Donnerstag, 05. Dezember 2024
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200. Geburtstag: Philipp Leopold Martin

Philipp Leopold Martin (1815-1886)

„Vor 200 Jahren, am 5.11.1815, wurde Philipp Leopold Martin geboren. Er ist derjenige, der das Wort „Naturschutz“ erstmals im heutigen Sinn verwendete. Er führte den Begriff in die deutsche Sprache ein und gilt demnach als dessen „Erfinder“. Dieser Vordenker des Naturschutzes hat 1871 in einer Publikation als erster von „Naturschutz“ gesprochen und ein umfassendes Programm zum Natur- und Artenschutz vorgelegt.

Das Bundesamt für Naturschutz ehrt den ersten Naturschützer, nachdem dessen frühe Schriften im Rahmen historischer Forschungen entdeckt wurden.

In der aus Anlass des 200. Geburtstags von Martin erschienenen neuen Nummer 417 der Reihe „BfN-Skripten“ werden seine Leistungen gewürdigt und seine Originalschriften wieder zugänglich gemacht.“ (Download siehe unten).

Philipp Leopold Martin (1815-1886)
Philipp Leopold Martin (1815-1886) – Foto aus
P.L. Martin (Hrsg.): Praxis der Naturgeschichte. Erster Teil: Taxidermie. 3. Auflage. – Weimar: Voigt, 1886, Vorseite, Rechtefrei!

Unterschätzte Bedeutung als Begründer des Naturschutzes

„Philipp Leopold Martin stammt aus dem schlesischen Bunzlau (heute Bolesławiec). Er war ein hervorragender Tierpräparator und arbeitete an bedeutenden zoologischen Museen in Berlin und Stuttgart. Martins Interessen gingen jedoch weit über seine eigentliche Tätigkeit hinaus. Im 19. Jahrhundert wurden wegen der stark ansteigenden Bevölkerung umfangreiche Agrarreformen durchgeführt, und die Industrialisierung schritt immer weiter voran. Martin registrierte die dadurch verursachten Veränderungen in der Natur. Er nahm sich vor, den von ihm beobachteten Artenrückgang zu stoppen. In seinen programmatischen Veröffentlichungen forderte er weitsichtig die heutigen Strukturen des Naturschutzes ein, wie beispielsweise staatlichen Naturschutz und Verbandsnaturschutz sowie internationalen Natur- und Artenschutz. Martin blieb dabei nicht bei der Analyse stehen, sondern er ließ ihr praxisnahe, zukunftsgerichtete Handlungsanweisungen folgen. 1880 verlangte er in einer weiteren Schrift ein einheitliches Naturschutzgesetz und die Errichtung einer zentralen Behörde für Naturschutz für das Deutsche Reich.

Erstaunlicherweise ist Philipp Leopold Martin auch in Naturschutzkreisen bislang kaum bekannt. Er starb 1885 zu einer Zeit, als sich während der rasanten Industrialisierung im deutschen Kaiserreich fast niemand auf seine Seite stellte.“ Text: BfN/Presse

Mehr Informationen:

Bundesamt für Naturschutz – www.bfn.de

Veröffentlichung:
Gerhard Hachmann & Rainer Koch (Hrsg.): Wider die rationelle Bewirtschaftung! Texte und Quellen zur Entstehung des deutschen Naturschutzes. Bonn-Bad Godesberg 2015. (BfN-Skripten, 417). ISBN 978-3-89624-152-8. – Download-Link

m/s