Donnerstag, 28. März 2024
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Das Glücksspielgesetz in Deutschland

Roulette - das klassische Casino-Spiel

Von Gesina Kunkel

Um Spieler vor einer Wett- und Glücksspielsucht zu schützen, gibt es die staatliche Glücksspielgesetzgebung. Diese beruht auf dem staatlichen Glücksspielmonopol, das auf Basis des Staatsvertrag zum Glücksspielwesen, (GlüStV ) durch die Bundesländer ausgeübt wird.
Jeder Glücksspielveranstalter benötigt eine staatliche Lizenz. Denn
öffentliche Glücksspiele sind laut §§ 284-287 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich verboten, sofern nicht eine behördliche Erlaubnis dafür vorliegt.
Die legale Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen ist im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelt, der in seiner Fassung vom 15.12.2011 noch bis zum 30.6.2021 gilt. Lotterien, Sportwetten, Spielen in Spielbanken (z. B. Roulette, Automatenspiel) und Online-Glücksspiel.

Mit dem neuen im Jahr 2020 zwischen den Bundesländern abgeschlossenen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) treten viele Änderungen in Kraft. Die Details sind in den Ländern in Ausführungsgesetzen und in Verordnungen geregel. In Berlin gilt dazu das Berliner Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV), das u.a. für gewerbliche Spieleautomaten in Spielhallen weitere Erlaubnispflichten regelt.

Der „Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens“ reformiert auch die Regeln für private Anbieter von Sportwetten und Online-Casinos ab Juli 2021.

Bis zum Inkrafttreten werden den bislang zum Teil illegal agierenden Anbietern großzügige Übergangsregelungen eingeräumt. Glücksspiele im Internet sind damit ab dem 1.7.2020 Glücksspiele offiziell geduldet.

Alle Anbieter von Glücksspielen haben nun Zeit, ihre Geschäftsmodelle und ihren legalen Betrieb an die Anforderungen der ab 1.7.2021 geltenden neuen Gesetzgebung anzupassen.

Wichtigste Änderung: Der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) reguliert endlich auch den wachsenden Markt an Online-Spielen, der weltweit immer beliebter wird.

Glücksspielgesetz und Glücksspielmarkt

Das Glücksspielmonopol des Staates ist ein einträgliches Geschäft für den Steuerzahler. Spielbanken und Lotterien spülten noch 2012 etwa drei Milliarden in die Staatskasse. Die Gewinne aus dem staatlich sanktionierten Glücksspiel fließen dabei an die jeweiligen Bundesländer.
Doch mit der Entwicklung von Online-Spielen gerät der staatlich regulierte Glücksspielmarkt unter Druck.
Heute bringt die Lotteriesteuer rund 1,5 Mrd. Euro Einnahmen, bei einem Umsatz von rund 10,5 Mrd. Euro pro Jahr. Spielbanken erzielten im Jahr 2019 rund 860 Mio. € Gewinne. Ca. 6,4 Mio. Gäste haben 2019 die deutschen Casinos nach Angaben des Deutschen Spielbankenverbandes DSbV besucht.
Größten Anteil am Wachstum hatte 2019 das Automatenspiel: + 32 Prozent bzw. 700,1 Mio. Euro (2018: 531,1 Mio. Euro.) Doch auch das klassische Tischspiel nahm 2019 wieder zu: Roulette, Black Jack, Poker erbrachten 2019 einen BSE von 160,130 Mio. Euro (2018: 153,742 Euro).
Auch in Berlin gibt es echte Casinos und Spielbanken, wie hier mit interessanten Detailinformationen berichtet wird.

Wachstum der Online-Glücksspiels
In den Jahren ab 2008 wuchs im Internet das Angebot von Glücksspielen steil an. So ging die Europäische Kommission beim „Online-Glücksspiel im Binnenmarkt” von 14.824 Glücksspiel-Sites in Europa aus, davon 85 Prozent ohne Zulassung. Bis 2015 wuchsen Internet-Glücksspiele jährlich um über 20-22 Prozent. Analysten von Merill Lynch schätzten für 2015 sogar einen Jahresumsatz von bis zu 528 Milliarden US-Dollar.

Die EU-Kommission stellte dazu fest: „Das Online-Glücksspiel ist die am raschesten zunehmende Dienstleistungstätigkeit – mit jährlichen Wachstumsraten von knapp 15 Prozent.“
Online-Glücksspieldienste werden grenzüberschreitend angeboten, und waren bisher ohne ordnungsrechtliche und fiskalpolitische Kontrolle und auch ohne Intervention durch die Regulierungsbehörden in Deutschland.
„Offshore“ -Anbieter bieten oft bessere – attraktivere – Gewinnquoten als deutsche, stationäre Spielbanken, doch sind Spieler kaum rechtlich geschützt.
Das Internet öffnet den „open access“, also den offenen globalen Zugang zu Online-Casinos.

