Von Jakob Jussen
Das Internet vergisst nichts – und im Falle von Google-Bewertungen kann dieses Gedächtnis für Unternehmer teuer werden. Eine polemische Kritik oder gar eine unwahre Tatsachenbehauptung reichen oft aus, um potenzielle Neukunden abzuschrecken. Doch was tun, wenn der Ruf durch ungerechtfertigte Einträge beschädigt wird?
Der Markt für das Reputationsmanagement ist in den letzten Jahren rasant gewachsen. Neben reinen Marketingagenturen haben sich vor allem spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien etabliert, die mit juristischen Mitteln gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen. In diesem Artikel stellen wir Ihnen Kanzleien vor, die sich durch Expertise, Transparenz und Servicequalität hervorheben. Dabei liegt unser Fokus auf juristischer Kompetenz, denn die Auseinandersetzung mit Tech-Giganten wie Google ist in erster Linie eine rechtliche, keine technische Herausforderung.
Die Bewertungslöscher
Eine besonders empfehlenswerte Adresse für Unternehmen, die mit negativen Einträgen zu kämpfen haben, ist der Anbieter „Die Bewertungslöscher“. Hinter diesem Angebot steht keine anonyme Agentur, sondern die renommierte Kanzlei JURAPORT.SH, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen vertritt. Dies ist ein entscheidender Faktor, da die rechtliche Vertretung gegenüber Portalen wie Google oder Kununu ausschließlich Anwälten vorbehalten ist. Die Kanzlei hat sich unter der Leitung von Rechtsanwalt Philipp Gabrys konsequent auf das IT-Recht und den gewerblichen Rechtsschutz fokussiert. Wer sich detailliert über das Vorgehen und die Pakete auf https://bewertungsloescher.de/ informieren möchte, findet dort ein Angebot, das juristische Fachexpertise mit modernen, digitalen Prozessen verknüpft.
Durch diese Spezialisierung kennt die Kanzlei die spezifischen Nöte verschiedener Branchen sehr genau. So agiert die Kanzlei beispielsweise als offizieller Partner des Immobilienverbandes Deutschland (IVD), was die tiefe Verwurzelung in der Immobilienwirtschaft unterstreicht.
Der Prozess der Löschung wird hier nicht als bloße Abarbeitung verstanden, sondern als anwaltliches Mandat. Dies unterscheidet „Die Bewertungslöscher“ von Anbietern, die lediglich automatisierte Beschwerden versenden. Besonders hervorzuheben ist der Service rund um die Rechtsschutzversicherung: Die Kanzlei übernimmt die komplette Kommunikation und Abrechnung mit der Versicherung, was für den Mandanten eine erhebliche administrativen Entlastung bedeutet.
Die Vorteile dieses Anbieters im Überblick:
- Fachanwaltliche Expertise: Die Bearbeitung erfolgt durch spezialisierte Fachanwälte für IT-Recht, was eine juristisch fundierte Argumentation gegenüber den Portalen sicherstellt.
- Transparenz durch Festpreise: Die Kanzlei bietet klare Paket-Modelle an. Mandanten wissen vorab genau, welche Kosten auf sie zukommen.
- Kostenlose Ersteinschätzung: Jede Anfrage wird zunächst unverbindlich auf ihre Erfolgsaussichten geprüft, bevor ein Mandat zustande kommt.
- Komfort-Service für Versicherte: Die Kanzlei kümmert sich um die Deckungsanfrage und die direkte Abrechnung mit der gewerblichen Rechtsschutzversicherung.
- Digitale Prozessverfolgung: Über einen Tracking-Link können Mandanten den aktuellen Status ihrer Löschanträge jederzeit in Echtzeit einsehen.
- Made in Germany: Die Kanzlei operiert ausschließlich aus Deutschland, was die Einhaltung hiesiger Datenschutzstandards und eine greifbare Verantwortlichkeit garantiert.

ROSE & PARTNER
Die Kanzlei ROSE & PARTNER ist eine breit aufgestellte Wirtschaftskanzlei mit Standorten in großen deutschen Metropolen wie Hamburg, Berlin und München. Sie ist bekannt für ihre umfassende Beratung in diversen Bereichen des Wirtschaftsrechts, wozu auch der Schutz der Unternehmensreputation gehört. Im Gegensatz zu reinen Nischenanbietern bettet ROSE & PARTNER das Thema Bewertungslöschung oft in einen größeren unternehmensrechtlichen Kontext ein.
