Dienstag, 19. März 2024
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Anhörung „ohne Karaoke & Anwohner“ über Mauerpark-Karaoke

Amphitheater im Berliner Mauerpark

Alle mögen die offene Kulturveranstaltung! Das Mauerpark-Karaoke gehört für Berlin-Besucher zu Pflichtprogramm, und macht den Mauerpark auch zu einem der beliebtesten Parks der Metropole. Doch nicht jedem gefällt das. Es gibt Beschwerden. Und es gab Sicherheitsbedenken, die wohl auch auf Besorgnisse von Amtsträgern zurückzuführen sind, die letztlich persönlich für die Genehmigung haften müssen. Das Love-Parade-Unglück 2010 in Dortmund hat alle späteren Veranstaltungsplanungen überschattet und Genehmigungsplanungen verändert.
Die Bedenken des Pankower Stadtrats Vollrad Kuhn, wegen der noch offenen Baugruben beim Bau des Stauraumkanals, konnten von den Berliner Wasserbetrieben als Verantwortungsträger für die Baustellensicherheit entkräftet werden.

Schwieriger wird es mit der lärmschutzrechtlichen Genehmigung, die durch den Pankower Ordnungsstadtrat Daniel Krüger erteilt werden muss. Krüger ist Anhänger der „Broken-Window-Theorie“ und hat auch das politische Mandat im Gepäck, in Pankow „aufzuräumen.“ Krüger ist durchaus konfliktbereit, wie er vor einem Jahr im Tagesspiegel (Christian Hönicke: Pankower Stadtrat: „Mir ist Berlin einfach zu deckig“ | 2.3.2018) anzeigte:

„Ich will als jemand wahrgenommen werden, der sich für den Bezirk und die Menschen einsetzt. Wenn unsere Stadt ein Stückweit sauberer wird, wenn es 2021 hier besser aussieht als 2016, dann bin ich zufrieden.“

Da sich auch die Pankower Stadtverordneten mehrheitlich für die Fortführung des Mauerpark-Karaoke einsetzen, kommt nun eine schwierige genehmigungsrechtliche Problematik auf Stadtrat Krüger zu. Das hat aber weniger mit der politischen Agenda des Ordnungs- und Umweltstadtrats zu tun, als mit einer schwierigen Rechtslage im Lärmschutzrecht und Klagebefugnissen betroffener Anwohner.
In der kommenden Woche beginnt nun das etwas seltsam anmutende Genehmigungsverfahren mit einer „Anhörung ohne Karaoke über Mauerpark-Karaoke“, fernab des Veranstaltungsortes.


Öffentliche Anhörung zu Karaoke im Mauerpark
Veranstaltung für Anwohner*innen am Mittwoch, dem 3. April 2019

„Das Umwelt- und Naturschutzamt Pankow führt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin für die beantragte Karaoke-Veranstaltung 2019 im Mauerpark in Prenzlauer Berg ein mündliches öffentliches Anhörungsverfahren gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz für betroffene Anwohner*innen durch. Die öffentliche Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 3. April 2019 von 18:30 bis 20:00 Uhr im BVV-Saal, Haus 7, Fröbelstr. 17, 10405 Berlin statt. Betroffene Anwohner*innen rund um den Mauerpark haben die Möglichkeit an diesem Anhörungsverfahren teilzunehmen.

In Vorbereitung des Anhörungstermins besteht die Möglichkeit, den vorliegenden Antrag und die Nebenbestimmungen des beabsichtigten Genehmigungsbescheides als Entwurf vorab einzusehen unter https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/aktuelles/.

Bei Stellungnahmen, die nach dem öffentlichen Anhörungsverfahren beim Umwelt- und Naturschutzamt eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.“

Pressemitteilung Bezirksamt Pankow | 22.03.2019


Genehmigungsverfahren mit Hindernissen

Die Berliner Senatsverwaltung bereitet einen Lärmaktionsplan 2018-2023 vor, der aber vorrangig für Verkehrslärm, Schienenlärm und sonstigen Lärm von Gewerbebetrieben gilt. Wer Beschwerden gegen das Mauerpark Karaoke führen will, muss sich auf das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) stützen. Dieses macht öffentliche Veranstaltungen im Freien, von denen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind, von einer vorher auf » Antrag « zu erteilenden Genehmigung abhängig.

Die erste Hürde:

„Im Genehmigungsverfahren oder bei Erteilung einer Ausnahmezulassung wird stets zwischen den schutzwürdigen Belangen der Anwohner und den Interessen des jeweiligen Veranstalters und der Veranstaltungsbesucher abgewogen. Kommt es zur Erteilung einer Genehmigung oder Ausnahmezulassung , werden regelmäßig die Lärmauswirkungen durch entsprechende Auflagen und Bedingungen auf ein für Anwohner zumutbares Maß begrenzt.“

Die zweite Hürde:

Im Land Berlin wurde 2015 die Veranstaltungslärm-Verordnung (VeranstLärmVo) erlassen, die in ihrem Paragraphen 5 Kriterien der Beurteilung festgelegt. Dort heißt es: „Geräusche, die von Veranstaltungen ausgehen, werden anhand des Beurteilungspegels, der Maximalpegel und ihres Störpotenzials beurteilt.“
Die Lautstärke könnte demnach durch Auflagen begrenzt werden, die u.a. auch die Lautstärke tieffrequenter Töne betreffen.

Baugrube mit starker Bauzaunsicherung
12 Meter tief:; Baugrube mit starker Bauzaunsicherung im Mauerpark:

Die dritte Hürde:

„Auch ein öffentlich rechtlicher Unterlassungsanspruch kann sich aus dem bauplanungsrechtlichen Gebietscharakter eines Wohngebiets ergeben. So bestimmt sich z.B. die in § 3 Abs. l Bundesimmissionsschutzgesetz (kurz BImSchG) vorgegebene Erheblichkeitsgrenze (sog. Zumutbarkeitsgrenze) danach, was den Immissionsbetroffenen nach Maßgabe der bauplanungsrechtlich zu bestimmenden Schutzwürdigkeit des Gebiets, in dem das betreffende Grundstück liegt, unter Berücksichtigung des nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots zugemutet werden kann. Von Bedeutung ist also die Art des Gebiets (z.B. reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet). Bei der Bestimmung der Gebietsart kommt es auf die rechtlichen Vorgaben zur Nutzung an, insbesondere auf entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen und auf die Regelungen in der Baunutzungsverordnung,“ so das Zitat nach Rechtsanwälte Kotz GbR aus Kreuztal.

Das Problem: im angrenzenden Berliner Bezirk Mitte grenzen Wohngebiete an den Mauerpark. Und so könnten sich zusätzlich auch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche nach § 1004 BGB ergeben, „wenn eine wesentliche Beeinträchtigung von einem anderen Grundstück nach § 906 BGB ausgeht“ (ebda.).

Es ist schon jetzt absehbar: es wird ein Genehmigungsverfahren, bei dem die „Ausführungsvorschriften zum Landes- Immissionsschutzgesetz Berlin (AV LImSchG Bln) vom 9. Dezember 2015 eine wichtige Rolle spielen und eine Einzelfall-Abwägung notwendig machen.

In jedem Fall muss man sich auf überraschenden Entwicklungen einstellen, denn die in Pankow veröffentlichte Einladung zur „Öffentliche Anhörung zu Karaoke im Mauerpark“ wurde bisher nicht den Anwohnern im Bezirk Mitte offiziell angekündigt.

m/s