Die alltägliche Enge auf den Haltestellen-Inseln in der Berliner Straße am Bahnhof Pankow srogt bei Fahrgästen und Umsteigern für stetige Sicherheitsprobleme. Eng wird es, wenn eine große Zahl Menschen auf die ankommenden Busse und Trams wartet, und aus ankommenden Fahrzeugen viele Fahrgäste gleichzeitig aussteigen. Das Gedränge kulminiert, wenn kurz nacheinander zwei Busse oder Tram und Busse gleichzeitig vorfahren. Prekär wird es, wenn eine Rollstuhlrampe ausgeklappt werden muss, oder mehr als zwei der drei Kinderwagen durch das Gedränge geschoben werden sollen.
Alltäglich sind hier unhaltbare Zustände zu beobachten, die sich mit wachsendem Verkehrsaufkommen und wachsenden Fahrgastzahlen verstärken werden. Eigentlich müßte es längst eine verkehrtechnische Planung einer Neuordnung des gesamten Bereiches geben, um das Nadelöhr am Pankower Tor nicht zum „Entwicklungshndernis“ für das „wachsende Pankow“ werden zu lassen.
Öffentliche Auslegung: FNP-Änderung Pankow: Nachnutzung ehem. Rangierbahnhof Pankow
Noch bis zum 28. Oktober 2016 läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung zu Änderungen des Flächennutzungsplans (FNP Berlin), die als nächster Genehmigungsschritt das städtebauliche Vorhaben „Pankower Tor“ mit Einkaufszentrum, 2 Möbelhäusern, Wohnen und Schulen vorbereiten soll ( siehe Beitrag: FNP-ÄNderung: Nachnutzung Rangierbahnhof Pankow vom 27.9.2016 ).
Das große städtebauliche Entwicklungsvorhaben umfasst mehr als 45 Hektar Fläche und wird bisher wie ein „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ gehandhabt – ein schweres Versäumnis der Pankower Kommunalpolitik, denn bei einer Realisierung werden ganz erhebliche neue Anforderungen an das Umfeld und die Erschließungs-Straßen gestellt.
Fehlendes städtebauliches Konzept für den Umsteige-Knotenpunkt
Bisher fehlt ein städtebauliches Konzept für den Umsteige-Knotenpunkt zwischen Bahnhof-Pankow und dem Pankower Tor. Für die Bewältigung des Fußgänger- und Umsteigerverkehrs gibt es bislang kein Konzept.
Im öffentlich ausgelegten „Verkehrs- und Lärmgutachten Pankower TorVerkehrs“ der Firma Consult Dresden-Berlin GmbH (Stand August 2014) ist die Problemlage in der Fachsprache der Verkehrsplaner klar benannt:
„Im simulierten Bereich überlagern sich hohe Nutzungsansprüche aller Verkehrsteilnehmer. Durch die räumliche Nähe von S+U Pankow zur simulierten Straßeninfrastruktur gibt es einen hohen Frequentierungsbedarf, insbesondere zwischen den Ausgängen von S+U Pankow und den Haltestellen der Bus- und Straßenbahnlinien. Werktäglich sind zwischen den benannten Verkehrssystemen ca. 11.000 Umsteiger zu verzeichnen (siehe Abbildung 4).
Verkehrsbeobachtungen haben gezeigt, dass ein signifikantes Verkehrssicherheitsdefizit in diesem Bereich besteht, die nachfolgenden Fotos sollen dies exemplarisch verdeutlichen.“
In dem Gutachten heisst es weiter:
„Fußgänger nutzen zum Zurücklegen ihres Weges zwischen S+U Pankow und der Straßenbahn-/Bushaltestelle in nördliche Richtung oft den kürzesten Weg. Sie queren ungesichert zwei Straßenbahngleise und zwei Fahrspuren des MIV, wobei hier die innere Spur oft durch rückgestaute Fahrzeuge (Linksabbieger) belegt ist, die dem Fußweg zugewandte Spur (Geradeausfahrer) frei ist und von Fahrzeugen mit vergleichsweise hoher Geschwindigkeit passiert wird.
