In der Sitzung des Senats am 27.Oktober 2015 wurde entschieden, die Elisabeth-Aue künftig in der Verantwortung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für den Wohnungsbau umzuwidmen.
Nachdem der Rat der Bürgermeister zuvor sein Plazet gab, hat der Senat auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel (SPD) die landeseigene Wohnungsbaupotenzialfläche Elisabeth-Aue sowie daran angrenzende Grün-, Frei- und Verkehrsflächen im Bezirk Pankow zu einem Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung nach § 9 AGBauGB erklärt.
Die Planung für das über 70 Hektar große Areal ist damit der Planungshoheit des Bezirks Pankow entzogen und liegt in der Verantwortung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Diese sieht die Elisabeth-Aue als eine der wenigen großen landeseigenen Flächen an, die für den Bau von bezahlbaren Wohnungen zur Verfügung steht. Planungsabsicht iste es, dort „in enger Abstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern“ die Planungen vorzubereiten, und „die Idee einer Gartenstadt des 21. Jahrhunderts“ zu realisieren.
Widerspruch wird erwartet
Die Elisabeth-Aue war schon lange ein Gebiet von besonderer Bedeutung für die Stadtentwicklung: „als Ausgleichsfläche und Landschaftsschutzgebiet, als Teil des Landschaftsraums und des gemeinsam per Staatsvertrag gesicherten „Naturpark Barnim“.
Von der Bürgerinitiative Elisabeth-Aue liegt noch keine Stellungnahme vor.
Beitrags-Update folgt