Freitag, 29. März 2024
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Rechtsfragen im Alltag

Recht im Alltag
Recht im Alltag

Rechtsfragen, Gesetze und Verordnungen bestimmen unseren Alltag in einem hohen Maße. Nichwissen schützt nicht vor Strafe. Doch kaum noch jemand kann das für ihn geltende Recht überblicken. Selbst eine Falschberatung wird zur Gefahr.

Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen verändern dabei Schritt um Schritt gewohnte Regelungen – die Rechtsentwicklung ist insgesamt dynamisch. Fehlerhafte Gesetze und Gesetzes-Lücken gibt es übrigens auch!

Neue Technologien und neue Geschäftsmodelle bringen dabei neue Problemstellungen und Rechtsfragen – die manchmal Kopfschütteln, manchmal Rätselraten – und oft schwierige Rechtstreite auslösen.

Streit – Mediation – Schlichtung?

Aber muß man sich immer streiten? Gibt es nicht auch das neue Instrument der Mediation? Wann sollte man sich besser vergleichen, und wann ist eine Schlichtung eine gute Alternative? Auch hier weisen Rechtsanwälte zur rechten Zeit den Weg.

Neue Rubrik Recht

Die immer schwierigere Rechtsmaterie lässt eine Aufgabe wachsen, die schwierigen Rechtsthemen und Zusammenhänge journalistisch aufzubereiten, und medial zu vermitteln.

In Pankow arbeiten viele Rechtsanwälinnen und Rechtsanwälte, einige sind an die Redaktion herangetreten – und es entstand die Idee, eine nicht ganz alltägliche Rubrik zum Thema „Recht“ einzurichten.

Rechtsfragen im Alltag, Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht, Internet- und Online-Recht, und Wohnungseigentumsrecht, Handels- und Gewerberecht und Unternehmensrecht, auch Spezialgebiete können künftig durch kompetente Autorinnen und Autoren angesprochen und thematisiert werden.
Vielleicht entdecken noch andere Kolleginnen und Kollegen diese Rubrik – und nehmen Kontakt mit der Redaktion auf.

Die juristischen Autorinnen und Autoren stellen sich jeweils in den Beiträgen persönlich vor, und treten für ihr Fachgebiet ein. Natürlich unterliegen dabei auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einem besonderen berufsständischen Recht.

Journalistische Tätigkeit von Rechtsanwälten und erlaubte Werbung:

Nach § 43 b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gilt: „Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, wenn sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist.“

Die Berufsordnung sieht auch vor, unter § 6 Werbung: „Der Rechtsanwalt darf über seine Dienstleistung und seine Person informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind.“

Zusätzlich kann auch nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ein Verstoß geahndet werden: „Werden die Grenzen der zulässigen Werbung durch den Rechtsanwalt überschritten, kann der Verstoß auch wettbewerbsrechtlich geahndet werden; mit folgenden Ansprüchen:

  • Beseitigungs-Anspruch gemäß § 8 Abs. 1 UWG
  • Unterlassung-Anspruch gemäß § 8 Abs. 1 UWG
  • Schadensersatz-Anspruch gemäß § 9 UWG
  • Gewinnabschöpfung-Anspruch gemäß § 10 UWG.

Letztlich kann eine nzulässige Werbung eines Rechtsanwaltes auch durch die Berufsorganisation geahndet werden. Für diese besteht die Möglichkeit der Einleitung eines rechtsanwaltsgerichtlichen Verfahrens nach (§ 114 BRAO). Davor steht in der Regel die etwas mildere Form der „Erteilung einer Rüge des Kammervorstandes (§ 74 BRAO)“.

Es gehört daher etwas Mut dazu, eine solche Rubrik einzurichten, und auch die künftigen Autoren bringen etwas Wagemut auf, der hoffentlich immer von gemeinsamer journalischer Sachkunde begleitet wird.

Bedenkenswertes und Kurioses

Auch vor Kuriositäten des deutschen Rechts soll nicht zurückgeschreckt werden, ob es um die „Sache Haustier“ geht, oder um Insekten: „“Ein Bienenschwarm wird herrenlos, wenn der Eigentümer ihm nicht unverzüglich folgt.“ – so urteilt ein Gericht in Sachen zum §961 BGB.

Unter Juristen wird Vieles auch heiß diskutiert, so manches Mal wird gar „gestritten“; sogar darüber, ob es „streitig“, „strittig“ oder „umstritten“ heißen muss, streiten Juristen bekanntlich.

Die Rubrik soll daher durchaus unterhaltsam werden, hilfreich dazu – und „vorbeugend wirksam“.

Vielleicht hilft die Rubrik auch, bei ernsten Fällen etwas Schwellenangst zu nehmen – und Kontakt zur „Kanzlei des Vertrauens“ aufzunehmen.

Nachbemerkung und Disclaimer

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist eine journalistische Kolummne, ein Autorenwerk, das die Rechtsquellen zitiert und zu einer distanziert humorvollen Betrachtung zusammenstellt! Bei Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwaltskammer oder an eine Rechtsanwaltskanzlei mit geeignetem Fachgebiet. – Michael Springer –

Weiterführender Link:

Rechtsanwaltskammer Berlin – www.rak-berlin.de

m/s