausgebaut

Im Mediennetzwerk Berlin wird weiter ausgebaut. Die Berlin-Mitte-Zeitung wird künftig die Führung bei den allen Hauptstadtthemen übernehmen, und die Pankower Allgemeine Zeitung ergänzen. Zugleich wird hier die Kern der Berlin-Redaktion ausgebaut, die bald mit der Umsetzung des Konzepts der neuen Hauptstadtzeitung betraut wird – sobald die Mühen der rechtskonformen Anpassung an die EU-Datenschutzgrundverordnung erfolgreich bewältigt sind.

Die Berlin-Mitte-Redaktion wird sich künftig gemeinsam mit allen anderen Bezirkszeitungen und Themenportalen auf zentrale Nachrichten-Aggregation, Newsroom und digitale Syndication stützen. Zusammen mit dem ANZEIGEN-SYSTEM ANZEIGIO entsteht ein „neues Betriebssystem für Zeitungen 5.0“, die unabhängig und eigenwirtschaftlich mit digitalen Innovationen arbeiten können. Die Basis für viele Zeitungsprojekte wird so geschaffen.

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