Dienstag, 16. April 2024
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Kosten des „Berliner Mietenvolksentscheid“

Infopavillon der Mietergemeinschaft "Kotti & Co"

An diesem Wochenende haben die Unterschriftensammlungen für das Volksbegehren zum „Berliner Mietenvolksentscheid“ begonnen. Die Organisatoren wurden schon vom großen Interesse überrascht, über 3.000 Unterschriften wurden allein am Samstag gesammelt. Ingesamt werden bis zum Stichtag Ende Mai 2015 20.000 Unterschriften benötigt, damit das Volksbegehren zustande kommt.

Infopavillon der Mietergemeinschaft "Kotti & Co"
Infopavillon der Mietergemeinschaft „Kotti & Co“ am Kottbusser Tor in Kreuzberg

Amtliche Kostenschätzung für das Volksbegehren zum „Berliner Mietenvolksentscheid“

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 9. April 2015 die amtliche Kostenschätzung für das Volksbegehren zum Mietenvolksentscheid vorgelegt. Diese Kostenschätzung wird aufgrund gesetzlicher Regeln im Berliner Abstimmungsgesetz aufgestellt. Dies schreibt bei Volksbegehren eine amtliche Kostenschätzung vor, mit der die finanziellen Auswirkungen der geforderten Maßnahmen auf den Berliner Landeshaushalt beziffert werden.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 9. April 2015 der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport die amtliche Kostenschätzung für das Volksbegehren zum Mietenvolksentscheid übermittelt.

Die finanziellen Auswirkungen auf den Berliner Landeshaushalt liegen für den Zeitraum des frühestmöglichen Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Januar 2017 bis zum Jahr 2021 bei 3,281 Mrd. Euro.

Für das Jahr 2017 ergibt die Kostenschätzung einen Betrag von 791,3 Mio. Euro. Diese Summen beziffern die Kosten der in den ersten fünf Jahren voraussichtlich wesentlichen haushaltsrelevanten Maßnahmen, die von der Initiative „Mietenvolksentscheid e.V. i.G.“ in ihrem Gesetzentwurf gefordert werden.

Im Einzelnen sind dies:

1. Einrichtung eines Wohnungsneubauförderfonds zur Sicherung tragbarer Mieten im Sozialen Wohnungsbau. Die Kosten liegen hier bei 1,609 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2017 bis 2021.

2. Umwandlung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Kosten liegen hier bei 545,3 Mio. Euro für fünf Jahre.

3. Sicherung der Mieten und Bindung im Bestand von öffentlich geförderten Wohnungen durch einkommensorientierte Mietsubvention. Die Kosten liegen hier bei 606 Mio. Euro für 2017 bis 2021.

4. Ankauf von Sozialwohnungsbeständen. Die Kosten liegen hier bei 520 Mio. Euro für den Zeitraum von 2017 bis 2021.

Unterschriftensammlung zum Mietenvolksentscheid 11.4.2015
Unterschriftensammlung zum Mietenvolksentscheid 11.4.2015

Kostenansatz überhöht?

Aus Kreisen der Initiatoren des „Berliner Mietenvolksentscheid“ werden die vom Senat veranschlagten Kosten als „zu hoch angesetzt“ bezeichnet. Gegenüber der Berliner Abendschau des RBB wurden Kosten von nur rund 1,3 Milliarden Euro beziffert.

Die Initiative „Berliner Mietenvolksentscheid“ wird grundsätzlich von Berlins Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) unterstützt: „Es behandelt wichtige Anliegen, an denen der Senat bereits arbeitet“. Geisel warnte aber vor den hohen Kosten: Er habe den Eindruck, dass „der Vorschlag der Initiative einen für den Landeshaushalt recht teuren und auch langwierigen Systemwechsel bedeuten könnte“.

Die Initiative Mietenvolksentscheid bringt nun die Berliner Wohnungspolitik in Bewegung – bis zur nächsten Wahl im Jahr 2016 wird die Mietenfrage auch über die neuen politischen Mehrheiten in Berlin entscheiden.

Mehr Informationen:

www.mietenvolksentscheidberlin.de

m/s