Der Sonderverkauf mit Böllern an den letzten Tagen des Jahres steht kurz bevor. In diesem Jahr dürfen Händler Feuerwerkskörper der Kategorie 2, also die klassischen Silvesterknaller, bereits ab dem 28.Dezember verkaufen. Hierzu zählen Raketen, Party-Knaller, Schwärmer und Bengalartikel. Die IHK Berlin warnt vor nicht zugelassenen Knallern, da es in der Vergangenheit immer wieder schwere Unfälle mit ungeprüften importierten Feuerwerkskörpern gab.
CE-Zeichen und Zulassungsnummer der BAM
Käufer erkennen in Deutschland zugelassene Silvesterknaller am CE – Zeichen und der Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM). Außerdem sollten Kunden darauf achten, dass eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung vorhanden ist.
Bei Unklarheit lässt sich die aufgedruckte Nummer des Artikels auf der Internetseite der BAM unter www.bam.de überprüfen. Dort sind sämtliche in Deutschland zugelassenen Feuerwerksartikel aufgeführt.
> Verkauft werden dürfen die sogenannten Kleinfeuerwerke nur zwischen dem 28. und 31. Dezember. Zwar benötigen Händler für den Verkauf keine spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis, für Verkauf und Lagerung gelten aber besondere gesetzliche Vorschriften: So dürfen Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 nur an Personen ab 18 Jahren und nur innerhalb von Verkaufsräumen – also zum Beispiel nicht an einem Kiosk oder in Verkaufspassagen – abgegeben werden.
Sicherheitsanforderungen für Händler sind auf einem Merkblatt zusammengefasst, das unter www.ihk-berlin.de/feuerwerkskoerper abrufbar ist.