Donnerstag, 28. August 2025
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Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer

Kleinunternehmerregelung seit 2024 neu

Von Michael Gottlieb

Die Erhöhung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer nach § 19 UStG wirkt sich spürbar auf die wirtschaftliche Planung vieler Freiberufler in Pankow aus. Wer als Texter, Fotograf, Designer oder IT-Dienstleister tätig ist, muss sich spätestens seit der letzten gesetzlichen Anpassung mit der Frage beschäftigen, ob die Kleinunternehmerregelung weiterhin infrage kommt oder ein Wechsel in die Regelbesteuerung sinnvoll ist.

Hintergrund zur Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmer von der Pflicht, Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen. Damit entfällt zugleich die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt. Diese Regelung richtet sich an Selbstständige mit vergleichsweise geringem Jahresumsatz.

Neue Umsatzgrenzen seit 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gelten deutlich angehobene Umsatzgrenzen, die die Schwelle zur Regelbesteuerung neu definieren:

ZeitraumMaximaler Jahresumsatz im VorjahrUmsatzgrenze im laufenden Jahr
Bis 31.12.202322.000 Euro50.000 Euro
Ab 01.01.202435.000 Euro50.000 Euro

Diese Neuregelung bringt deutliche Veränderungen für Freiberufler im Bezirk. Viele, die bislang zur Regelbesteuerung übergegangen sind, könnten theoretisch wieder zurück in die Kleinunternehmerregelung wechseln. Umgekehrt stellt sich für wachsende Einzelunternehmen die Frage, ob ein freiwilliger Wechsel zur Umsatzsteuerpflicht strategisch sinnvoller ist.

Typische Berufsgruppen in Pankow im Spannungsfeld der Umsatzgrenze

Insbesondere in kreativen oder wissensbasierten Branchen in Pankow ist die neue Umsatzgrenze von 35.000 Euro im Vorjahr ein kritischer Punkt. Dazu zählen unter anderem:

  • Web- und Grafikdesigner
  • Fotografen mit Einzelstudio
  • selbstständige Coaches und Trainer
  • Musikpädagogen und Sprachlehrer
  • Content Creator und Blogger mit Werbeeinnahmen
  • Solo-IT-Dienstleister und Entwickler

Auswirkungen auf die Buchhaltung

Unabhängig von der Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung muss die Buchführung stets rechtssicher und strukturiert erfolgen. Die gewählte Besteuerungsform wirkt sich unmittelbar auf den Umfang und die Komplexität der Buchhaltung aus.

Kleinunternehmerregelung:

  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
  • Keine Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich
  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ausreichend
  • Keine Vorsteuerabzugsberechtigung

Regelbesteuerung:

  • Umsatzsteuer muss auf Rechnungen ausgewiesen werden
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtend
  • Vorsteuerabzug möglich (z. B. bei Anschaffungen oder Software)
  • Höherer Buchhaltungsaufwand

Strategische Entscheidung mit Blick auf Professionalität und Wachstum

Kleinunternehmerregelung seit 2024 neu
Foto: © Alicja, Pixabay

Ein freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann gezielt eingesetzt werden, um professioneller aufzutreten, größere Investitionen steuerlich zu nutzen oder bei Geschäftskunden vorteilhafter abzurechnen. Die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug verbessert die wirtschaftliche Kalkulation bei laufenden Betriebsausgaben. Gleichzeitig wirkt sich ein professioneller Rechnungsauftritt positiv auf die Außenwahrnehmung aus. Die Regelbesteuerung erfordert allerdings ein höheres Maß an buchhalterischer Organisation, da die Umsatzsteuer regelmäßig gemeldet und korrekt abgeführt werden muss. Viele Unternehmer entscheiden sich bewusst für die Regelbesteuerung, wenn sie mit steigenden Umsätzen rechnen oder langfristige Aufträge mit Geschäftskunden anstreben.

Digitalisierung entlastet auch in Pankow den Arbeitsalltag

Unabhängig von der gewählten Steuerform vereinfacht der Einsatz spezialisierter Softwarelösungen die laufende Buchhaltung erheblich. Buchhaltungsprogramme bieten automatisierte Schnittstellen zu Banken, Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt ans Finanzamt und eine übersichtliche Verwaltung von Ein- und Ausgangsrechnungen.

Vorteile im Überblick:

  • Zeitersparnis durch automatische Belegerkennung
  • Reduktion von Fehlerquellen bei der Umsatzsteuerberechnung
  • Einfache Erstellung von Angeboten und Rechnungen
  • Transparente Übersicht über alle Geschäftszahlen

Diese Funktionen unterstützen insbesondere Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Pankow, die ihre Buchhaltung eigenständig durchführen und dabei rechtssicher bleiben möchten.

Die Anpassung der Umsatzgrenzen erweitert den unternehmerischen Spielraum für viele Freiberufler im Bezirk. Gleichzeitig erfordert sie ein genaueres Verständnis steuerlicher Rahmenbedingungen und eine saubere Organisation der eigenen Buchhaltung. Wer den Überblick behält und auf digitale Unterstützung setzt, kann die Weichen frühzeitig auf wirtschaftliche Stabilität stellen.

Über Michael Gottlieb

Die meisten großen Firmen aus der Region des Bayrischen Walds haben schon einmal von Michael Gottlieb gehört. Der am 2. Februar 1964 geborene Sneakers-Fan ist nicht nur staatlich geprüfter Betriebswirt, sondern auch begnadeter Autor. Er versteht es wie kein anderer, komplexe Zusammenhänge verständlich zu erklären. Woher seine Leidenschaft für exklusive Sportschuhe, die er sammelt, kommt, weiß Gottlieb bis heute nicht. Seine Liebe zum Thema Existenzgründung kann er aber erklären. Es geht ihm vor allem darum, jungen (und älteren) Menschen Mut zu machen. Er möchte die verschiedenen Themen der Existenzgründung durchleuchten, um den Schritt klarer darzulegen. Viele heute erfolgreiche Startups verdanken einen Teil ihres Erfolges den Fachratgebern von Michael Gottlieb.


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a/m