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eGovernment Gesetz verabschiedet

Abgeordnetenhaus Berlin

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 12. Mai 2016 heute das eGovernment-Gesetz für das Land Berlin beschlossen. Die beiden Koalitionsfraktionen SPD und CDU haben den Gesetzentwurf des Senats noch weitreichend geändert. Das Berliner Gesetz soll nun nach dem Willen der Koalitionäre eines der stringentesten und wegweisendsten E-Government-Gesetze Deutschlands sein. Kernpunkt ist eine klare Zentralisierung der fachlichen und finanziellen Verantwortung.

Abgeordnetenhaus Berlin
Abgeordnetenhaus Berlin im ehem. Preußischen Landtag – Foto: Arild Vågen CC BY-SA 3.0

Das Amt eines/r neuen IT-Staatssekretärs/IT-Staatssekretärin wird geschaffen und dem Innensenator zugeordnet. Die derzeit fragmentierte IT-Infrastruktur aller Berliner Behörden soll daher zukünftig zentral gesteuert werden. Damit soll künftig sichergestellt werden, dass alle IKT-Systeme miteinander kompatibel, sicher, wirtschaftlich, medienbruchfrei und barrierefrei sind.

Die Beschaffung wird ebenfalls zentralisiert und soll zukünftig verpflichtend beim IT-Dienstleistungszentrum erfolgen. Die Verwaltung wird verpflichtet, ab dem 01.01.2023 die Elektronische Akte einzuführen. Auch die Mitsprache der Bezirke soll gestärkt werden, denn jeder Bezirk wird im IT-Lenkungsrat vertreten sein.

Bundesweite Vorarbeiten zum eGovernment

Eine im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats durch Fraunhofer Fokus erstellte Studie bescheinigt dem deutschen eGovernment insgesamt zahlreiche Schwachstellen. Die Studie wurde im letzten Jahr auf dem IT-Gipfel in Berlin vorgestellt. Der nüchterne Befund: „Wirksames eGovernment gibt es in Deutschland de facto nicht“.
Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Dr. Johannes Ludewig, stellte die Studie zum Auftakt des Nationalen IT-Gipfels in Berlin vor. Zum Ergebnis der Untersuchung erklärte er:

„Wir sehen dieser Tage angesichts der Situation steigender Flüchtlingszahlen, wie sich Defizite in der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden zu einem existentiellen Problem auswachsen. Und diese Defizite zeigen sich besonders bei der fehlenden Vernetzung der IT-Systeme. Hier wird deutlich, wie uns die Versäumnisse der Vergangenheit nun zentnerschwer auf die Füße fallen.“

Die Studie zeigt zahlreiche Defizite auf und dient der systematischen Vorbereitung einer „Digitalisierungsstrategie“ für die öffentlichen Verwaltungen. E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg (PDF-Kurzfassung 1,1 MB).
In der Langfassung der Studie werden Vorteile und Nutzen der Digitalisierung vorgestellt: Bürokratieabbau durch Digitalisierung: Kosten und Nutzen von E-Government für Bürger und Verwaltung (PDF-Dokumentation 2,2 MB).

Hauptansatz ist, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam agieren. Für die Anfangsinvestition und einen fünfjährigen Betrieb von Basiskomponenten und gemeinsamen Fachverfahren kommt das Gutachten in seinem Modell auf eine Summe von 1,7 Milliarden Euro. Diese Summe würde ausreichen, um 34 Prozent des bürokratischen Aufwandes einzusparen. Hochgerechnet auf die wichtigsten 60 Verwaltungsleistungen sind das ungefähr 3 Milliarden Euro Einsparpotenzial.

Dr. Ludewig sieht auch Kostenvorteile: „eGovernment lohnt sich. Es rechnet sich in Euro und Cent. Es ist genug Geld vorhanden. Worauf es ankommt, ist der gezielte Einsatz für gemeinsame Lösungen. Dafür brauchen wir eine neue, effizientere Arbeitsteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen – verbunden mit einer effektiveren Steuerung über Ressortgrenzen und Verwaltungsebenen hinweg.“

Zwei Köpfe hinter dem eGovernment-Gesetz

Das eGovernment-Gesetz gehört zu den Kernprojekten der SPD/CDU-Koalition. Die Informationstechnologien des Landes Berlin sind seit Jahren eine Großbaustelle. Fehlinvestitionen und technische Probleme sind aber nicht allein „politikverursacht“, sondern hängen auch an technischen Entwicklungen, wie dem Wandel und Update von Betriebssystemen und dem Trend zu Browsertechnologien und Cloud-Computing.

Sven Kohlmeier (MdA SPD)
Sven Kohlmeier (MdA SPD) – Netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion – Pressefoto

Die beiden netzpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen haben den Gesetzentwurf vorangetrieben. Sven Kohlmeier(SPD) erklärte:

„Mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen wird der digitale Fortschritt auch in der Berliner Verwaltung einziehen. Die bisher zersplitterte IT-Landschaft soll endlich vereinheitlicht werden, um die digitale Akte bis Ende 2022 einzuführen. Erstmalig verpflichten wir die Behörden, einen Email-Zugang mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anzubieten. Jetzt kommt es darauf an, dass das eGovernment-Gesetz Gesetz auch umgesetzt und gelebt wird.“

Burkard Dregger (MdA CDU)
Burkard Dregger (MdA CDU) – Netzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion – Pressefoto

Burkard Dregger, Sprecher für Netzpolitik der CDU-Fraktion, äußerte sich ist optimistisch zum neuen eGovernment-Gesetz:

„Die Koalition beweist im zentralen Feld der Verwaltungsdigitalisierung Handlungsfähigkeit und gemeinsamen Gestaltungswillen. Wir verpflichten den Berliner Senat unumkehrbar auf den Weg der Digitalisierung und Modernisierung der Berliner Verwaltung. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sich die Berliner Verwaltung zu einem bürger- und unternehmensfreundlichen Dienstleister entwickeln kann, der dem Anspruch Berlins als Hauptstadt der Digitalwirtschaft gerecht werden kann. Besonderes Augenmerk haben wir auf die digitale Selbstverteidigung gegen Malware und Cyberangriffe gelegt. Das Berliner eGovernment-Gesetz ist ein entscheidender Schritt für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.“

IHK Berlin begrüßt das eGovernment-Gesetz
Der Stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter zeigte sich erfreut:

„Der heutige Beschluss ist der langersehnte Startschuss für Berlins Marathon zur digitalen Verwaltung. Denn: Die Verwaltung ist ein Spätstarter bei digitalen Prozessen und eine Modernisierung ist dringend nötig. Nun hat Berlin aber nun gute Chancen im Bundesländervergleich aufzuholen. Was länge währt, wird endlich gut. Unternehmen und Bürgern wird das Zeit, Geld und Nerven sparen.“

Weitere Information:

Berliner E-Government-Gesetz – PARDOK-Link

Berliner E-Government-Gesetz Drucksache 17/2902 vom 11.05.2016