Wie sieht ein Weihnachtsbaum aus der Sicht des Finanzamts aus? Eine ganz unromantische Betrachtung findet sich in der FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG.
Ganz unromantisch | Der Weihnachtsbaum aus Sicht des Finanzamts | von Manfred Schäfers | FAZ online 23.12.2014
Mit einer schönen Grafik wird illustriert, welche Steuersystematik auf einen Weihnachtsbaum angewendet wird. Denn Weihnachtsbaum ist nicht gleich Weihnachtsbaum. Es kommt zuerst darauf an, ob er natürlich gewachsen ist, oder künstlich hergestellt. Künstliche Weihnachtsbäume unterliegen dem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
Bei natürlich gewachsenden Weihnachtsbäumen entscheidet der Verkauf, welcher Steuersatz zum Tragen kommt. Landwirte und Gewerbebetriebe dürfen nur 7% Mehrwertsteuer verrechnen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Beim Landwirt ist dazu eine wirksame Optionserklärung notwendig.
Verkaufen Landwirte (wozu auch Forstbetriebe gehören) einen wild gewachsenen Weihnachtsbaum, so unterliegt er nur 5,5% MWST. Da die meisten Weihnachtsbäume aber in Sonderkulturen aufgezogen werden, ist es sehr wahrscheinlich, dass ein deutscher Weihnachtsbaum mit 10,7 % Mehrwertsteuer beaufschlagt wurde.