Dieser Anbieter eignet sich besonders für Mandanten, bei denen die negative Bewertung nur die Spitze des Eisbergs ist – etwa wenn begleitend wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nötig sind oder eine umfassende PR-Krise juristisch begleitet werden muss. Die Kanzlei vertritt sowohl Unternehmen als auch prominente Einzelpersonen und Führungskräfte, deren öffentliches Ansehen geschützt werden muss.
Die Merkmale dieses Anbieters im Überblick:
- Breites Leistungsspektrum: Als Wirtschaftskanzlei deckt ROSE & PARTNER auch angrenzende Rechtsgebiete wie Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Medienrecht ab.
- Hohe Reputation: Die Kanzlei genießt in der Branche einen guten Ruf und tritt sehr seriös auf, was bei komplexen Verhandlungen von Vorteil sein kann.
- Regionale Präsenz: Mit Büros in mehreren deutschen Großstädten ist die Kanzlei auch für Mandanten ansprechbar, die Wert auf einen möglichen persönlichen Kontakt oder lokale Nähe legen.
- Strategischer Ansatz: Die Löschung von Bewertungen wird oft als Teil einer umfassenden Strategie zum Schutz des Unternehmenswertes betrachtet.
- Erfahrenes Team: Die Kanzlei verfügt über eine Vielzahl an Anwälten mit unterschiedlichen Schwerpunkten, die bei Bedarf intern konsultiert werden können.
Mueller.legal
Mueller.legal tritt am Markt mit einem starken Fokus auf „Legal Tech“ auf. Das bedeutet, dass juristische Dienstleistungen hier sehr stark durch Software und automatisierte Prozesse unterstützt werden. Dieser Ansatz zielt darauf ab, rechtliche Standardprozesse – wie das Beanstanden einer Google-Rezension – schneller und kosteneffizienter zu gestalten als klassische Traditionskanzleien.
Der Anbieter richtet sich an eine breite Zielgruppe und versucht, die Hemmschwelle zum Anwalt durch moderne Web-Interfaces und einfache Beauftragungsstrecken zu senken. Mueller.legal ist darauf ausgelegt, auch größere Mengen an Bewertungen zügig zu bearbeiten, indem technologische Lösungen die anwaltliche Arbeit vorbereiten oder unterstützen.
Die Merkmale dieses Anbieters im Überblick:
- Technologiegetriebener Ansatz: Durch den Einsatz von Legal-Tech-Lösungen werden Prozesse beschleunigt und effizienter gestaltet.
- Einfache Online-Abwicklung: Die Beauftragung und Kommunikation erfolgen in der Regel sehr unkompliziert über digitale Schnittstellen.
- Fokus auf Skalierbarkeit: Das Modell eignet sich gut für Fälle, in denen eine hohe Anzahl an Bewertungen bearbeitet werden muss.
- Kosteneffizienz: Durch die Automatisierung können Dienstleistungen oft zu wettbewerbsfähigen Konditionen angeboten werden.
- Schnelle Reaktionszeiten: Die digitalen Prozesse ermöglichen oft eine zügige Bearbeitung der Erstanfragen.
Gulden Röttger Rechtsanwälte
Die Kanzlei Gulden Röttger aus Mainz ist eine klassische Boutique-Kanzlei, die sich sehr stark auf das Medien- und Urheberrecht spezialisiert hat. Im Bereich des Reputationsschutzes verfügen die Anwälte über jahrelange Erfahrung und sind durch zahlreiche Fachpublikationen und Medienauftritte bekannt. Ihr Ansatz ist sehr persönlich und juristisch tiefgehend.
Gulden Röttger ist eine gute Wahl für Mandanten, die Wert auf eine sehr individuelle Betreuung legen und deren Fall möglicherweise komplexe medienrechtliche Fragestellungen aufwirft, die über eine Standard-Löschung hinausgehen. Die Kanzlei legt großen Wert darauf, die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechtsverletzung präzise zu definieren.
Die Merkmale dieses Anbieters im Überblick:
- Tiefe Spezialisierung: Der Fokus auf Medien- und Urheberrecht sorgt für ein sehr hohes fachliches Niveau bei der Beurteilung von Inhalten.
- Bekanntheit in der Branche: Die Kanzlei hat sich durch ihre Expertise im Bereich „Recht im Internet“ einen Namen gemacht.
