Dienstag, 03. Dezember 2024
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Warnung: Zweitwohnungssteuer

Warnung Zweitwohnungssteuer

Die Zweitwohnungssteuer wurde 1998 in Berlin angesichts der langandauernden Haushaltsnotlage eingeführt. Im Jahr 1999 nahm das Land Berlin bereits 5,5 Mio. DM Zweitwohnungssteuern ein. Im Jahr 2000 stieg die Summe weiter an, und sollte nach Schätzungen bis zu 12 Mio. DM einbringen, was einer Abgabepflicht von 25.000 Einwohnern entsprach.

Im Herbst des Jahres 2000 erschütterte der erste Skandal um die Zweiwohnungssteuer die Bundesrepublik. Das TV-Magazin PANORAMA ertappte viele Bundespolitiker und Parlamentarier, die sich um die Zweitwohnungssteuer herumdrückten.

Viele prominente Namen waren darunter zu finden:

Klaus Kinkel, Rezzo Schlauch, Heiner Geißler, Claudia Nolte, Bernd Protzner, Norbert Geis, Volker Beck, Jürgen Koppelin, Cem Özdemir, Irmgard Schwaetzer, ….

„Panorama“ hakte weiter nach, die Affäre ging immer weiter.

Die ertappten Politiker reagierten zum Teil wütend, schrieben Briefe, und einige weigerten sich, die lästige Abgabe zu zahlen. Ergebnis: der Ältestenrat des Deutschen Bundestages ließ die Frage in einem Gutachten prüfen.

Das Ergebnis war klar – Zitat: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages unterliegen der Zweitwohnungssteuer …“

Der Bundestag reagierte danach mit einer Totalblockade und versuchte, die Meldedaten sperren zu lassen, um die Pressemeldungen zu stoppen. Zunächst hatte dies Erfolg – doch später lenkte das Meldeamt ein. Die Presse gelangte erneut an Informationen.

Weitere Politikernamen wurden damals bekannt:

Zum Beispiel Jürgen Trittin, die Grünen-Politikerin Kerstin Müller, der inzwischen verstorbene SPD-Mann Ottmar Schreiner, Oswald Metzger, Heiner Geißler, Jürgen Koppelin (FDP), Bernd Protzner (CSU) und Willy Wimmer (CDU) und einige andere.

Die Bundestagsabgeordneten zur Kasse gebeten. Über die Höhe von Bußgeldzahlungen gab es keine Veröffentlichung.

Zeitsprung – Wir schreiben das Jahr 2014!

Die Zweitwohnungssteuer rückt wieder in den Blickpunkt. Erneut sind Politiker aufgefallen: Anton Hofreiter, Vorsitzender der Grünen, Nils Annen, SPD-Abgeordneter aus Hamburg-Eimsbüttel, sind die aktuellen Namen.

Ob die Nichtanmeldung der Zweitwohnung eine Straftat ist, kann verneint werden, es ist eine Ordnungswidrigkeit – und insofern sind die Bußgelder auch verhältnismässig gering: rund 500 €.

Was auffällt: im Gesetz zur Zweitwohnungsteuer in Berlin steht gar keine anzuwendende Strafvorschrift bei Verstößen, etwa im Falle der Nichtzahlung und einer fehlenden Anmeldung.

Vorsicht Zweitwohnungssteuer in Berlin!

Berlin informiert auf seinem Internet-Portal www.berlin.de sehr ausführlich über alle Meldeangelegenheiten.

Doch für Neubürger ist es gar nicht einfach herauszufinden, dass in Berlin überhaupt eine Zweitwohnungssteuer gilt.

Wer die entsprechende Internetseite mit den Formularen zu Meldeangelegenheiten stößt, wird mit keinem Hinweis konfrontiert, das ggf. eine Zweitwohnungssteuer-Pflicht entsteht.

Zwar findet sich die Zweitwohnungssteuer im Alphabetischen Register der in Berlin geltenden Gesetze und Vorschriften – doch offen sichtlich ist das nicht!

Was ist eine Zweitwohnung?

Wenn man sich klug genug anstellt, dann findet man den Gesetzestext im Berliner Vorschrifteninformations-System. Jedoch ist der Text nicht etwa unter dem Buchstaben „Z“ zu finden, sondern unter „B“, wie Berliner Zweitwohnungssteuergesetz (BlnZwStG).

Um nun herauszufinden, was eine Zweitwohnung ist, bedarf es schon eines anwaltlichen Rechtsbeistandes:

„§ 2 [1] Begriff der Zweitwohnung

(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne der Absätze 3 und 4, die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes vom 26. Februar 1985 (GVBl. S. 507), geändert durch § 45 Abs. 1 des Gesetzes vom 11. Juni 1997 (GVBl. S. 304), dient. Zweitwohnung ist auch jede Wohnung im Sinne der Absätze 3 und 4, die der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich auf Dauer überläßt und die diesem als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes dient.

Irreführend sind dazu die Ausführungen zum Begriff „Nebenwohnung“, die eigentlich kaum verständlich formuliert sind. Und unter dem Punkt 7 droht dann die Falle für die Bundestagsabgeordneten:

7. Die Absätze 1 und 2 gelten nicht

„7.für die Innehabung einer Wohnung, die von einer verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person, die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehe- oder Lebenspartner ist, aus beruflichen Gründen gehalten wird, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb des Landes Berlin liegt.

Fazit:
Wir sollten vielleicht auch etwas nachsichtiger mit unseren Vorwürfen an die Bundestagsabgeordneten und Politiker sein. Und wir sollten etwas „unnachsichtiger“ mit dem „Juristendeutsch“ sein, das sich vermutlich auch gar nicht recht eignet, um in andere europäische Amtsprachen übersetzt zu werden.

Land Berlin, die Bundeshauptstadt und die Gesetzes-Texter sollte künftig etwas „verständlicher“ über die geltenden Rechtsvorschriften informieren.

Schön wäre wohl ein erster Schritt: ein Anmeldeformular für die Zweitwohnungssteuer, gleich neben dem Meldebogen, downloadbar auf www.berlin.de . m/s

Weitere Informationen:

Berliner Zweitwohnungssteuergesetz (BlnZwStG) – Link

m/s

One thought on “Warnung: Zweitwohnungssteuer

  1. Da ein großer Teil der Abgeordneten verheiratet bzw. in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, seinen Hauptwohnsitz in seinem Wahlkreis hat, besteht für diese Abgeordneten auch keine Zweitwohnungssteuerpflicht. Also mal wieder viel heiße Luft.

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