Dienstag, 19. März 2024
Home > Recht > Das Fragerecht des Vermieters

Das Fragerecht des Vermieters

Was dürfen Vermieter bei Bewerbern um eine Mietwohnung fragen? Wo gibt es Grenzen für Persönlichkeitsrechte und Datenschutz?

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat einen Flyer und eine detaillierte Information zur Datenerhebung bei der Vermietung von Wohnraum veröffentlicht.

Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar warnt Vermieter davor, potenzielle Mieter zu intensiv auszuforschen:

„Vermieter, die bereits vor einem Besichtigungstermin konkrete Nachweise zu den Einkommensverhältnissen und sogar Schufa-Auskünfte von Mietinteressenten verlangen, verhalten sich rechtswidrig“, erklärte Caspar.

Dass sie vor Abschluss eines Vertrags möglichst viel über die persönlichen Verhältnisse ihres künftigen Mieters wissen möchten, „mag verständlich sein“. Doch das berechtige Vermieter nicht, alles über sie erfahren zu dürfen, erklärte Caspar, da sich die Beschwerden häuften.

Aufgrund des angespannten Hamburger Wohnungsmarkts, gebe es in der Regel mehrere Bewerber auf eine Wohnung. Ob Jemand den Zuschlag bekommt, hängt dabei zentral von dessen Daten ab.
Da Vermieter inzwischen sogar umfangreiche Fragebögen vorlegen, in denen nicht nur nach Einkommen oder Arbeitsplatz gefragt wird, sondern aut Caspar „freiwillig“ umfangreiche Angaben zu persönlichsten Verhältnissen gemacht werden.
Hamburgs Datenschützer haben daher eine Broschüre zusammengefasst, in der beschrieben ist, was zulässig ist, und was oftmals nicht zulässig ist.
Die Broschüre ist auch sehr hilfreich für alle Pankower Wohnungssuchenden und Mieter.

Weitere Informationen:

www.datenschutz-hamburg.de

Download der Broschüre: Fragerecht des Vermieters – Stand Nov. 2013

m/s