Freitag, 29. März 2024
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BER-Manager unter Korruptionsverdacht

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Die Großbaustelle des BER-Terminals sorgt für immer wieder neue Schlagzeilen. Am Wochenende wurde bekannt, dass neuer Verdacht gegenüber leitenden Managern aufgekommen ist. das Firmn wie Siemens, Bosch und T-Systems allzu großzügige Nachzahlungen gewährt wurden. Nach Informationen von „Bild am Sonntag“ ermittelt die Anti-Korruptionsbeauftragte der Flughafengesellschaft wegen entsprechender Hinweise.

Die neuen Ermittlungen beziehen sich auf bis zu drei Jahre zurückliegende Abrechnungen. Der Vorwurf, die Manager der Flughafengesellschaft hätten bis zur Absage des Eröffnungstermins Mitte 2012 fast jede Forderung der drei Firmen anstandslos bewilligt.

Siemens hat demnach nachträglich 22 Millionen Euro erhalten, nachdem das Unternehmen wegen zusätzlicher Leistungen 22,9 Millionen Euro gefordert habe. Bei T-Systems zahlte die Flughafengesellschaft 99 Prozent der Nachforderungen. Der BER will dem Korruptionsverdacht nun nachgehen.

N-TV hat dazu einen Beitrag publiziert:

Millionenbeträge wechseln Besitzer
BER-Manager unter Korruptionsverdacht
N-TV | 16.8.2015

Der heutige Technikchef des BER, Jörg Marks gerät nun auch neu ins Schussfeld, er war zum damaligen Zeitpunkt als Siemens-Regionalleiter Ost für die Erstellung der Nachtragsrechnungen und Nachforderungen zuständig.

Baukosten – Nachforderungen – Korruptionsverdacht

Wer die Abläufe auf Großbaustellen kennt, und die umfangreichen Projekt-Dokumentationen und Abrechnungen prüft, arbeitet auf sehr schwierigen Feld. Millionenschwere Abrechnungen können den Umfang mehrerer Aktenordner haben, und die nachgewiesenen Bauleistungen können gar nicht mehr durch einen einzelnen Menschen nachgeprüft werden. Die Gefahr von Irrtum, Mißbrauch und informeller Überforderung liegen eng beieinander.
Allzu leicht wird hier mit dem Wort „Korruptionsverdacht“ überzogen. Beziehen sich Kostennachforderungen auf „gestörte Bauabläufe“, so fallen regelmässig „Baustillstandskosten“ an, etwa wenn Bauleiter, Ingenieure, Gerät und Baumaschinen und Baustelleneinrichtungen vorgehalten werden.

Bei der Nachprüfung sind deshalb manche Kostenstellen nicht „eingebaut“, sondern „angefallen“ und durch „Fortschreibungen“ dokumentiert. Für Laien verständlich: ein angebotener Bauwagen kostet jeden Monat eine neue Monatsmiete, ein Bauleiter ein nächstes Monatsgehalt.

Die Kosten eines Bauwagens lassen sich dabei per Fotobeweis und Lieferschein beweisen. Die Kosten eines Technikers oder Ingenieurs lassen sich durch Tagesberichte erfassen. Doch ob diese Kosten zu Recht angesetzt werden, ist schwer zu kontrollieren. Denn in einem Grosskonzern dreht niemand lange Däumchen, sondern findet auch schnell weitere Verwendung, wenn nebenher die Kosten-Uhr für die zugewiesene „BER-Baustelle“ weiter läuft.
Für die Rechnungsprüfer ist das komplizierte Arbeit, denn sie müssen die vorgelegten Akten nach Treu und Glauben prüfen. Dabei sind sie leicht auszutricksen, und werden durch die Fülle der Unterlagen schlicht „erschlagen“.

Baupreisprüfung – ein schwieriges Geschäft

Wer einmal eine Baupreisprüfung für einen S-Bahnhof durchgeführt hat, kennt den Aufwand, um die Richtigkeit von 56 eingereichten Aktenordnern „sachlich und rechnerisch“ nachzuprüfen.

In einem alten Fall in Berlin waren z.B. die Baukosten von 7,4 auf über 14 Mio. DM geklettert. Bei der Nachprüfung ergab sich ein irrwitziges Muster: zwei ARGE-Partner hatten jeweils vor Urlaubsbeginn des Bauleiters Nachträge eingereicht, die dann nach Urlaubsbeginn dessen Urlaubsvertretung neu vorgelegt wurden. Betrug? Oder Irrtum der ARGE-Leitung? – Nach Baupreis-Prüfung einigte man sich auf „Versehen“ und zahlte die überzahlten Beträge einfach zurück. Die beiden ARGE-Partner sind ein paar Jahre später in Konkurs gegangen.

Heute gibt es kaum noch Fachleute, die so eine Baupreisprüfung durchführen können. Die Preisprüfungsverordnungen VOPr 30/52, die VOPr 1/72 und die Verordnung PR Nr. 4/72 über die Bemessung des kalkulatorischen Zinssatzes sind nur wenigen Experten bekannt.
Es sind Verordnungen, die bei öffentlichen Ausschreibungen immer zugrundegelegt werden – um bei Nachprüfungen auf sicherer Grundlage urteilen zu können. Es gibt aber einschlägige Literatur: Ebisch/Gottschalk, Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen – 8. Auflage 2010.

Zudem erschwert die moderne IT-Technik Nachprüfungen, denn Bauprotokolle und Nachweise werden sogar auf Anweisung gelöscht, wenn die Rechnungen gelegt, bestätigt und bezahlt sind. Eine übrigens unzulässige Praxis.

m/s