In Berlin gilt die Baumschutzverordnung und das Berliner Naturschutzgesetz. Für Baumfällarbeiten und Baumpflegemaßnahmen gibt es zwischen 1. März – 30. September eine Schutzzeit, die vor allem baumbrütende Vögel schützen soll. Ferner soll das Ausbluten von Gehölzen verhindert werden.
Doch überall dort, wo Verkehrssicherungspflichten wahrzunehmen sind, gibt es Ausnahmen.
Das Bezirksamt Pankow hat in einer Pressemitteilung auf diese Ausnahmen hingewiesen.
„In den vergangenen Tagen waren und demnächst werden einige Baumfällungen und Baumpflegearbeiten auch im Ortsteil Prenzlauer Berg notwendig, so in der Jablonskistraße, der Lycherner Straße und der Driesener Straße.
Die geplanten Baumfällungen auf öffentlichen Flächen werden, außer bei Gefahr im Verzug, im Internet auf der Seite des Straßen- und Grünflächenamtes in einer Liste monatlich aktualisiert und veröffentlicht, so auch die geplanten Arbeiten im Ortsteil Prenzlauer Berg.
Werden bei den ganzjährig kontinuierlich durchgeführten Kontrollen gravierende Mangelsymptome festgestellt, die eine Verkehrsgefährdung darstellen, kann eine Baumfällung als Sofortmaßnahme festgelegt werden.
Aufgrund der Anzahl von etwa 100.000 Bäumen die im Bezirk Pankow einmal jährlich kontrolliert und für die ggf. erforderliche Pflegemaßnahmen durchgeführt werden müssen, ist es aus arbeitsorganisatorischen Gründen nicht anders möglich, als ganzjährig zu arbeiten, d.h. über zwölf Monate verteilt.
Aus diesem Grund besteht eine Ausnahmeregelung für behördlich angeordnete Maßnahmen. Die Rechtsgrundlage ist auf den Seiten des Straßen- und Grünflächenamtes veröffentlicht.“