Dienstag, 19. März 2024
Home > Bezirk Pankow > BVV-Sondersitzung am 24.6.2013

BVV-Sondersitzung am 24.6.2013

BVV Pankow

Für Montag, den 24.6.2013 wurde eine Sonderseitzung der BVV-Pankow einberufen. Hauptpunkt der BVV-Sondersitzung ist eine Beanstandung des letzten Beschluß der BVV-Pankow zur Neufassung der Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung wurde auf der regulären Tagung der BVV vom 5. Juni mit großer Mehrheit beschlossen.

Die Beanstandung wurde am 18.6.2013 vom Bezirksamt verfaßt, nachdem die neu beschlossene Geschäftsordnung überprüft wurde.

Die überraschende Sondesitzung zu Beginn der Urlaubszeit wurde notwendig, weil das Bezirksverwaltungsgesetz eine zwei Wochen-Frist bei Beanstandung setzt. Um die BVV-Abgeordneten nicht mitten im Urlaub neu einzuberufen, wurde der kurzfristige Termin auf den morgigen Montag gelegt. Für einige BVV-Abgeordnete dürfte es dennoch Schwierigkeiten mit einem bereits geplanten Urlaubsbeginn gegeben haben.

Hintergrund:
Der Bezirksbürgermeister und das restliche Bezirksamt haben die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sicher zu stellen. Dabei ist das Rechtsamt beratend tätig. Das Bezirksamt muss einen rechtswidrigen Beschluss der BVV binnen zwei Wochen – beginnend am Tage der Beschlussfassung durch die BVV – unter Angabe der Gründe beanstanden. Diese Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Gegen einen Beanstandungsbeschluss des Bezirksamts kann die BVV die Entscheidung der Bezirksaufsichtsbehörde (Senatsverwaltung für Inneres) binnen eines Monats beantragen.

Rechtswidrige Bezirksamtsbeschlüsse hat die Bezirksbürgermeisterin/der Bezirksbürgermeister binnen zwei Wochen unter Angabe der Gründe zu beanstanden. Hiergegen kann das Bezirksamt binnen weiterer zwei Wochen ebenfalls die Entscheidung der Bezirksaufsichtsbehörde beantragen.

Gegenstand der Beanstandung

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.06.2013 folgenden Beschluss gefasst:
„Der in der 15. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin am 5. Juni 2013 zur Drucksache VII – 0419 – Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin für die VII. Wahlperiode – gefasste Beschluss wird beanstandet.

Grund ist eine nachfolgend aufgeführte Bestimmung in der beschlossenen Fassung der GO BVV, die nicht gesetzeskonform ist:

„In § 41 Abs. 5 GO BVV wird bestimmt, wer „an einem nichtöffentlichen Teil einer Tagung oder Sitzung regelmäßig“ teilnimmt und wer zur Teilnahme zugelassen werden kann. Zu den regelmäßig teilnehmenden Personen sollen gemäß dieser Regelung unter anderem nunmehr auch „Ausschussmitglieder“ gehören (vgl. § 41 Abs. 5 Satz 1 GO BVV). Das bedeutet, dass mit dieser Regelung künftig auch Bürgerdeputierte teilnahmeberechtigt sein sollen. Dies widerspricht jedoch der Intention der Regelung des § 8 Abs. 6 BezVG und der bislang hier bekannten Rechtsauffassung der Senatsinnenverwaltung, vgl. in Kopie als Anlage 2 beigefügtes Schreiben der
Senatsverwaltung für Inneres vom 14.04.2003. Danach ist in einer nicht-öffentlichen Sitzung der Kreis der Sitzungsteilnehmer so klein wie möglich zu halten. Die Senatsverwaltung für Inneres führt in dem bezeichneten Schreiben dazu aus, dass „bei nicht-öffentlichen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung [sind] demnach grundsätzlich nur deren Mitglieder (und nicht die Bürgerdeputierten) zur Teilnahme berechtigt“ sind.“ (Zitat aus der Begründung des Bezirksamtes Pankow vom 18.6.2013).

Rechtswirkung der Beanstandung:

Die Beanstandung entfaltet aufschiebende Wirkung, d. h. der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung ist schwebend unwirksam. Gemäß § 18 Satz 2 BezVG kann die Bezirksverordnetenversammlung binnen eines Monats ab Fassung des Beanstandungsbeschlusses über das Bezirksamt die Entscheidung der Bezirksaufsichtsbehörde (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) beantragen.

Politisch ist man sich in der BVV-Pankow zwar einig, auch den Bürgerdeputierten die Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen zu ermöglichen. Die Pankower Absicht, steht im Widerspruch zu bisherigen Rechtsauffassung in Sachen „Geschäftsordnung der Bezirke“. Der Rechtskonflikt mit der Senatsinnenverwaltung muß daher noch in der Folgezeit noch geklärt werden.

Welcher Weg sich dazu abzeichnet, wird sicher in der Sondersitzung kommentiert werden.

Tagesordnung

Die Sondersitzung ist in zwei Komplexe aufgeteilt:

  1. Komplex 1
    1. Abstimmung über die Tagesordnung
    2. Einwohnerfragestunde
    3. Geschäftliche Mitteilungen
    4. Dringlichkeitsanträge
    5. Mündliche Anfrage
    6. Bericht des Bezirksamtes
    7. Konsensliste
    8. Anträge
  2. Komplex 2
    1. VII-0501 Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG Bezirksamt, Beanstandung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vom 5. Juni 2013 zur Drucksache VII – 0419 – Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin für die VII. Wahlperiode.

Die Sondersitzung wird sicher auch für politische Dringlichkeitsanträge genutzt. Über Inhalte war bis Redaktionsschluß noch nichts verlautbart worden. Die Inhalte werden voraussichtlich erst am Tage kurz vorher bekannt gegeben werden.
(Artikel-Update folgt am 24.6.2013).

Artikel-Update am 24.6.2013 um 15:00 Uhr
Die Aktenmappe für die heutige BVV-Tagung ist inzwischen im Internet eingestellt.

Ein Dringlichkeitsantrag wird von BVV-Vorsteherin Sabine Röhrbein namens der SPD-Fraktion eingereicht. Darin wird beantragt, die Bezirksaufsicht einzuschalten, um die Rechtslage zur Geschäftsordnung zu überprüfen:

„Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantragt die Entscheidung der Bezirksaufsicht gegen die Beanstandung des BVV Beschlusses zur Drs. VII-0419 durch das Bezirksamt Pankow von Berlin gem. §18 BezVG und beauftragt das Bezirksamt entsprechend tätig zu werden.“

Damit setzt sich die SPD-Fraktion gegen eine langjährige Rechtsauffassung zur Wehr, die Bürgerdeputierten die Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen bislang verwehrt:

„Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Partizipation und Teilhabe in Politik und Gesellschaft, für die sich die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin stets engagiert, ist es an der Zeit, diese nunmehr zehn Jahre zurückliegende Auffassung eingedenk der genannten Argumente einer Prüfung zu unterziehen und ggf. zu korrigieren, um Sachkunde und Kompetenz von
Bürgerdeputierten für die Arbeit der BVV stärker als bisher zu würdigen und fruchtbar zu machen.“ – so heißt es in der Begründung des Dringlichkeistantrages.

Termin:
Sondersitzung der Bezirksverordnetenversammlung
am 24.6.2013 18:00 Uhr

Fröbelstr. 17 – Haus 7 –
10405 Berlin-Prenzlauer Berg

m/s