Montag, 07. Oktober 2024
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Digitale Medien werden steuerlich Büchern gleichgestellt

e-Books künftig mit Mehwertsteuersatz von 7%

Der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der EU hat sich in der vergangenen Woche einstimmig für die steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books ausgesprochen. Für die EU-Mitgliedsstaaten ist damit der Weg frei künftig den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für elektronische Buchangebote einführen zu können.

Der Steuersatz bei E-Books und anderen digitalen Medien wie Hörbuch-Downloads kann sich dann von 19 Prozent auf 7 Prozent reduzieren. Es ist der gleiche Satz wie bei gedruckten Büchern..

Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten beseitigen damit eine lange bestehende Ungleichbehandlung. Bücher sind Kulturgüter und decken das Grundbedürfnis an Bildung und Wissen – ob analog oder digital.

Langes Verfahren für die Steueränderung

Die EU-Kommission hatte die steuerliche Gleichstellung schon im Dezember 2016 vorgeschlagen. Im Juni 2017 hatte sich auch das EU-Parlament mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen. Die erforderliche einstimmige Zustimmung im Rat Wirtschaft und Finanzen war nicht zustande gekommen.

Nach der aktuellen Entscheidung der Finanzminister wird die Mehrwertsteuersystemrichtlinie entsprechend geändert. Wenn diese Änderung in Kraft getreten ist, kann der nationale Gesetzgeber den Anwendungsbereich des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf elektronische Verlagserzeugnisse erweitern. Die deutsche Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag explizit für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ausgesprochen.

Positives Signal für den Buchmarkt

Die Entscheidung kann der Weiterentwicklung digitaler Buchangebote neuen Schwung verleihen und unterstützt Verlage dabei, gemeinsam mit Händlern und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten. Somit fördert die Entscheidung auch maßgeblich die Qualität und Vielfalt auf dem Buchmarkt“, sagte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenverein des Deutschen Buchhandels.

m/s