Dienstag, 08. Oktober 2024
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Bundespolizei: Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen

DB-Regio und S-Bahn

Nach den im Juni in Berlin gesammelten Erfahrungen eines Verbotes zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen (u.a. Messer) an verschiedenen Bahnhöfen, wird es ab November 2018 eine Wiederholung geben. Das neue Verbot wird für den Zeitraum von drei Monaten für die relevanten Wochenendzeiten erlassen. Die Einhaltung wird entsprechend kontrolliert.

Prävention gegen Gewaltdelikte in Bahnen und Bahnhöfen

Jährlich reisen etwa 441,8 Millionen Menschen über das 327 km lange Streckennetz der S-Bahn in Berlin. Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen (Messer jeglicher Art, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.

Geltungsbereich und Geltungsdauer des Mitführverbots

Das Verbot gilt vom 1. November 2018 bis zum 31. Januar 2019 jeweils in den Nächten von Freitag zu Samstag und von Samstag zu Sonntag in der Zeit von 20:00 bis 6:00 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst den Streckenabschnitt zwischen den S-Bahn-, Regional- und Fernbahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg sowie alle dazwischenliegenden S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnhöfe. Das bedeutet, dass alle in diesem Streckenabschnitt liegenden S-Bahn-, Regionalbahn- bzw. Fernbahnhöfe (Zoologischer Garten – Tiergarten – Bellevue – Hauptbahnhof – Friedrichstraße – Hackescher Markt – Alexanderplatz – Jannowitzbrücke – Ostbahnhof – Warschauer Str. – Ostkreuz – Nöldnerplatz – Lichtenberg) erfasst sind.

Das Verbot gilt auch für S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnverbindungen, solange und soweit sie auf dem vorgenannten Streckenabschnitt verkehren oder an einem der vorgenannten Bahnhöfe halten.

Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Berlin

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Werkzeuge auf den Bahnhöfen der betroffenen Strecke durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Berlin untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden. Diese Einschränkung ist erforderlich, da es aktuell immer wieder zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter Anwendung gefährlicher Werkzeuge gekommen ist. Die Einhaltung des Verbotes an den relevanten Bahnhöfen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können ein Zwangsgeld festgesetzt und die Gegenstände sichergestellt werden.

Pressemitteilung Bundespolizeidirektion Berlin | 19.10.2018

m/s