Jahresabschluss 2012 – höchste Zeit für Offenlegung!
Wer seinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 noch nicht veröffentlicht hat, der muss sich nun sputen!
Bis Ende 2013 haben offenlegungspflichtige Unternehmen noch Zeit, den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger in elektronischer Form einzureichen – ansonsten drohen saftige Ordnungsgelder.
Zwar wurden die Ordnungsgelder aufgrund des Drucks aus der Wirtschaft in diesem Jahr reduziert, doch sind die Bußen noch immer empfindlich hoch.
„Der beharrliche Einsatz der IHK-Organisation hat sich gelohnt:
Das Ordnungsgeld wird für kleinste und kleine Kapitalgesellschaften von 2.500 Euro auf 500 bzw. 1.000 Euro herabgesetzt, sofern diese ihrer Offenlegungspflicht, wenn auch verspätet, nachkommen“, erläutert Christoph Irrgang, Geschäftsführer Recht und Steuern der IHK Berlin.
„Wiederholt haben wir auf die unverhältnismäßigen Sanktionen für kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere bei unverschuldeten oder geringfügigen Fristüberschreitungen der Offenlegung hingewiesen.“
Künftig kann ein Unternehmen, das unverschuldet die sechswöchige Nachfrist zur Offenlegung nicht eingehalten hat, die Offenlegung nachholen.
Kleinstkapitalgesellschaften können ihre Offenlegungspflichten anstatt durch Veröffentlichung auch durch bloße Hinterlegung beim Bundesanzeiger erfüllen. Ob Sie die Hinterlegungsoption wählen können, ist im Bilanznavigator unter www.publikations-plattform.de überprüfbar.
Weiterführende Informationen:
www.ihk-berlin.de, Dokumentnummer 76454.