Die Berliner Polizei hat verstärkte polizeiliche Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr zur Weihnachtszeit angekündigt.
Bereits am vergangenen Adventswochenende wurden verstärkt Fahrzeuge und Fahrzeughalter kontrolliert.
Schwerpunktaktion bundes- und europaweit
Inmitten der Vorweihnachtszeit beteiligte sich die Polizei Berlin am vergangenen Advents-Wochenende an einer gemeinsamen Schwerpunktaktion der deutschen Länder und europäischen Staaten und „fahndete“ von Freitag bis Sonntag mit verstärkten Kontrollen im gesamten Stadtgebiet nach fahruntüchtigen Fahrzeugführern. Schon bei leichten Fahrunsicherheiten oder sonstigen Verhaltensauffälligkeiten führten die Beamten eine gezielte Überprüfung der Fahrtüchtigkeit sowohl mit Alkohol- als auch Drogenvortestgeräten durch.
Statistik und Ergebnisse
Insgesamt wurden 310 Kontrollen durchgeführt und dabei 5.854 Fahrzeugführer überprüft. 24 Fahrer waren deutlich alkoholisiert, 14 von ihnen galten mit einem Alkoholwert von mehr als 1,1 Promille sogar als absolut fahruntüchtig – der höchste Wert betrug 2,04 Promille.
Darüber hinaus wurde von den besonders geschulten Beamten bei 52 weiteren Kraftfahrzeugführern eine Drogenbeeinflussung erkannt. Den betroffenen Personen wurde die Weiterfahrt untersagt. Sie müssen nun mit empfindlichen Geldbußen, Führerscheinentzügen bzw. Fahrverboten rechnen.
Des Weiteren wurden 47 Fahrzeugführer angetroffen, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren, bei 15 kontrollierten Fahrzeugen bestand kein Versicherungsschutz. In 862 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt, weil gegen sonstige Verkehrsvorschriften verstoßen wurde.
Fortsetzung in den kommenden Wochen
Die Polizei Berlin wird deshalb auch in den kommenden Wochen die Kontrollen weiter fortsetzen und insbesondere an den Wochenenden auch das Umfeld der Weihnachtsmärkte einbeziehen.
Zum Schutz für andere und sich selbst wird eindringlich geraten, beim Besuch von Weihnachtsfeiern und –märkten auf das eigene Auto schon dann zu verzichten, wenn der Genuss von alkoholischen Getränken nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.