Samstag, 14. Dezember 2024
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Lastenfahrradhersteller Babboe bereitet Rückrufaktion für vier Modelle vor

Babboe ruft Lastenfahrräder zurück

Lastenfahrradhersteller Babboe bereitet Rückrufaktion für die vier Modelle CITY, CITY E, MINI und MINI E in Deutschland vor.
Gerard Feenema, Geschäftsführer von Babboe seit dem 19. Februar 2024, sagt: „Babboe nimmt die Sicherheit seiner Kundinnen und Kunden sehr ernst. Deshalb starten wir jetzt die Rückrufaktion für die Modelle CITY, CITY E, MINI und MINI E. Wir haben größtes Verständnis für die Besorgnis unserer Kundinnen und Kunden und möchten uns bei ihnen für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Wir werden sicherstellen, dass die Rückrufaktion so reibungslos wie möglich abläuft. Wir stehen weiterhin in engem Kontakt mit den Behörden und hoffen, schnellstmöglich über den genauen Zeitplan der Rückrufaktion in Deutschland und die nächsten Schritte für unsere anderen Lastenradmodelle informieren zu können.“

Ab sofort können Besitzerinnen und Besitzer eines Babboe CITY, CITY E, MINI oder Mini E Lastenfahrrads ihre Rahmennummer auf www.kontrollieredeinenrahmen.de eingeben, um zu sehen, ob ihr Lastenfahrrad von der Rückrufaktion betroffen ist. Sie werden dann so schnell wie möglich über die nächsten Schritte informiert.

Babboe berät sich zudem mit den zuständigen Behörden über mögliche Maßnahmen für die weiteren Lastenfahrradmodelle, um in Kürze auch hier mehr Klarheit zu schaffen. Diese weiteren Modelle sind:

  • Babboe Curve/Curve-E/Curve Mountain,
  • Babboe Big/Big-E,
  • Babboe Dog/Dog-E,
  • Babboe Max-E,
  • Babboe MINI Mountain,
  • Babboe Pro Trike/Trike-E/Trike XL,
  • Babboe Carve-E/Carve Mountain, Slim Mountain, Go-E, Go Mountain, Flow-E, Flow Mountain und
  • Babboe CITY Mountain.

Ersatzansprüche, Produkthaftung & Versicherungsschutz

Bis auf Weiteres gilt dazu auch Babboes Empfehlung, diese Modelle vorläufig nicht zu benutzen. Alle Besitzerinnen und Besitzer sind daher aufgerufen, diese nicht weiter zu nutzen. Im Rahmen des Rückrufs werden Betroffene ein Ersatzlastenrad oder eine andere geeignete Alternative sowie eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten erhalten.
Für Erst-Käufer von Babboe Lastenrädern gilt es dabei, auf die 5-jährige Rahmengarantie zu achten, die einen nachwirkenden Ersatzanspruch begründen kann.

Aber Achtung: die Herstellerwarnung kann gravierende Folgen haben: Wer dennoch mit einem der genannten Babboe-Lastenfahrrad-Modelle fährt, riskiert bei Unfällen ohne Haftpflichtversicherung und ohne Krankenversicherung zu verbleiben.

Wer unbedingt auf ein Lastenrad angewiesen ist, kann auf die freien Lastenräder www.flotte-berlin.de zurückgreifen. Die Lastenradflotte bietet täglich über 80 freie Lastenräder an.

Weitere Informationen:

www.babboe.de

a/m