Die deutsche Küstenwache ist wieder komplett: die Bundespolizei hat ihr drittes neues Einsatzschiff am 20. November 2019 in Cuxhaven in Dienst gestellt.
Die BP 83 wurde an den Hapag-Hallen im Hafen von Cuxhaven auf den Namen „Bad Düben“ getauft, gesegnet und in Dienst gestellt.
Vorausgegangen waren die Indienststellungen ihrer Schwesterschiffe, der BP 81 „Potsdam“ am 14. Dezember 2018 und der BP 82 „Bamberg“ am 18. September 2019.
Die Taufe auf den Schiffsnamen „Bad Düben“ drückt die Verbundenheit der Bundespolizei mit der Stadt Bad Düben aus. In der sächsischen Stadt befindet sich unter anderem der Dienstsitz einer Abteilung der Bundesbereitschaftspolizei. Darüber hinaus symbolisiert der Schiffsname die Patenschaft der Stadt mit der Bundespolizei See.
Die BP 83 „Bad Düben“ ersetzt die 30-jährige namensgleiche BP 23, die bereits 2017 außer Dienst gestellt wurde.
Ausstattung der Bundespolizei-Einsatzschiffe
Die neuen Einsatzschiffe verfügen unter anderem über ein Hubschrauberlandedeck für den Hubschrauber „Super Puma“ und Staumöglichkeiten für die Ausrüstung von Spezialkräften. Die neuen hochseetaugliche Bundespolizei-Schiffe sind fast so groß wie eine Marine-Korvette: 86 Meter lang, mit 21 Knoten (39 km/h) Höchstgeschwindigkeit und 48 Besatzungs-Mitgliedern.
Die „Potsdam“ und Schwesterschiffe „Bamberg“ und „Bad Büden“ wurden von der Fassmer-Werft GmbH & Co. KG in Berne bei Bremen entwickelt. Darüber hinaus warten die Schiffe mit besonderen Möglichkeiten auf, Spezialkräfte in den Einsatz zu bringen, zu führen, zu versorgen und zu schützen.
Die drei neuen Bundespolizei-Schiffe bekommen auch je ein modernes Schiffsgeschütz mit einem Kaliber von 57 mm Mk 110 Mod 0 Naval Gun System, das von BAE Systems Bofors produziert wird. Das Geschütz kann gegen eine breite Palette von möglichen feindlichen Zielen eingesetzt werden und ist zugleich ein Nahbereichsverteidigungssystem für schwer zu bekämpfende Ziele wie Seezielflugkörper.
Die starke Bewaffnung entspricht den modernen Schiffen der US-Küstenwache und wird mit der potentiellen Gefahrenlage begründet, die etwa bei Anschlägen auf Kreuzfahrtschiffe und Fähren oder Geiselnahme durch Terroristen entstehen. Auch die Entführung von Gefahrgut-Frachtern/Tankern und die Bedrohung kritischer Infrastrukturen wie z.B. Offshore-Anlagen, von Häfen und Hafenstädten können mit der derzeitigen Bewaffnung nicht wirksam verhindert werden.
Die Bordgeschütze sollen vor allem eine effektive Androhung und Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen auf See in einem Wirkbereich von 300 Meter bis mindestens 6.000 Meter Entfernung ermöglichen. Deutlich wahrnehmbare Warnschüsse sollen abgegeben werden und auch große Frachtschiffe sollen notfalls durch Beschuss zum Aufstoppen gezwungen werden können.
Für die Beschaffung von drei Schiffsgeschützen des Typs „57 mm Mk3“ einschließlich erforderlicher Unterstützungssysteme sind Haushaltsmittel von rund 24 Mio. Euro vorgesehen.