Freitag, 29. März 2024
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Hausinstallationen in Kitas und Schulen auf Legionellen prüfen

Legionella pneumophila

Städtische Ballungsräume werden nicht nur von Menschen besiedelt. Auch Tiere, Insekten, Bakterien und Viren finden hier unterschiedliche Lebensbedingungen und Millieus vor. Stadthygiene ist daher unumgänglich, um Lebensqualität und Gesundheit zu erhalten. Die Corona-Pandemie rückt das Zivilisationsthema „Infektionsschutz“ neu in den Blick. Doch der SARS-CoV-2-Erreger ist nur einer unter vielen Viren. Insgesamt bedrohen in der Umwelt über 150 bekannte Viren das menschliche Leben. Rund 5000 bekannte Bakterienarten besiedeln die menschliche Umwelt, und die technische Umwelt in Wasse- und Abwasserleitungen hunderttausende sind noch unbekannt.

Zu den gefährlichen Bakterien zählen Legionella pneumophila, die in der Lunge die gefährliche Legionärskrankheit auslösen können. Es gibt aber auch eine leicht verlaufende, grippeähnliche Erkrankung, die Pontiac Fieber genannt wird.

Der Lebensraum von Legionellen sind Frischwasserleitungen und vor allem Warmwasser-Aufbereitungsanlagen. Im Temperaturbereich bis 20 °C weisen sie eine sehr langsame Vermehrungrate auf.

Zwischen 30 °C bis 45 °C vermehren sich Legionellen otimal. Ab ab 55 °C ist keine Vermehrung mehr möglich, und ab ab 60 °C ist eine Abtötung der Legionellen möglich. Zur Desinfektion von Warmwasser-Anlagen wird eine Erhitzung von 70 °C empfohlen.

Legionellen: in Hausinstallationen meldepflichtig

Seit Dezember 2012 schreibt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) neue Regeln zum Schutz vor Legionellen vor. Das Bundesministerium für Gesundheit hat seit der ersten Änderung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 auch für gewerbliche Betreiber und Vermieter eine Untersuchungspflicht auf Legionellen eingeführt. Trinkwasser-Installationen, die eine Großanlage (mehr als 400 Liter) zur Trinkwassererwärmung aufweisen, sind mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Für den Parameter Legionellen gilt ein Technischer Maßnahmenwert (100 Legionellen pro 100 Milliliter Trinkwasser), der nicht überschritten werden darf. Eine Überschreitung dieses Wertes muss von der beauftragten Untersuchungsstelle unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Der Eigentümer der Trinkwasser-Installation hat eine Ortsbesichtigung der betroffenen Trinkwasser-Installation und eine Beprobung mit Gefährdungsanalyse durchführen zu lassen.
Für öffentlich genutzte Gebäude wie z. B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und gastronomische Betriebe gilt eine jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen.

Was tun bei Legionellenbefall?

Was ist zu tun, wenn der Grenzwert von 100 Legionellen pro 100 ml Wasser an Entnahmestellen in Gebäuden überschritten wird? Als erste, kurzfristige Maßnahme bei Legionellenbefall wird meist eine thermische Behandlung empfohlen, also das Anheben der Wassertemperatur im Vorlauf der Warmwasserzirkulation auf über 62 °C, zeitweise sogar auf bis über 70 °C. In alten Gebäuden ist diese Methode aber nur bedingt anwendbar und verursacht oft mehrere neue Probleme. Das Material alter Leitungen wird durch die hohe Temperatur starken Spannungen ausgesetzt, zudem steigen die Energiekosten ebenso an wie der CO2-Ausstoß. Außerdem erhitzen die, in alten Gebäuden oft schlecht isolierten Warmwasserrohre die parallel verlegten Kaltwasserleitungen, in denen sich die Legionellen dann ebenfalls sprunghaft vermehren.

Bie Altanlagen ist oft eine technische Sanierung notwendig. In Schulen und Kitas mit langen Ferien- und Pausenzeiten werden zentrale Warmwasseranlagen am Besten durch dezentrale Durchlauferhitzer ersetzt.

Wieder-Inbetriebnahme von Warmwasseranlagen nach dem Corona-Lockdown

Wochenlang still in den Rohren verweilendes Wasser ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Legionellen belastet. Als erste Maßnahme ist ein Durchspülen aller Leitungen und Entnahmepunkte von Experten angeraten.

Prüflabore wie SYNLABhaben eine umfangreiche Qualitätssicherung für die Trinkwasseruntersuchung nach § 15 TrinkwV entwickelt, die schon bei der Probenahme und Temperaturmessung vor Ort beginnt. Eine normkonforme Probenahme ist erforderlich. Außerdem ein schneller und sicherer Transport der Proben in einer Kühlkette, die den Probenahmezustand konserviert. Das Probenauswertung und Gefährdungsanalyse muss letztlich auch beweisfest erfolgen, um die Betreiber von Wasseraufbereitungsanlagen von Haftungsrisiken zu entlasten.

Weitere Informationen:

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo): Legionellen in Hausinstallationen