Heute findet die 30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin statt. Auf der Tagesordnung steht eine Neuigkeit, des gibt einen ersten Einwohnerantrag in der BVV Pankow.
Im Zuge der Bürgerbeteiligung wird sich die BVV Pankow bei ihrer Tagung am 25. März 2015 erstmals mit einem Einwohnerantrag nach § 44 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) befassen.
Mit diesem Einwohnerantrag engagieren sich Bürgerinnen und Bürger gegen eine Bebauung an der nördlichen Denkmalgrenze des Ernst-Thälmann-Parks und für den Erhalt von Parkplätzen in der Lilli-Hennoch-Straße.
Die Tagesordnung der 30. ordentlichen Tagung der BVV Pankow ist wie üblich im Internet veröffentlicht (siehe Link unten).
Was ist ein Einwohnerantrag?
Zu allen Angelegenheiten, zu denen die Bezirksverordnetenversammlung nach den §§ 12 und 13 BezVG Beschlüsse fassen kann, haben die Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, das Recht, Empfehlungen an die Bezirksverordnetenversammlung zu richten.
Ein solcher Antrag ist unter Bezeichnung von drei Vertrauenspersonen schriftlich bei der Bezirksverordnetenversammlung einzureichen und zu begründen. Er ist nur zulässig, wenn er von mindestens 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks unterschrieben ist.
Die Bezirksverordnetenvorsteherin hat den jetzt anstehenden Einwohnerantrag „Zum Erhalt und zur Nichtbebauung der Parkplätze Lilli-Henoch-Straße“ nach Prüfung der formalen Voraussetzungen am 19.02.2015 für zulässig erklärt.
Er wird im Anschluss an die Beschlussempfehlungen als Tagesordnungspunkt 20 behandelt. Dabei wird eine der Vertrauenspersonen das Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner erläutern.
Weitere Informationen unter:
Tagesordnung der 30. ordentliche Tagung der BVV Pankow am 25.3.2015 – Link
Bezirksamt Pankow – Wissenswertes: Bürgerbeteiligung – Link
Gesetze in Berlin: Bezirksverwaltungsgesetz – Link
Drucksache – VII-0904 Einwohnerantrag an die BVV Pankow zum Erhalt und zur Nichtbebauung der Parkplätze Lilli-Henoch-Straße – gemäß § 44 des Berliner Bezirksverwaltungsgesetzes – Link
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