Donnerstag, 18. April 2024
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Rahmenvereinbarung für Modellprojekt unterzeichnet

Jobcenter Pankow, Eingang

Neue Hilfen für Arbeitssuchende bietet ein Modellprojekt, das die Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter Pankow und lokalen Akteuren und bezirklichen Beratungsstellen verbessern soll.

Eine Rahmenvereinbarung für das Modellprojekt „Aufbau der Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter Berlin Pankow und den Pankower Stadtteilzentren, der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe und der Freiwilligenagentur Pankow“ haben die Pankower Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales, Rona Tietje (SPD), und der Geschäftsführer des Jobcenters Berlin Pankow, Axel Hieb, unterzeichnet.

Im Rahmen einer bis zum Jahresende 2020 andauernden Modellphase werden gemeinsame Aktivitäten und Austauschformate erprobt, um Arbeitssuchende in schwierigen Lebenssituationen anzusprechen und bei der Überwindung persönlicher Schwierigkeiten zu unterstützen. Bei Erfolg sind eine Verstetigung und ein weiterer Ausbau der Zusammenarbeit vorgesehen.

Der Geschäftsführer des Jobcenters Berlin Pankow Axel Hieb sagte dazu:

„Die Konjunktur und der Arbeitsmarkt haben sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt. Vergleichsweise können jedoch bundesweit beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit nur geringe Fortschritte erzielt werden. Das Jobcenter Berlin Pankow als eine von 45 bundesweiten Schwerpunktregionen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit hat es sich zum Ziel gesetzt, innovative und bedarfsgerechte Strategien zu entwickeln und erproben, um die Arbeitsmarktchancen dieser
Personengruppe zu erhöhen. Dabei ist der Ausbau unserer Netzwerkarbeit mit den bezirklichen Einrichtungen und Akteuren ein wesentlicher Baustein. Gemeinsam werden wir unsere Kund_innen in ihren Sozialräumen ansprechen und unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote miteinander verzahnen, um so die komplexer werdenden Problemlagen abzubauen.“

Bezirksstadträtin Rona Tietje erklärte:

„Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht durch die Jobcenter allein bewältigt werden kann, sondern eine Zusammenarbeit aller lokalen Akteure erfordert. Probleme wie fehlende Mobilität, mangelnde Sprachkenntnisse, gesundheitliche Einschränkungen, fehlende Qualifikation und Ausbildung oder ein höheres Alter können die Beschäftigungschancen der Arbeitssuchenden erschweren. Zur Bewältigung und Überwindung dieser
Problemlagen sind in unserem Bezirk bereits vielfältige Angebote z.B. in den Nachbarschafts-, Stadtteil- und Selbsthilfeeinrichtungen vorhanden.
Gemeinsam mit dem Jobcenter wollen wir daher örtliche Strategien entwickeln, um unser gemeinsames Ziel, die Langzeitarbeitslosigkeit im Bezirk Pankow nachhaltig zu reduzieren bzw. sie gar nicht erst entstehen zu lassen, zu verfolgen.“


/// Kommentar /// –

Die wichtigste gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist die Überwindung der durch das Jobcenter intern verwalteten diskriminierende Kategorien für „Betreuungskunden“ und „Langzeitarbeitslose“, die sich in den Lebensläufen und Maßnahmen-Bezeichnungen fortspiegeln. Ein großer Teil des Beratungs- udn Unterstützungsbedarf entsteht, weil Betroffene sich mit nicht aus dem Stigma des Langzeitarbeitslosen befreien können. Die digitale Akte im Jobcenter tut ein Übriges, wenn alte Entscheidungen, fehlerhafte Sanktionen und übersehene Gesundheitsfolgen Folgeschäden in der Biografie hervorrufen. Überdies müssen Arbeitsmarktpolitiker die Art der öffentlichen Präsentation von „Maßnahmen für Langzeitarbeitslose“ verändern, die ganze Berufsgruppen erneut aufgrund sozialer „Maßnahmenherkunft“ diskriminiert.

Der klare Rat: Langzeitsarbeitslosigkeit und Vermittlungshemmnisse unterliegen dem Sozialgeheimnis und sollten nicht als „Markenzeichen für Modellprojekte“ mißbraucht werden. Vor allem muß das Jobcenter seine „Amts-Sprache“ an das EU-Recht, an die Verfassung und das Diskriminierungsverbot anpassen: Denn wir haben es mit Arbeitssuchenden mit erschwerten Zugangschancen zum Arbeitsmarkt zu tun, und mit strukturellen Defiziten bei Jobangeboten.

Art 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

(1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

(siehe auch: CHARTA DER GRUNDRECHTEDER EUROPÄISCHEN UNION (2000/C 364/01) DE18.12.2000 – Amtsblatt der Europ‰ischen Gemeinschaften C 364/1).