Donnerstag, 28. März 2024
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Bürgereinwände
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Übergabe der Einwendungen zum B-Plan I-64 VE

Über 39.000 Einwendungen hat die Mauerpark Allianz am 16. März 2015 an das Bezirksamt Berlin Mitte übergeben. Hier endete die Einwendungsfrist für den öffentlich ausgelegten vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf für die Bebauung der Nordfläche des Mauerparks. Der hoch umstrittene Plan wurde inzwischen an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz weitergereicht.

Übergabe der Einwendungen zum B-Plan I-64 VE
Übergabe der Einwendungen zum B-Plan I-64 VE am 16. 3. 2015 – Regina Sternal, Stadtrat Carsten Spallek (CDU) und Heiner Funken – Foto: Mauerpark Allianz

Bebauungsplanverfahren und Bürgerbegehren ausgehebelt

Nur einen Tag nach Übergabe von über 39.000 Einwendungen durch die Mauerpark-Allianz, hatte der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel (SPD) am 17.3. 2015 die Erweiterungsflächen für den Mauerpark zwischen Bernauer Straße und Gleimtunnel sowie die Flächen für ein neues Wohngebiet zwischen Gleimtunnel und Nordring zu einem Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung nach § 9 AGBauGB erklärt.

Damit wurde das laufende Bebauungsplanverfahren dem Bezirk Mitte aus dessen Planungszuständigkeit entzogen. Diesem Schritt war eine Eilentscheidung des Rats der Bürgermeister vorausgegangen, die einstimmig ausging. Somit hat sich aucn Pankows Bürgermeister Matthias Köhne (SPD) in die Parteidisziplin einbinden lassen, obwohl mit dem Bebauungsplan übergeordnete Interessen des Bezirks Pankow berührt sind. Zumindest eine Stimmenthaltung hätte ein Signal gesetzt.

Interessant: vor der Abstimmung des Rates der Bürgermeister hatten die Baustadträte intern getagt. Hier hatten sich mehrere Baustadträte gegen eine solche Entscheidung ausgesprochen.

Protest der Mauerpark-Allianz

Gleichzeitig wurde das parallel laufende Bürgerbegehren der Mauerpark-Allianz in umstrittener Weise gestoppt. Die Mauerpark-Allianz hatte zu Letzt in einem Offenen Brief an den Rat der Bezirksbürgermeister und Christian Hanke (SPD) gegen die Entscheidung protestiert, das Gebiet zu einem „Gebiet von „außergewöhnlicher stadtpolitische Bedeutung“ zu erklären. In dieser Formulierung der AGBauGB steckt zugleich eine etwas versteckte Hoffnung für das weitere Plan-Verfahren, denn die stadentwicklungspolitisch inkompetente BVV hatte die „außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung“ der Fläche über 12 Jahre stets ignoriert.

Was geschieht mit den Einwendungen zum Planverfahren?

Eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (MdA-Bündnis-Grüne) vom 22. Mai 2015 brachten etwas Aufklärung über den weiteren Terminlauf und über die Behandlung der Einwendungen zum ausgelegten vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf:

Demnach will sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz noch bis zum Jahresende Zeit nehmen:

„Die Öffentlichkeit wird über das Abwägungsergebnis gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nach Festsetzung informiert, voraussichtlich Ende 2015/Anfang 2016.

Die Vielzahl der Einwände wird auch eine umfangreiche Bearbeitung und Abwägung in Anspruch nehmen. Die entsprechende Fachabteilung der Senatsverwaltung ist damit erheblich in Anspruch genommen.

Die Formulierung „nach Festsetzung“ suggeriert, es könne hier einfach abgewogen und ein Bebauungsplan-Entwurf festgesetzt werden, doch stecken mehrere fachliche Teufel und Details in den Plänen, die noch für Planänderungen sorgen werden.

Einige dieser Details sind schon bekannt, die darauf hindeuten, das es keine „einfache Planaufstellung“ werden kann.

Andreas Otto MdA - Bündnis 90 / Die Grünen - Foto: Pressefoto
Andreas Otto MdA – Bündnis 90 / Die Grünen – Foto: Pressefoto im Preussischen Landtag

Bürgereinwände verwaltungstechnisch eingedampft!

Interessant ist die Verfahrensweise mit den Einwänden, weil die beteiligten Personen nicht gezählt werden sollen. So ergibt sich in der behördlichen Bewertung eine erheblich geringere Zahl von Einwendunge.
Lediglich 20 schriftliche Einwendungen sind auf dem Postweg eingegangen. 367 Stellungnahmen sind per Mail oder durch Online-Beteiligung über die Website des Bezirksamtes Mitte eingegangen.

Weiterhin wurden am 16.3.2015 an Bezirksstadtrat Spallek übergeben:

– 96 Stellungnahmen von der „mauerpark-allianz“,
– 351 handschriftlich ausgefüllte Postkarten (Stellungnahmen) von der „mauerpark-allianz“,
– 564 auf der Website der „mauerpark-allianz“ eingegangene Stellungnahmen,
– sieben unterschiedliche Unterschriftenlisten der „mauerpark-allianz“,
– drei unterschiedliche Unterschriftenlisten der Jugendfarm Moritzhof.

Die über 39.000 Einwendungen der Mauerpark-Allianz werden durch die Zählweise des Bezirksamtes Berlin-Mitte „verwaltungstechnisch eingedampft“.

Unabhängig von möglichen unterschiedlichen Zählweisen der Mauerpark Allianz und dem Umfang der eingereichten Listen werden im weiteren Planverfahren die Argumente und fachlichen Einwände eine bestimmende Wirkung entfalten.
So dürfte sich zum Beispiel eine ab Oktober 2015 in Kraft tretende neue Regel zum Einsatz der Feuerwehr auf das gesamte Erschließungskonzept auswirken.

Ferner hat Stadtentwicklungssenator in seiner fachlichen Unbedarftheit das größte rechtswirksame Argument für ein späteres Normenkontrollverfahren selbst geliefert:

Durch Anwendung der AGBauGB hat Geisel dem Plan eine „außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung“ zuerkannt. Damit wird es noch schwerer, durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die „Planungsgrundlagen“ des Flächennutzungsplans zu ändern.
Vor allem ist wegen entscheidender Mängel bei der bisherigen Planaufstellung, einschließlich städtebaulichen Vertrag nun auch der Weg frei, um rechtliche Einwände nach dem EU-Recht zu erheben.

Weitere Information:
Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 17 / 16 266 – Kleine Anfrage
des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) Link

m/s