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Registermodernisierungsgesetz transformiert die Bürgergesellschaft

Registermodernisierung

Die Bundesregierung hat in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen.
Das „Registermodernisierungsgesetz“ ist auf Anregung des Normenkontrollrates entstanden, der in einem Gutachten zur Digitalisierung die Modernisierung aller amtlichen Register als Voraussetzung für modernes eGovernment erkannt hatte.
In dem Beitrag „Digitalisierung der Verwaltung:
zuerst die Register modernisieren!“ vom 6. Oktober 2017 wurde das Thema schon vorgestellt.

Die Bundesregierung sieht in der Registermodernisierung einen gewaltigen Fortschritt für die Digitalisierung der Verwaltung.

Die bekannte Steuer-Identifikationsnummer wird als zentrales und übergreifendes Ordnungsmerkmal in die Verwaltungsregister eingeführt, in denen Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (z.B. BAföG, Elterngeld) bereitgestellt werden.

Verfassungsrechtlich ist die Registermodernisierung hoch umstritten, denn hier wird eine Transformation der Bürgergesellschaft vollzogen, in der Bürger mit (analogen) Privat- und Sozialgeheimnis und verfassungsrechtlichem Schutzrechten künftig zu „Datenbürgern“ werden, mit deren Daten irgendwann von Dritten auch ohne direkte Einwilligung hantiert werden kann.
Da die Registermodernisierung mitten in der Coronapandemie quasi durch die „kalte Küche“ umgesetzt wird, ist den Bundestagsabgeordneten die Tragweite noch gar nicht über Expertenkreise hinaus bewußt.

Die vom Normenkontrollrat 2017 erkannte verfassungsrechtliche Problematik wurde auch durch Gestaltung des Online-Zugangsgesetzes und in Berlin durch das eGovernment-Gesetz umschifft, indem Bürger als Nutzer dazu veranlaßt werden, ihre Einwilligung zur Datennutzung selbst abzugeben, um im Gegenzu Zugang zum Online-Dienst und Servicekonto zu bekommen.

Die Vorteile der einheitlichen Identifikationsnummern für das EGovernment sind unbestritten. Allerdings ergibt sich eine Machtverschiebung zwischen Individuum und Staat, die bei bekannter Fehlerhaftigkeit öffentlicher Digitalprojekte Tür und Tor für Dritte öffnet.

Asymmetrische Transformation der Bürgergesellschaft
Die seit der französischen Revolution gewachsenen (analogen) Bürger- und Freiheitsrechte könnten einfach im digitalen Raum verloren gehen, weil es keine angemessene logische Übersetzung in NULLEN und EINSEN und Programmcode gibt.

Grundsätzlich wird damit eine „asymmetrische Transformation“ in Gang gesetzt, die den Bürger künftig digitalen Entscheidungsprozessen aussetzt, in denen Abwägungsentscheidungen, Einzelfallbeurteilungen und Ermessensentscheidungen aus Gründen der Programmlogik wegfallen.

Einmal getätigte Fehlbeurteilungen in elektronischen Akten pflanzen sich dann u.U. lebenslang fort. Zudem greifen künftig private Dienste, Geheimdienste und wirtschaftlich interessierte Dritte direkt auf Daten zu, für die im Fall von Sicherheitslecks auch kein staatlicher Schutz mehr besteht.
Die heutige Bürgergesellschaft wird nach Umsetzung der Registermodernisierung grundlegend und unwiederbringlich verändert.
Die Asymmetrie zwischen Staat und Bürger wird wachsen, weil sich auch unabsehbare emergente Entwicklungen ergeben, die praktisch nur hinter Firewalls und Sicherheitszugängen digital nachvollziehbar sind.

Datencockpit statt Zettelwirtschaft

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, zuständig für die Umsetzung der Digitalisierung und das eGovernment, sagte dazu:

„Eine Verwaltung ist nicht schon deshalb digitalisiert, weil man den Termin online reservieren kann. Solange beim Elterngeld-Antrag Kopien von Personalausweis und Geburtsurkunde verlangt werden, leben wir noch im letzten Jahrhundert. Die Zukunft heißt: Datencockpit statt Zettelwirtschaft. Das Registermodernisierungsgesetz ist der Grundstein, auf dem wir die digitale Verwaltung bauen können.“

Mit der eindeutigen Steuer-Identifikationsnummer als zentrales Ordnungs-merkmal werden die Bürgerinnen und Bürger entlastet. Der Austausch not-wendiger Informationen erfolgt digital durch die Behörden selbst. Ver-wechslungen werden ausgeschlossen. Über das neue Datencockpit können die Bürgerinnen und Bürger den Datentransfer kontrollieren. Durch dieses Gesetz wird die Digitalisierung der Verwaltung ganz entscheidend vorange-trieben. Gleichzeitig werden höchste datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt.

Verfassungsrechte und Bürgerrechte digital „transnormieren“

Unbestritten wird das Registermodernisierungsgesetz viele Fortschritte im eGovernment ermöglichen, die bisher nur in Staaten wie Estland möglich sind. Doch in der technischen Gestaltung und Cybersicherheit lauern viele Probleme: angefangen vom Betriebssystem WINDOWS 10, das versucht, Telemetriedaten zu senden, bis zur unbeabsichtigten Zusammenführung von IP-Zugangsdaten und Steueridentifikationsnummer bei privaten und kriminellen Online-Diensten.

Der Blick des Gesetzgebers auf die Datensicherheit auf staatliche IKT-Infrastrukturen reicht daher nicht aus. Jeder Nutzer von digitalen Endgeräten muss sich künftig noch besser sichern, damit aus Endgeräten kein Anfangsrisiko für Datendiebstahl und Identitätsdiebstahl wird.
Auch das Steuergeheimnis könnte künftig fallen, einfach weil der Sicherheitsaufwand zu hoch wird. Die vollständige Transparenz nach schwedischen Vorbild könnten dann den Ausweg bieten, um alle Bürger gleich zu behandeln.

Weitere Informationen:

www.bmi.bund.de
Registermodernisierungsgesetz – RegMoG