Montag, 26. Oktober 2026
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Wohngeld: Änderungen 2027

Wohngeld

Die Bundesregierung reformiert und kürzt das Wohngeld. Ab 2027 drohen beim Wohngeld drei einschneidende Änderungen: Die regelmäßige Erhöhung soll ausfallen, die Heizkostenpauschale wird halbiert und die Berechnung des Wohngeldanspruchs soll verschärft werden. Besonders betroffen wären Menschen mit geringem Einkommen.

Das Wohngeld-Plus entlastet in Deutschland aktuell rund 1,3 Millionen Haushalte mit einem durchschnittlichen Zuschuss von ca. 435 Euro im Monat. Die Leistung dient als staatlicher Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen. Wer Wohngeld beziehen möchte, muss dafür einen Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Stadt oder Gemeinde stellen.

Aktuelle Rechtslage und Berechnung (2026)

Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder Höhe der Miete bzw. der monatlichen Belastung bei Eigentum Gesamtes Bruttoeinkommen des Haushalts (abzüglich bestimmter Pauschalen) Der offizielle Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums (BMWSB) bietet auf Basis des geltenden Rechts eine schnelle Orientierung über die mögliche Höhe des Anspruchs. Im aktuellen Wohngeld sind zudem eine Heizkostenkomponente (ca. 1,20 € pro qm) und eine Klimakomponente (0,40 € pro qm) fest integriert.

Geplante Kürzungen und Neuordnung ab 2027

Das Bundeskabinett hat bereits einen Gesetzentwurf zur Neuordnung und Absenkung des Wohngelds ab dem 1. Januar 2027 beschlossen. Die Reform befindet sich im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren und sieht folgende Einschnitte vor, um den Bundeshaushalt zu entlasten und Bürokratie abzubauen:

  • Aussetzen der Dynamisierung: Die eigentlich alle zwei Jahre anstehende automatische Erhöhung zum Inflations- und Mietenausgleich entfällt für 2027.
  • Halbierung der Heizkostenkomponente: Der pauschale Zuschlag für Heizkosten wird um die Hälfte gekürzt.
  • Anpassung der Berechnungsformel: Durch eine neue Formel werden künftig spürbar weniger Haushalte überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld haben. Bürokratieabbau Die Nachweispflichten (z. B. bei Schwerbehinderung oder dem Wechselmodell bei Kindern) sollen spürbar vereinfacht werden.

Dr. Utz Anhalt geht auf seinem YouTube Kanal „Gegen Hartz“ auf die Reform ein und warnt: „Nach den Berechnungen im Video könnten rund 381.000 Haushalte ihren Anspruch auf Wohngeld vollständig verlieren.
Es gilt jedoch ein Bestandsschutz: Bereits bewilligte Bescheide sind von den Kürzungen nicht betroffen. Sie laufen in der bisherigen Höhe weiter, bis der Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate) endet.

Wer sich noch den Wohngeldanspruch 2026 sichern will, muss sich allerdings beeilen und sofort einen Antrag bei seinem zuständigen Wohngeldamt im Bezirk stellen.

Bis zur Bewilligung kann es zudem dauern: im Bezirk Pankow warnt das Bezirksamt bei der Beantragung von Wohngeld selbst vor bis zu 9 Wochen Bearbeitungszeit. Das Antragsverfahren kann auch online im Serviceportal Berlin genutzt werden.

Weitere Informationen:

Wohngeldrechner – Berlin.de

m/s