Dienstag, 19. März 2024
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Sonntagsöffnung für „Spätis“ bald legal?

Spätkauf in Pankow

In den Streit um die Sonntagsöffnungszeiten der Spätverkaufsstellen kommt wieder Bewegung. Berlins
Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz setzt sich für die Anpassung des geltenden Ladenöffnungsgesetzes ein.

Der Hintergrund: ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom 30. April, hatte die Sonntagsöffnungszeiten des geltenden Ladenöffnungsgesetzes noch einmal bestätigt.

Es ermöglicht Blumenläden die Sonderöffnung. Sonst erlaubt ist die Sonntagsöffnung nur mit einem sehr eingeschränktem Sortiment : Druckerzeugnisse, Milch/Milcherzeugnisse, Blumen sowie Back- und Konditoreiwaren.
Die Bedingung gilt jedoch, wenn die Geschäfte diese vier Warengruppen auch in der Woche anbieten.(Aktenzeichen: OVG 1 S 67.12). Ausnahmen sind nur für Reisebedarf erlaubt – eine Klausel die für Tankstellen und Geschäfte in Bahnhöfen gilt.

Für die Spätis war dies ein herber Schlag, denn ein ausgerechnet ein „Späti“-Betreiber hatte geklagt. Er bemühte das Gericht, um einen Beschluß gegen den Bezirk Pankow zu erwirken, damit er seinen Laden am Mauerpark auch zum 1. Mai öffnen darf.

Doch das Gericht folgte dem Ansinnen nicht – und bekräftigte die geltende Regelung des Ladenöffnungsgesetzes.

Spätverkauf in Pankow
„Spätis“ gehören im Prenzlauer Berg zum Stadtbild

Entstanden war die Auseinandersetzung um die Ladenöffnung der Spätis in Prenzlauer Berg, weil man sich hierfür im Besitz eines Gewohnheitsrechtes glaubte. Tatsächlich hatte das Ordnungsamt bis 2011 kaum Kontrollen zu Sonntagsöffnungszeiten durchgeführt. Die bunte Mischung der Spätis im Prenzlauer Berg entwickelte sich einfach nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage.

Ein arbeitsloser Bauarbeiter stellte den Modus Vivendi schließlich in Frage, indem er reihenweise Anzeigen schrieb, und das Pankower Ordnungsamt trotz Personalnot zum Handeln zwang.

Stadtrat Dr. Torsten Kühne, zuständig für das Ordnungsamt, ließ seine Ordnungsamtsmitarbeiter ausrücken, und zwang etliche Spätverkaufsstellen, das Sonntagsöffnungsverbot auch umzusetzen. Vereinzelt wurde das Verbot auch verfolgt. Da Pankow mit seinen wenigen Ordnungsamtsmitarbeiter kein dauerhaftes Verbot kontrollieren kann, war eine kreative Lösung gefragt.
Dr.Kühne bekannte öffentlich seine Sympathien für die Interessen der Ladenbetreiber – und regte an, die inhabergeführten Spätverkaufs-Läden vom Verbot auszunehmen .
Nach Kühne könnten die Geschäfte sonntags von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr Waren des täglichen Gebrauchs verkaufen.

Sybille von Obernitz nahm diesen Vorschlag auf: „die Anpassung des Ladenöffnunggesetzes sei eine gute Idee“.
Eine Grundsatzdiskussion über das gesamte Gesetz sei insgesamt nicht gewünscht, und sie habe nun bei der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus angeregt, das Thema mit dem Koalitionspartner SPD zu beraten. Nun solle ein gemeinsames Gespräch zwischen SPD, CDU und den jeweiligen Senatoren stattfinden. „Mein Ziel ist eine Regelung zugunsten der Spätverkaufsstellen“, sagte die parteilose Wirtschaftssenatorin.

Wie kompliziert die Initiative der Wirtschaftssenatorin ist, wird anhand der Zuständigkeiten klar: die Ladenöffnungszeiten fallen in die Zuständigkeit der Arbeitssenatorin.

Sybille von Obernitz wies deshalb auch darauf hin, dass die Federführung bei Arbeitssenatorin Dilek Kolat (SPD) liegt – und wies damit Kritik an ihrem Amt zurück.
Der SPD-Abgeordnete Joschka Langenbrinck hatte mit seinem Vorschlag, die Spätis“ Tankstellen gleichzusetzen, und seiner entsprechenden parlamentarische Anfrage in der Wirtschaftsverwaltung wochenlang keine Antwort erhalten.
Wie viele „Spätis“ in Berlin existieren, ist Wirtschaftsverwaltung übrigens bis heute auch nicht bekannt.
Nun deutet sich an, dass die Politik sich mit der Interessenlage der „Spätis“ nach der Sommerpause befassen wird. Immerhin sind die Spätverkaufsgeschäfte heute so etwas wie moderne „Tante-Emma-Läden“, die abseits der großen Einkaufszentren und Einkaufsstraßen für urbanes Leben im Kiez sorgen.

m/s