4.6.8 Fazit
Das Fazit wird zunächst unter Beachtung der in der Verkehrssimulation gewonnenen Erkenntnisse gezogen und dann um die Aspekte der Verkehrssicherheitsbetrachtung ergänzt.
In das Simulationsmodell des Untersuchungsgebiets wurden relevanten Eigenschaften aller Verkehrsarten berücksichtigt:
– Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs
– Fußgänger/Radverkehr
– Motorisierter Individualverkehr (MIV)
und ihre Abfertigungsqualitäten ausgewertet.
Es ist festzustellen, dass unter den angegebenen, in der Verkehrssimulation berücksichtigten Rahmenbedingungen eine zufriedenstellende Verkehrsqualität für alle Verkehrsteilnehmer in der Spitzenstunde nicht erreichbar ist. Das Streben nach einer zufriedenstellenden Verkehrsqualität des motorisierten Individualverkehrs führt zu einer signifikanten Qualitätsreduzierung beim ÖPNV.“
Im letzten Absatz versteckt sich stadtentwicklungspolitischer Sprengstoff, denn es ist eine zarte Umschreibung für ein beständig drohendes Verkehrschaos am „Nadelöhr Pankower Tor“.
Städtebaurechtlich liegt hier übrigens ein Fall vor, in dem die wohl wichtigste „Genehmigungsvoraussetzung“ für ein städtebauliches Entwicklungsvorhaben planerisch noch nicht ausreichend bearbeitet ist.
Nadelöhr Pankower Tor und künftige Verkehrsentwicklung
Ein umfassendes Verkehrskonzept für Pankow gibt es bislang nicht. Doch geplant ist, den „Modal-Split“ zwischen PKW-Verkehr und Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) weiter zugunsten von BVG und S-Bahn zu gestalten. Dies führt zu wachsenden Fahrgastzahlen und wird künftig das Augenmerk noch stärker auf Sicherheit, Umsteige-Komfort der Fahgäste und Umsteiger richten. Die konkreten Zielkonflikte am Pankower Tor machen es eigentlich notwendig, vor allen Plangenehmigungen zuerst die städtebaulichen Genehmigungsvoraussetzungen zu klären und zu schaffen.
Das vorliegende Verkehrsgutachten gibt nur Hinweise, sorgt aber nicht für Klärung und tragfähige Lösungen, die erkennen lassen, wie man künftig zu erwartenden Verkehr lenken und leiten will – und wie man den heute bereits bestehenden Engpaß beseitigen will.
Die geplante Flächennutzungsplan-Änderung zum Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow hat erhebliche Auswirkungen für ganz Pankow, denn es droht ein „geplantes Verkehrs-Chaos“ mit „Rückstau-Effekten am Nadelöhr Pankower Tor.
Lebensqualität, Wohnqualität und Wirtschaftsverkehr sind mit betroffen – auch die Zugänglichkeit von Einzelhandels-Standorten.
Vor allem aber wird deutlich, dass man am Bahnhof Pankow nicht die Leitlinien der „Fußverkehrsstrategie in Berlin“ einhalten kann.
Fortsetzung folgt:
„Radweg-Zick-Zack durch Pankow nach Usedom“
Weitere Informationen:
Weitere Informationen:
Flächennutzungsplanung Berlin Flächennutzungsplan-Änderung 05/16
Nachnutzung ehem. Rangierbhf. Pankow (Bezirk Pankow) – Link –
Öffentliche Auslegung:
vom 26. September bis 28. Oktober 2016
Auslegungsort
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
im Dienstgebäude Am Köllnischen Park 3, Foyer 2. Stock,
10179 Berlin
Auslegungszeiten
Montag bis Freitag Donnerstag
08.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 18.00 Uhr
Bei Gesprächsbedarf bitten wir um eine Terminvereinbarung.