Welche Glücksspiele werden im Internet angeboten?

Alle im Internet angebotenen Glücksspiele lassen sich in einzelne Kategorien einteilen. Dazu gehören:

  • Sportwetten: Spieler erhalten die Möglichkeit, bei allen bekannten Sportdisziplinen zu wetten. Mit dabei sind unter anderem Fußball, Basketball und Rennsport. Das Angebot der Buchmacher ist riesig und beinhaltet mittlerweile sogar Live Wetten mit attraktiven Wettquoten.
  • Online Casino: Auf Online Casinos sind alle virtuellen Spieleautomaten dabei, welche auch in den klassischen Spielhallen stehen. Das riesige Spieleangebot sorgt für grenzenlosen Spaß und ist dank moderner Technologien auch von unterwegs aus abrufbar. Einfach eine App auf dem Smartphone oder Tablet installieren und schon geht es los. Weitere Vorteile sind die guten Auszahlungsquoten und zahlreichen Bonusangebote.
  • Pferdewetten: Freunde vom Pferdesport kommen mit Pferdewetten voll auf ihre Kosten. Auch im Internet sind sie nach wie vor beliebt und bieten die Möglichkeit, in zahlreichen Disziplinen zu wetten. Mit dabei sind unter anderem Ausgleichsrennen, Hindernisrennen und Listenrennen.
  • eSport Wetten: eSport wird immer beliebter, mittlerweile handelt es sich hier um eine riesige Community mit zahlreichen Fans. Während gute Spieler in bekannten Videospielen gegeneinander antreten, können Zuschauer ihre Wetten abschließen und im Bereich Shooter, MOBA und Sport ordentliche Gewinnquoten erzielen.

Sonderfall Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein

Das finanzschwache Bundesland Schleswig-Holstein (SH) hat sich aus dem ersten Glücksspieleänderungsstaatsvertrag herausgehalten.Während sich alle anderen Bundesländer an dem Vertrag beteiligten, hatte SH im September 2011 sein eigenes Gesetz veröffentlicht und das Glücksspiel damit in neue Wege geleitet.
Dazu musste bedacht werden, das staatliche Monopol für Lotto zu erhalten, um es weiterhin nutzen zu können. Denn die Lotto-Einnahmen sind für alle Bundesländer unverzichtbar.
Der Sonderweg von Schleswig-Holstein wurde sehr zum Ärger der anderen Landesregierungen beschritten.
Denn es gab seitdem keine Beschränkungen mehr für Glücksspiele, die Werbung schalten und ihre Spielangebote verbreiten wollten. Darüber hinaus hatten private Anbieter die Möglichkeit, über einen Zeitraum von 5 Jahren Ihre eigenen Sportwetten und Glücksspiele im Internet anzubieten.
Auf vielen privaten Fernsehkanälen vergeht so kaum eine Werbepause ohne einen Spot von Anbietern wie etwa „Wunderino“, „Drückglück“, „Hyperino“ und anderen.

Das Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein wurde mit deutlich höheren Steuereinnahmen begründet, die beachtlich sind. Dabei wurde eine Summe zwischen 40 und 60 Millionen Euro angegeben. Darüber hinaus sorgte das Glückspiel dafür, dass in Schleswig-Holstein mehr Arbeitsplätze entstanden sind.
Das Bundesland hielt daran fest und hat nicht locker gelassen. Unter anderem wurde als Grund angegeben, dass trotz gesetzlicher Regelungen Glücksspiele aus dem Ausland nach wie vor über das Internet erreichbar wären. Hieran würde sich also nichts ändern.

Die Glücksspielanbieter werben jeweils mit der Einschränkung „Gilt nur für Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein“. Doch stehen im Internet auch ausländische Zugangsseiten und Klone zur Verfügung, die Malta aus betrieben werden, und die Verbote in anderen Bundesländern umgehen.
Inwischen waren auch Hessen und auch Nordrhein-Westfalen in die Fußstapfen von Schleswig-Holstein getreten und strebten eine umfassende Regulierung, die auch Online-Spiele umfasst.
Für den Gesetzgeber entsteht dabei ein Dilemma: „Die zahlenmäßig unbegrenzte Öffnung des Internets für Casino- und Automatenspiele stellt die größtmögliche Gefahr für den Fortbestand des Veranstaltungsmonopols für Lotterien dar.“
So mußte ein Gesetzgebungsweg gefunden werden, der das staatliche Lottomonopol erhält, und zugleich eine EU-rechtskonforme Regulierung von Online-Spielen ermöglicht.

Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und EU-Rechtskonformität

Der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) durchläuft das EU-Notifizierungsverfahren, bevor es ab dem 1.7.2021 in Kraft treten kann:

„Der Entwurf enthält eine inhaltliche Weiterentwicklung der Glücksspielregulierung in Deutschland, wobei die bisherigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrages (§ 1) unverändert beibehalten werden und es zugleich privaten Anbietern unter strengen Bedingungen ermöglicht werden soll, bestimmte weitere – bislang in Deutschland verbotene – Online-Glücksspiele anzubieten, um Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten. Zur Erreichung dieser Ziele sind differenzierte Maßnahmen vorgesehen, die sich in einigen Bereichen von den Maßnahmen des bis zum 30. Juni 2021 anwendbaren Glücksspielstaatsvertrages unterscheiden:

  • Der Erlaubnisvorbehalt für die Veranstaltung und die Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen in Deutschland wird beibehalten.
  • Erlaubnisse, die in der Anzahl nicht begrenzt sind, können künftig auch für ein inhaltlich begrenztes Angebot von virtuellen Automatenspielen (Online-Slot-Machines) und Online-Poker erteilt werden. Gleiches gilt weiterhin für die Veranstaltung und die Vermittlung von Sportwetten.
  • Die deutschen Länder können Online-Casinospiele (Bankhalterspiele / Tischspiele im Internet) jeweils für ihr Hoheitsgebiet erlauben, wobei die Anzahl der Veranstalter begrenzt ist.
  • Die Erlaubnisse werden unter strengen Bedingungen, welche dem Schutz der Spieler dienen, erteilt. U. a. gilt eine anbieterbezogene Registrierungspflicht bei Glücksspielen im Internet und ein vom Spieler selbst zu setzendes Einzahlungslimit für Glücksspiele im Internet von grundsätzlich höchstens 1.000 Euro.
  • Ein staatliches Monopol für Sportwetten ist nicht mehr vorgesehen. Das staatliche Lotterieveranstaltungsmonopol sowie die Regulierung der Pferdewetten, der stationären Spielhallen und der Spielbanken werden im Wesentlichen beibehalten.
  • Es werden verbesserte Rechtsgrundlagen einschließlich einer zentralen Zuständigkeit für das Vorgehen gegen unerlaubtes Glücksspiel im Internet geschaffen.
  • Es wird eine zentrale Glücksspielbehörde insbesondere für wesentliche Teile des Internet-Glücksspiels geschaffen.
  • Für alle Spielformen wird ein übergreifendes Spielersperrsystem mit wenigen Ausnahmen geschaffen, welches gesperrte Spieler von der Teilnahme an Glücksspielen ausschließt. Zur Überprüfung der Einhaltung des anbieterübergreifenden Limits sollen die Einzahlungen von Spielern an Anbieter bis zum Ende des jeweils laufenden Kalendermonats in einer zentralen behördlichen Datei („Limitdatei“) erfasst werden.
  • Spieler sollen nur aktiv spielen können, wenn der Anbieter den Spieler zuvor in einer weiteren zentralen behördlichen Datei aktiv geschaltet hat. Zur selben Zeit kann ein Spieler nur bei einem Anbieter aktiv geschaltet sein.
  • Der Staatsvertrag soll regelmäßig evaluiert werden um die Wirksamkeit der Regulierung nachvollziehen und eventuell erforderliche Anpassungen vornehmen zu können.“

Die Regeln des neuen Glückspielstaatsvertrages müssen stufenweise bis zum Sommer 2021 für die deutschen Anbieter umgesetzt sein. Dazu gehören beispielsweise Anpassungen für Live-Wetten und das Abschalten sogenannter Casino-Tischspiele bis zum 15.10.2020. Die Umsetzungsphase für zwei Bestimmungen (Mindestspielzeit und 1 EUR Einsatzlimit) läuft bis zum 15. Dezember 2020.
Die gesetzliche Neuregelung trägt dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung, denn Online Gaming erfreut sich wachsender Beliebtheit. Zugleich gibt es eine verbreitete Einigkeit, dass Spieler auf sichere Angebote seriöser Anbieter zurückgreifen können. Zugleich leistet das neue Gesetz einen wichtigen Beitrag zum Spielerschutz und zur Bekämpfung des Schwarzmarktes.

m/s