Samstag, 14. Dezember 2024
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Impfpflicht: Masernschutzgesetz ist seit heute in Kraft

Impfpflicht

Schul- und Kindergartenkinder sollen k+nftig wirksam vor Masern geschützt werden – das ist Ziel des neuen Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft tritt.

Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Für Kinder, die bereits in Betreuung sind, sowie für betroffene Mitarbeiter der genannten Bereiche gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021. Wer der Impfpflicht nicht nach­kommt, muss mit bis zu 2.500 Euro Bußgeld rechnen. Das gilt auch für Kindertages­stätt­en, die nicht geimpfte Kinder zulassen.

Nicht geimpfte Kinder können vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen werden.

Der Hintergrund des verabschiedeten Gesetzes ist, dass Masern hoch ansteckend sind und oft unterschätzt werden, da sie manchmal schwerwiegende Komplikationen haben können.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte dazu: „Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Diese Infektionskrankheit gefährdet vor allem diejenigen, die sich selber nicht schützen können: unsere Kinder. Deswegen fördern wir Masernschutz in der Kita, der Schule und bei der Kindertagespflege. Und wir ermöglichen es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, wieder mehr Reihenimpfungen in Schulen anzubieten. Das hilft uns, auch andere Infektionskrankheiten zu bekämpfen – wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Eltern müssen wissen: Impfen schützt die Gesundheit ihrer Kinder.“

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt. Europaweit wurden im Jahr 2018 12.352 Maserfälle gemeldet. 2019 wurden in Deutschland bis Mitte Oktober bereits 501 Fälle registriert. Im gesamten Jahr 2018 betrug die landesweite Zahl der gemeldeten Erkrankungen 544 Fälle. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Eine Masern-Infektion ist damit anders als vielfach angenommen keine „harmlose Kinder-Krankheit“. Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.

Durch die Impfplicht sollen nicht nur die betroffenen Personen geschützt werden, sondern auch Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können.

Weitere Informationen:

Gesetz im Wortlaut

Robert-Koch-Institut: Ratgeber Masern

m/s