Freitag, 04. Oktober 2024
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riskieren Gemeinnützigkeit

Bornholm-Laubenpieper
riskieren Gemeinnützigkeit

Kleingarten in der KGA Bornholm I

Der Frühling ist da! Der Ärger im Kleingarten leider auch! – Doch diesmal kommt es ganz anders als geplant, und es kommt richtig „dicke“: Schon seit Anfang Februar hängt der öffentliche Aushang im Schaukasten vor dem Vereinsheim „Bauernstube“ in der „KGA Bornholm I“. Darin wird ein Verfahren zum Ausschluß von mehreren Vereinsmitgliedern betrieben.

Kleingarten in der KGA Bornholm I
Kleingarten in der KGA Bornholm II

Drei Kleingärten haben eine Kündigung erhalten, betroffen sind sechs Mitglieder, darunter eine schwangere Frau, die eigentlich hoffte, ihr Baby irgendwann im Kleingarten spielen und krabbeln zu lassen.

Der große Plan: der Kleingarten-Vorstand wähnt sich im Recht, und möchte nach seiner Auffassung unbotmässige Laubenpieper wegen einer ohne Genehmigung eingeladenen Feier bestrafen, ausschliessen, und so seine vermeintlich beschädigte Autorität wieder herstellen. Doch der Plan wird ganz schrecklich scheitern ….

1. Akt: Es begann als scheinbare Posse ….

Der Anlaß hat etwas mit dem Zusammentreffen zweier Generationen in einer Kleingartenanlage zu tun. Junge, wagemutige und etwas unkonventionelle Laubenpieper, gegen erfahrene Kleingärtner und Kleingartenfunktionäre des Bezirksverband der Kleingärtner Berlin Prenzlauer Berg e.V.. Es ist inzwischen auch so etwas wie ein Kulturkampf, und ein Kampf um die moralische Lufthoheit im Kleingartenverein geworden. So etwas sorgt für Streitgespräche, Steit und unversöhnliche Positionen.

Der Anlaß war eigentlich ganz im Sinne des Bundeskleingartengesetzes und der besten Traditionen des deutschen Kleingartenwesen. Mehrere Laubenpieper beschlossen, einen „Tag des Offenen Gartens“ in der Kleingartenanlage Bornholm I zu veranstalten. Im letzten Herbst zur besten Erntedankzeit am 27.9.2014, in der üblich in vielen Kleingartenanlagen öffentlich gefeiert wird.

Voraus gegangen waren schon Gespräche und Dispute, die „jungen Wilden“ unter den „Bornholmgärtnern“ begehrten gegen die etwas schläfrige Gemütlichkeit auf, die die Kleingartensparte schon seit Jahren auszeichnete – oder besser befallen hatte.

Spötter sagen: Bornholm I sei nur zum Zwecke der Ansiedlung von Gästen für das „Vereinsheim Bauernstube“ angelegt worden. Moderne „Kleingartensoziologen“ würden dagegen eher feststellen, dass Kleingartensparten mit gut funktionierenden Vereinsheimen die Tendenz innewohnt, Festivitäten allein an den Tresen zu verlagern.

Was kann eine kleine Minderheit in einer „Laubenkolonie“ unternehmen, wenn im Sommer Lebenslust und Feierlaune aufkommen? Wie kann man in einer „pfurzgemütlichen Kleingartensparte“ Aktivitäten auslösen? Unterschriften sammeln, Vereinsmehrheiten aufbauen, Vorstand neu wählen? – So etwas ist ein mehrjähriger Orga-Prozeß, der schnell alle Feiervorfreude verderben kann.

Leider lassen weder das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) noch das Vereinsrecht Sanktionen wegen „mangelnder Initiative und mangelnder Feierfreude“ vor.

Die „jungen Wilden“ entschlossen sich zum Einsatz moderner Mittel: eine Internetseite wurde geschaltet, ein Blog zum Thema Kleingarten gestartet, es wurde zum „Tag des Gartens“ eingeladen. „Bornholm-Laubenpieper laden einfach ein!“ 19.9.2014.

Die Initiatoren hofften auf die herzerwärmende Macht des Faktischen. Doch hatten sie nicht mit den sturen, prinzipiengeleiteten Vorständen gerechnet.

2. Akt: ein buntes Fest in Bornholm I und II

Der „Tag des Offen Gartens“ wurde ein kleingartenübliches buntes Fest, angereichert mit Musik, Kinderspiel, Obstbörse und einen angekündigten Trödelmarkt. So manche Parzellennachbarn ließen sich anstecken, Kaffee und Kuchen gab es in vielen Gärten, ein Garten war als Zirkusgarten eingerichtet, in dem Kinder Jonglieren und Schminken lernen konnten.

Artur las aus dem mittlerweile zum Klassiker avancierten Buch von Wladimir Kamminer vor: „Mein Leben im Schrebergarten“, und öffnete dafür das Tor zum ehemaligen Kleingarten des Autors.