- Persönliche Betreuung: Hier steht der individuelle Kontakt zwischen Mandant und Anwalt im Vordergrund.
- Individuelle Strategie: Jeder Fall wird detailliert juristisch geprüft, um die bestmögliche Argumentation gegenüber den Portalbetreibern zu finden.
- Erfahrung mit schwierigen Fällen: Auch bei komplexen Sachverhalten, bei denen die Rechtslage nicht auf den ersten Blick eindeutig ist, finden die Anwälte oft Lösungswege.
Alles, was Sie über die Löschung von Google-Bewertungen wissen müssen
Das Thema Online-Bewertungen ist komplex und für Laien oft schwer zu durchschauen. In diesem Ratgeber beantworten wir daher die wichtigsten Fragen, um Ihnen Orientierung im Dschungel der Paragrafen und Plattform-Richtlinien zu geben.
Welche Bewertungen können überhaupt gelöscht werden?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man jede schlechte Bewertung entfernen lassen kann. Das ist nicht der Fall. In Deutschland ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut (Artikel 5 Grundgesetz). Eine reine Meinungsäußerung („Das Essen hat mir nicht geschmeckt“ oder „Ich fand den Service unfreundlich“) ist meist zulässig, solange sie nicht beleidigend ist.
Angreifbar sind jedoch unwahre Tatsachenbehauptungen. Wenn ein Rezensent schreibt „Ich habe 2 Stunden gewartet“, Sie aber nachweisen können, dass es nur 10 Minuten waren, ist das eine falsche Tatsache. Solche Aussagen müssen gelöscht werden. Ebenfalls unzulässig sind Schmähkritik (wenn es nur noch um die Herabwürdigung der Person geht) und Bewertungen von Personen, die gar keinen geschäftlichen Kontakt zu Ihnen hatten. Letzteres ist oft der stärkste Hebel: Google ist verpflichtet zu prüfen, ob der Rezensent tatsächlich Kunde war, wenn Sie dies qualifiziert bestreiten.
Warum sollte ich einen Anwalt und keine Agentur beauftragen?
Es gibt viele Agenturen, die Löschungen anbieten. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Die rechtliche Prüfung und die Durchsetzung von Löschungsansprüchen gegenüber Dritten (wie Google) gilt in Deutschland als Rechtsdienstleistung. Diese darf grundsätzlich nur von zugelassenen Rechtsanwälten erbracht werden.
Agenturen, die ohne eigene Anwälte arbeiten, bewegen sich oft in einer rechtlichen Grauzone oder nutzen lediglich die einfachen Meldeformulare, die jedem Nutzer offenstehen. Eine spezialisierte Kanzlei hingegen – insbesondere Fachanwälte für IT-Recht – argumentiert juristisch fundiert. Sie kennen die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und wissen genau, welche Formulierungen die Portale dazu zwingen, eine Bewertung zu prüfen. Zudem haften Anwälte für ihre Beratung, was bei Agenturen oft weniger klar geregelt ist.
Wer trägt die Kosten für die Löschung?
Die Kostenstruktur variiert je nach Anbieter. Anwälte rechnen oft nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbaren Pauschalpreise. Ein großer Vorteil für viele Unternehmer ist die Rechtsschutzversicherung. Viele gewerbliche Policen decken den sogenannten „Rechtsschutz gegen Rufschädigung“ ab.
Anbieter wie die Kanzlei JURAPORT.SH („Die Bewertungslöscher“) haben sich darauf spezialisiert, diese Kostendeckung direkt mit der Versicherung zu klären. Wenn eine Zusage vorliegt, zahlt die Versicherung die Anwaltskosten (abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung). Ohne Versicherung müssen Sie die Kosten selbst tragen, können diese aber als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Ist der Erfolg garantiert?
Nein, eine 100-prozentige Garantie kann und darf kein seriöser Rechtsanwalt geben. Das liegt daran, dass die Entscheidung letztlich vom Portalbetreiber oder im schlimmsten Fall von einem Gericht abhängt. Zudem darf nach anwaltlichem Berufsrecht nicht mit Erfolgsgarantien geworben werden. Die Erfolgsquoten spezialisierter Kanzleien sind jedoch erfahrungsgemäß sehr hoch, da sie genau einschätzen können, welche Bewertungen angreifbar sind und welche nicht. Eine kostenlose Ersteinschätzung hilft dabei, aussichtslose Fälle frühzeitig auszusortieren und Kosten zu sparen.
