Dienstag, 19. März 2024
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Vorkaufsrecht für 70.000 m² Wohnbauflächen in Karow

Maisfeld

Die städtebauliche entwicklung im Pankower Norden schreitet voran. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk Pankow für zwei Flächen von zusammen mehr als 70.000 m² im Ortsteil Karow, werden die Bauabsichten zweier städtischer Wohnungsbaugesellschaften gefördert.

Vollrad Kuhn (Bü90/Grüne), Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste erklärte dazu: „Ich freue mich sehr, dass wir für die innerhalb der Rahmenplanung Karow liegenden Flächen nun den Vorkauf ausüben konnten. Zum ersten Mal wurde im Land Berlin für unbebaute Flächen, die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt sind, von diesem Instrument Gebrauch gemacht. Wir beobachten in Pankow mit Sorge, dass der Immobilienmarkt unbebautes Bauerwartungsland in den Fokus nimmt und auf die großen Stadterweiterungsflächen drängt. Dem wollen wir etwas entgegen setzen. Die vorgekauften Wohnbauflächen möchte Pankow gemeinsam mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften entwickeln, um den Neubau von bezahlbarem, sozialverträglichem Wohnraum zu sichern. Das Land Berlin hat mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, in der sich diese zum Bau von 50 Prozent mietpreisgebundener Wohnungen verpflichten und die Wohnungen im freifinanzierten Teil des Neubaus zu Mieten von durchschnittlich unter 10 €/m² nettokalt anbieten werden. Damit geht die Kooperationsvereinbarung noch über die Anforderungen des Berliner Modells hinaus.“.

Gemäß § 27a BauGB darf die Kommune das ihr zustehende Vorkaufsrecht zugunsten Dritter ausüben. Die Voraussetzung dafür ist, die Wohnbaugrundstücke dem sozialen Wohnungsbau zuzuführen, und wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt (§ 24 Abs. 3 BauGB).

m/s