Das Fest zugleich eine Demonstration gegen mögliche Bebauungsabsichten, denn die Kleingärten an der Bornholmer Straße sind in der längerfristigen Stadtplanung für eine Wohnbebauung vorgesehen. Gundi, Karsten und Friederike gaben ihre Bedenken gegen eine Bebauung der Presse zu Protokoll. Thomas mit seiner roten Zipfelmütze rührte alle an: „Ich fände es so bedauerlich, wenn diese Kolonie niedergemacht würde!“.Joanna und Melanie feixten im etwas lockeren Deutsch: „Wir lassen das nicht bauen ….!“

Für die Unterhaltung der vielen Kinder sorgten Büchsenwerfen, Schnitzeljagd und Sandkastenspiele. Die fröhliche Stimmung steckte an, und der Wille zum Kulturwandel wurde auch klar ausgesprochen: „Wir sollen den Kiez in den Garten holen!“. Das kleine You-Tube-Video des Stadtmagazins ZITTY fing den Nachmittag gut ein. Die Aktion war ein Erfolg: ca. 40 Gärten waren in den Anlagen Bornholm I und II für Besucher geöffnet. Hunderte begeisterte Besucher aus dem Kiez und den Nachbargärten waren mit dabei.
Doch manche Kleingärtner liessen sich davon nicht anstecken, sie sorgten stattdessen für „Schreibkram“ – nachzulesen im nächsten Akt.

3. Akt: Disput, Kündigungen öffentlicher Pranger

Vorstand und Bezirksverband der Kleingärtner sahen das Fest quais als „Niederlage“ an, wähnten ihre Autorität und Verantwortung durch derlei Treiben in Gefahr. Natürlich gab es Gründe: der Flohmarkt wurde etwa zur „gewerblichen Nutzung“ hochstilisiert, wobei derartige Feststellungen zuständigkeitshalber Finanz- und Gewerbeämter, nicht aber Kolonievorstände treffen.
Auch eine „Sondernutzung“ einer öffentlichen Grünanlage lag nicht vor – es war ein kleingartenübliches, ziemliche frohes und glücksbringendes Fest.

Statt das Fest als Angebot und Anlaß zur Verständigung zu nutzen, und Alt und Jung zusammen zu bringen, machten die Kleingartenfunktionäre dicht. Sie kamen einfach nicht auf die Idee, dass eine moderne Amtsführung auch politsche Kompetenz benötigt, um widerstrebende Interessen auszusöhnen. Stattdessen gibt es nun mächtigen Zoff.

Schon im Vorfeld des Festes widerstanden die Kleingartenvorstände dem Enthusiasmus der „jungen Wilden“, die sich „raffinierterweise“ auch noch für die Erhaltung der Gärten einsetzen, und unterstellten „unlautere Motive“.

Die fast 20 Organisatoren die Veranstaltung hatten die Festidee mehrfach bei den Vorständen der Vereine Bornholm I und II vorgestellt. Doch statt einer Einigung und Gesprächen gibt es nun Fronten und „Papierkrieg“.

Drei Familien in der KGA Bornholm I e.V. haben im letzten November ein Kündigungsschreiben des Bezirksverbands erhalten. Den PächterInnen wird vorgeworfen, mit der Durchführung des “Tag des offenen Gartens“ die Kleingartenanlage spalten zu wollen. Schon die Sprache lässt erahnen, welche tradierte Gedankenwelt die Funktionäre beschäftigt.

Nach den Kündigungsschreiben und entsprechenden Widersprüchen der betroffenen Kleingartenpächer folgt aktuell ein „Verfahren“ zum Ausschluss der betroffenen 6 Vereinsmitglieder aus dem Kleingartenverein Bornholm I e.V.

„ACHTUNG !!!“ – ein roter Stempel mit gleich drei Ausrufezeichen, der vermutlich schon seit Zeiten des Kalten Krieges zum Inventar des Kolonievorstandes zählt, leitete einen öffentlichen Aushang ein. Es wird zu einer Vorstandssitzung am 7.März 2015 ins Vereinsheim „Bauernstube“ eingeladen. Um eine schriftliche Voranmeldung bis zum 15.2. wurde gebeten.

Im Schaukästen des Vereins KGA Bornholm I e.V. vor dem Vereinsheim hängt der Aushang öffentlich aus – ein Umstand, der aus der anfänglichen Posse um den „Tag des Offenen Gartens“ noch einen juristischen und „kleingartenpolitischen Präzedenzfall machen wird.

4. Akt: Kleingärtner riskieren Gemeinnützigkeit

Die Vorstände der Kleingartenanlage Bornholm I e.V. beschreiten offensichtlich juristisch unbedarft ein ganz schwieriges Terrain in einem der wohl vertracktesten Rechtsgebiete: Kleingartenrecht und Vereinsrecht. Nur wenige Juristen kennen sich hier wirklich gut aus.

Ein Blick in die Satzung des Kleingartenvereins Bornholm I e.V. eröffnet eine überraschende Perspektive auf den „Kulturkampf“ in der Kleingartensparte.

