Samstag, 07. Dezember 2024
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Spielstraße in Prenzlauer Berg: Verwaltungsgericht entscheidet

Temporäre Spielstraße" Gudvanger Straße

Am kommenden Freitag, dem 23.Juni 2017 verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin über die temporäre Spielstraße in der Gudvanger Straße. Das vor 2 ½ Jahren von der BVV-Pankow beschlossene Projekt ist noch immer rechtlich umstritten, die Umsetzung der temporären Spielstraße ist aufgrund eines Rechtststreits noch immer nicht umgesetzt.

Wie schon berichtet beschloss die BVV Pankow Anfang 2015 einstimmig, im Prenzlauer Berg das Pilotprojekt „temporäres Spielen auf der Straße“ durchzuführen. Von Mai bis Oktober 2015 sollte die Gudvanger Straße mmer dienstags von 10-18 Uhr für den Autoverkehr gesperrt und zum Spielen / Verweilen freigegeben werden.

In anderen Städten wie Bremen, Frankfurt/M., London sind Spielstrassen als Instrument zur Verbesserung des Lebensumfelds von Kindern längst erfolgreich. Das Projekt Gudvanger Straße wurde auch vom Deutschen Kinderhilfswerk als beispielhaft unterstützt und gefördert. Im Wohnquartier rund um die Gudvanger Straße leben besonders viele Kinder. Die nach dem Baurecht geforderten Richtwerte für Kinderspielplätze werden hier nicht eingehalten.

Anwohnerklage stoppte das Vorhaben

Eine Klage von Anwohner stoppte im Juli 2015 überraschend das Pilotprojekt einem Eilentscheid des Berliner Verwaltungsgericht. Die Initiative für die „temporäre Spielstraße“ wartet seitdem auf die juristische Klärung und Umsetzung des BVV-Beschlusses.

Die Kläger schafften es bereits 2016 durch Verfahrenstricks eine gerichtliche Entscheidung zu verhindern. Auch der auf Mitte Mai 2017 angesetzte Verhandlungstermin wurde auf Bitten der Kläger vertagt. Man setzt offenbar auf Verzögerungstaktik, um das Projekt zu stoppen.

Matthias Groh, Sprecher der Initiative für die „temporäre Spielstraße“ ahnt Böses: „Verzögerung scheint bei den Klägern zur Strategie zu gehören. Wenn der Sommer vorbei ist, dann muss das Projekt neu beantragt werden. So soll das Spielen wohl auch 2017 verhindert werden.“

Straßengesetz ist reformbeürftig

Die Ausweisung einer temporären Spielstraße hat sich in der Gudvanger Straße als schwieriges Unterfangen erwiesen. Für Matthias Groh liegen grunsätzliche Fragen auf dem Tisch. „Zwei Jahre juristisches Tauziehen um unser Projekt haben gezeigt, dass unsere Straßengesetze völlig veraltet sind. In Deutschland liegt ein Demokratie-Defizit vor, wenn eine Kommune wie Pankow einen einstimmigen BVV-Beschluss zur alternativen Nutzung einer verkehrlich irrelevanten Straßenfläche nicht umgesetzt bekommt. Ziel muss sein, das Berliner Straßengesetz und die STVO so zu ändern, dass Kommunen auf ihre Nebenstraßen mit alternativen Nutzungskonzepten zugreifen können. Dazu hat der rot-rot-grüne Senat im Koalitionsvertrag Versprechen gemacht, die jetzt umgesetzt werden müssen.“

In Prenzlauer Berg wartet man nun gespannt auf den Entscheid des Verwaltungsgerichzs. Geht das Verfahren zu Gunsten der Kläger aus, wird in der Gudvanger Straße ein Grundsatzkonflikt fortgeführt, der auch mit Teilentwidmung des Stra0enabschnittes und mit Aufhebung aller Parkplätze im öffentlichen Straßenabschnitt enden kann.

Politisch sind die Weichen längst zu Gunsten der Kinder gestellt: „Die Koalition will den Straßenraum gerechter nutzen und noch mehr lebenswerte Straßen und Plätze schaffen. Dabei soll auch die temporäre Umnutzung erleichtert werden.“ (Zitat: Zitat Berliner Koalitionsvertrag, S. 35, Zeile 17-19).

Ob noch in diesem Sommer in der Gudvanger Straße wie erhofft gespielt werden kann, entscheidet sich am 23.6.2017 um 10 Uhr im Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7 in Moabit in öffentlicher Verhandlung zwischen den Klägern und dem Bezirksamt Pankow.