Freitag, 14. Februar 2025
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Weinlese 2017 im Volkspark Prenzlauer Berg

Weinbau am Volkspark Prenzlauer Berg

Schon vor rund 880 Jahren wurde in der Mark Brandenburg Wein angebaut. Der Weinbau begann schon um 1137-1140, die erste urkundliche Erwähnung des Weinbaus im Jahr 1173 gilt als erster stichhaltiger historischer Nachweis. Christlichen Mönche brachten den Weinbau im 12. Jahrhundert mit. Das Klima war dafür in der Mark Brandenburg damals schon günstig.

Die Weinbau-Tradition wird in einigen Berliner Bezirken weiter gepflegt: In Tempelhof-Schöneberg wurde schon geerntet, rund 450 kg Trauben werden bei der Winzergenossenschaft Meddersheim im Landkreis Bad Kreuznach gekeltert und angesetzt. Im Bezirk Neukölln gibt es gleich drei Weinbaugebiete: einmal der Weingarten der Carl-Legien-Berufsschule, ein Schulprojekt mit 400 Rebstöcken. Seit über 15 Jahren gedeihen auf 5000 Quadratmetern Weinstücke am Britzer Koppelweg 70. Einen Weinberg gibt es im Britzer Garten, nahe dem Café am Neuen See.

Im Humboldthain wachsen die Trauben für den Hauptstadtsekt. Auch die Max-Laue-Oberschule in Lichterfelde baut Wein an. Auf dem Kreuzberg unterhält der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg seinen städtischen Weingarten.

Berlin ist Weinland

Als letztes Bundesland wurde auch die Hauptstadt per Gesetz zum Weinland gemacht. Mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts vom 3. November 2015 wird zugleich auch Ordnung und Übersicht im Berliner Weinbau geschaffen:

„§ 3 Herbstbuch
(zu § 14 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung)
Für das Herbstbuch nach § 14 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung ist das Muster aus der Anlage zu verwenden.“

2. Der bisherige § 3 wird § 4.

3. Nach dem neuen § 4 wird folgender § 5 eingefügt:

„§ 5
Meldung zu Rebfläche, Ernte, Erzeugung und Bestand

(zu § 29 Abs. 1 und 3 der Wein-Überwachungsverordnung)

(1) Nutzungsberechtigte von Rebflächen haben der zuständigen Behörde jährlich die Meldung über die vorgenommenen Aufgaben, Rodungen, Wiederbepflanzungen, Neuan-pflanzungen sowie sonstige Änderungen in Umfang und Bestand der Rebflächen des Be-triebes zum Stichtag 31. Mai auf den dafür ausgegebenen Vordrucken zu erstatten. Die Meldung muss spätestens am 10. Tag des folgenden Kalendermonats bei der zuständi-gen Behörde eingegangen sein.
(2) Erntemeldungen und Erzeugungsmeldungen sind der zuständigen Behörde jährlich bis zum 1. Dezember auf den dafür ausgegebenen Vordrucken zu übermitteln. Erntemengen, die nach dem 1. Dezember eingebracht werden, sind der zuständigen Behörde unverzüglich auf den von ihr ausgegebenen Vordrucken zu melden.“

Anlass dieser Änderungsverordnung waren umfangreiche Änderungen des Europarechts und des nationalen Rechts auf dem Gebiet des Weinanbaus, die zum 1. Ja-nuar 2016 in Kraft traten. Durch Artikel 61 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 wird amit ein neues Genehmigungssystem für Rebpflanzungen in der Europäischen Union eingeführt.

Weinlese 2017 im Volkspark Prenzlauer Berg am 22. Oktober 2017

Der Förderverein “Weingarten Berlin” e.V. lädt Interessierte ein zur öffentlichen Weinlese am Sonntag, dem 22. Oktober 2017, ab 11:00 Uhr in den Weingarten, Am Weingarten 16, 10407 Berlin.

Es geht kultuviert zu, denn“ Wein wird nicht einfach geerntet, Wein wird gelesen!“ Nur die reifen und gesunden Trauben kommen zum Keltern.

Das Weinjahr 2017 war durchwachsen und für die Reife hätte es etwas mehr Sonne gebraucht. Wie alle Jahre üblich darf mit Hand angelegt werden. Für die Besucher gibt es Informationen zum Weinbau in Berlin, einen Imbiss und natürlich auch Wein.

Weitere Informationen:

Frank Pietsch Mobil: 030 4262109 und Wolfgang Krause Mobil: 0170 2003655.

m/s