Die Vereins-Satzung hat sich im Paragraphen „§ 2 Charakter und Ziele“ direkt und unmittelbar auch kulturellen Zwecken verschrieben. Dort heißt es:

„… stellt sich der Verein insbesondere folgende Aufgaben:

4. den Vereinsmitgliedern und den Gästen unserer Kleingartenanlage durch kulturelle Veranstaltungen sowie eine besucherfreundliche Gestaltung der Anlag ein attraktives Freizeitangebot zu unterbreiten und die Jugend zur Naturverbundenheit zu erziehen.“

"Tag des Offenen Gartens" 27.9.2014
„Tag des Offenen Gartens“ 27.9.2014 in der KGA Bornholm I – Foto: Videostream ZITTY

Der Vorstand gerät damit selbst in Erklärungsnot, hat er doch einem bedeutsamen Vereinszweck erheblichen organisatorischen Widerstand entgegengesetzt, statt sich als „ehrenamtlicher Dienstleister“ seiner Mitglieder zu sehen.

Steigt man noch tiefer in die Satzung ein, so wird zugleich die „Schlafmützigkeit“ des Registergerichts in Sachen „Satzungskontrolle“ offenbar. Die Satzung Kleingartenanlage Bornholm I e.V. ist nach der Wende entstanden, doch noch ganz im Geiste alter DDR-Zeiten verfasst, als noch Kreisleitungen der SED und das Grenzregime Vorständen von Kleingartensparten kaum eingeschränkte Vertretungsmacht einräumten. Vermutlich war guter Wille im Spiel, doch fehlteder juristischer Sachverstand für die Feinheiten des bundesdeutschen Vereinsrechtes.

Die Kleingartensatzung von Bornholm I ist dringend reformbedürftig, sollte unbedingt an die Normen des geltenden Vereinsrechtes angepaßt werden. Dieses billigt allein der Mitgliederversammlung letzte Entscheidungsrechte. Vorstände müssen sich viel stärker von Mitgliedern und ihren Rechten einbinden lassen.

Der vom Vorstand veranlasste Aushang ist obendrein „öffentlich“ – Kleingartenanlagen sind öffentlichen Grünanlagen. Damit wird die vereinsöffentliche Anprangerung der drei Vereinsmitglieder mit Namen und Parzellen-Nummer sogar strafrechtlich relevant.

Auch eine Diskriminierung ist damit verbunden, einige der Betroffenen sind zugewanderte EU-Ausländer, und könnten nun sogar wegen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Entschädigung und Schmerzensgeld einklagen.

Die ganze Angelegenheit ist damit nun für das gesamte Kleingartenwesen in Prenzlauer Berg hoch brisant.

Anfragen bei den von Kündigung bedrohten Kleingartenpächtern wurden nicht beantwortet. Jay Kaufmann, einer der Initiatoren wollte keine Auskunft geben, „… es gebe ein schwebendes Verfahren“, sagte er lediglich. Auch die anderen Betroffenen schwiegen lieber am Telefon.

Für den Vorstand der Kleingartenanlage Bornholm I e.V. steht nun viel auf dem Spiel: eine nicht rechtskonforme Satzung, mögliche unwirksame Beschlüsse, mögliche Schadensersatzforderungen und sogar mögliche Strafanzeigen.

Beim Bezirksverband der Kleingärtner Berlin Prenzlauer Berg e.V. müssten auch längst alle Alarmglocken klingeln, denn am Ende möglicher juristischer Gefechte steht auch die Gemeinnützigkeit eines Vereins in Frage.

Nachtrag: Wortmeldung von Jay Kaufmann

Kurz nach Veröffentlichung meldete sich Jay Kaufmann, und möchte einiges richtig stellen. Die Wortmeldung erscheint daher als Ergänzung des Beitrages, nicht als Kommentar:

Jay Kaufmann: „Ich stimme die Darstellung „junge Wilde“ gar nicht zu … Ich bin doch 47, Familienvater und Unternehmer. Auch wesentlich ältere Gärtner wollten sich am Tag des offenen Gartens teilnehmen.

Der Streit ist auch kein Generationskonflikt, sondern stammt meiner Wahrnehmung nach von vereinzelten Vorstandsmitglieder — die übrigens auch noch gar nicht so alt sind.
Wichtig zu erwähnen ist, dass der Tag des offenen Gartens in mehreren Gesprächen mit dem Vorstand von Bornholm I abgesprochen und als Aktion einzelner Gärten akzeptiert war.
„Unversöhnliche Positionen“ finde ich auch übertrieben. Die Organisatoren des Tag des offenen Gartens sind nach wie vor gesprächsbereit. Mein Nachbar der 2. Vorsitzender ist ein fröhlicher, geselliger Mensch mit dem man bisher doch immer reden konnte. Ich weiss nicht, was schief gelaufen ist und sehne mich nach Versöhnung der Fronten. Es ist noch möglich!“