Die Geschäftsführer des Suhrkamp Verlags in der Pappelallee haben am 27. Mai 2013 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht. Die drei Geschäftsführer Ulla Unseld-Berkéwicz (Vorsitzende), Dr. Jonathan Landgrebe und Dr. Thomas Sparr beantragten ein sogenanntes Schutzschirmverfahren, eine neue Möglichkeit im Insolvenzrecht, das der Geschäftsführung ermöglicht, im Amt zu bleiben und den laufenden Betrieb unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwaltes zu sanieren.
Vorausgegangen ist ein jahrelanger Streit zwischen den Gesellschaftern, der auch viele gerichtliche Auseinandersetzungen beinhaltete.
Der Streit zwischen der Unseld-Familienstiftung, und der mit 39 Prozent am Verlag beteiligten Medienholding von Hans Barlach geht vordergründig um eine stärkere Rendite des Verlags, hintergründig um eine Neuausrichtung der „kulturellen DNA“ des Unternehmens und letztlich um einen persönlichen Kampf zwischen der Witwe des Verlagsgründers Ulla Unseld-Berkéwicz und Hans Barlach, Enkel des bekannten Bildhauers Ernst Barlach.
Zu Letzt war es ein Urteil des Frankfurter Landgerichtes vom 20. März 2013. Das Gericht verurteilte die Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG dazu, dem Gesellschafter Hans Barlach aus den Gewinnen des Geschäftsjahres 2010 insgesamt 2,18 Millionen Euro zu zahlen.
Diese Summe entspricht seinem Anteil an den Verkaufserlösen des Suhrkamp Verlagsarchivs an das Marbacher Literaturarchiv und an den Immobilienverkäufen im Zusammenhang mit dem Suhrkamp-Umzug nach Berlin-Pankow.
Neben den 2,18 Mio. € steht auch dem Mehrheitsgesellschafter ein entsprechende Anteil gegenüber, und es ergibt sich damit ein „nicht gedeckter Passivposten“ in der Unternehmensbilanz, der sich nach Angaben des Verlags auf über 8 Mio. € summiert.
Da sich die beiden zertsrittenen Gesllschafter nicht einigen konnten, im Interesse des Verlags auf die Ansprüche aus Gewinnauszahlung zu verzichten, bliebt nur der Weg zum Insolvenzantrag.
Wenn das Amtsgericht Charlottenburg dem Antrag entspricht, und einen neutralen Sachwalter bestellt, kann die Geschäftsführung des Suhrkamp Verlags mit der Eröffnung des Verfahrens den Verlagsbetrieb aufrechterhalten und das Unternehmen vor dem akuten Zugriff der Gläubiger – den beiden zerstrittenen eigenen Gesellschaftern – schützen.
Das Insolvenzverfahren könnte nun zum Befreiungsschlag der Geschäftsführung werden, um den unbequemen Mitgesellschafter Hans Barlach und seine Medienholding aus dem Unternehmen zu drängen, denn der noch zu bestellende unabhängige Sachwalter kann die Gesellschafter zur Einsicht zwingen, um Interesse des Gesamtunternehmens Kompromisse zu schließen.
Im 63. Jahr seit der Verlagsgründung durch Siegfried Unseld ist der renommierte Verlag in einer schwierigen Lage, obwohl das Buchgeschäft sehr erfolgreich verläuft.
Die nach dem Tod von Siegfried Unselt im Jahr 2002 geführten Auseinandersetzungen um den Verlag mit Dutzenden Gerichtsverfahren haben jedoch erhebliche finanzielle Aufwendungen zur Folge gehabt.
Mit dem Ausscheiden eines schweizer Kapitalgebers im Jahr 2007 bekam der Hamburger Unternehmer Hans Barlach Einfluß auf den Verlag und ist mittlerweile mit 39 Prozent am Suhrkamp Verlag. Die Mehrheit der Anteile liegt jedoch weiterhin bei der Unseld-Familienstiftung und deren Vorsitzender Ulla Unseld-Berkéwicz.
Der Suhrkamp Verlag war durch Siegfried Unseld über 50 Jahre zu einem der renommiertesten deutsche Verlagshäuser geformt worden. Ein berühmtes Zitat Siegfried Unselds bringt die Besonderheit des Verlags auf den Punkt:
»Auf die Frage, wie in kürzester Form der Suhrkamp Verlag zu charakterisieren sei, antworte ich in der Regel: Hier werden keine Bücher publiziert, sondern Autoren.«
In der Pappelallee in Prenzlauer Berg gibt es nun wieder Unruhe, Presse-Rummel und neue Unsicherheit – während der Verlag mit seinen Autoren Bestseller um Bestseller und deutsche und internationale Buchpreise feiern kann:
– Pulitzerpreis: Adam Johnson für „Das geraubte Leben des Waisen Jun Do“ in der Kategorie Roman
– Foreign Fiction Prize: Gerbrand Bakker für „Der Umweg“ – britischer Literaturpreis
– Literaturpreis des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft im BDI 2013: Clemens J. Setz für „Indigo“ und sein literarisches Schaffen
– Prinz-von-Asturien-Preis: Saskia Sassen für ihre Sozialwissenschaftliche Arbeit um den Begriff »Global City«.
… und dabei ist das Jahr 2013 gerade erst 5 Monate alt!
Doch Verlag und Geschäftsführung sind im juristischen Sinne weiter handlungsfähig. Alle Autorenverträge bleiben bestehen – und auch die Verlagsmitarbeiter werden den Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht betroffen.
Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Prof. Rolf Rattunde von Leonhardt Rechtsanwälte, Berlin, bestellt.
Als Generalbevollmächtigten der Verlage hat die Geschäftsführung mit sofortiger Wirkung Herrn Dr. Frank Kebekus von Kebekus & Zimmermann Rechtsanwälte, Düsseldorf, berufen. m/s
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www.suhrkamp.de Siehe Pressemitteilungen