Eine neue Allgemeinverfügung erleichtert die Einholung einer Genehmigung für die Übertragung von Fußball-Spielen in Schank- und Speisewirtschaften, einschließlich der genehmigten Außengastronomie. Eine Genehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin ist im Umwelt- und Naturschutzamt einzuholen, um Ausnahmen vom Lärmschutz zur Nachtzeit und an Sonntagen zu ermöglichen.
Ein erleichtertes Anzeigeverfahren ersetzt bisherige individuelle Genehmigungsverfahren.
Weitere Informationen:
Internet-Seite des Umwelt- und Naturschutzamtes