In Blankenfelde und im Bereich der Arkenberge häufen sich Freizeitkonflikte. Wilde Motorcross-Ritte von Jugendlichen sorgen nicht nur für Lärm und Schrecken für Mensch und Tierwelt, sondern auch für Erosionsgefahren auf unbefestigten Pfaden und Pisten. Ein Konflikt besonderer Art hat sich am schönen sonnigen Dienstagnachmittag ereignet: Mutter und Tochter waren auf gemeinsamen gemütlichen Ausritt mit ihren Pferden, als ein Surren am Himmel die Pferde in Schrecken versetzte. Eine Kameradrohne flog über Mutter und Tochter in etwa 15 Metern Höhe hinweg, zwei Pferde gerieten in schlimme Panik.
Samia, die Mutter, zugleich Vorstandsmitglied des Blankenfelder Reitervereins e.V., berichtete den Vorfall. Sie konnte ihr Pferd gerade noch bändigen und kam mit leichten Schrecken davon. Sina, ihre siebenjährige Tochter fiel jedoch bei der panischen Flucht ihres Pferdes aus dem Sattel, und verletzte sich schwer. Die Diagnose beim Unfallarzt: Bruch des linken Unterarms.
Nach anfänglichen Schmerzen tritt nun noch ein ganz anderer Verlust zutage: kurz vor Beginn der Herbstferien können Sina und ihr Pferd nicht mehr gemeinsaum sreiten. Die tägliche Fütterung und Pferdepflege mit nur einem gesunden Arm fällt auch schwer.
Sina wendet sich an den unbekannten Drohnen-Piloten, und schrieb: „Lieber Drohnen-Pilot, wir beide sind sehr sauer!“
Samia, erzählte noch davon, dass sich deutschlandweit in letzter Zeit immer wieder durch Drohnen ausgelöste Reitunfälle häufen. Pferde geraten in große Panik und gehen durch, wenn Drohnen gefährlich nahe kommen. Sie bittet öffentlich, auf die z.T. schweren Folgen aufmerksam zu machen, die Reiter und Pferd gefährden.
Samia: „Drohnen und freilaufende Hunde sind für Freizeitreiter in Blankenfelde eine Gefahr. Ein Pferd in Panik bringt sich und den Reiter bei unglücklichen Stürzen sogar in Lebensgefahr!“
Seit 7.April 2017 gilt neue Drohnenverordnung
Seit 7. April 2017 gilt die neue „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten„. Die Regelungen bezüglich der Kennzeichnungspflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises gelten ab dem 1. Oktober 2017.
Betriebsverbote für Drohnen zum Schutz von Mensch und Tier in der freien Landschaft sind bisher noch kein Thema. So bleibt nur das Rat an die Drohnenpiloten, etwas mehr Rücksicht und Umsicht zu zeigen.
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