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Freihandelsabkommen bedroht Kultur-Vielfalt

Freihandelsabkommen EU-USA TTIP

Am 30.5.2013 wird das EU-Parlament über die Ausgestaltung der zwischen EU und USA geplanten Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP) abstimmen, das bislang unter Federführung des BMWI hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wird. Es ist geplant, der EU-Kommission ein Verhandlungsmandat zu erteilen, das wichtige kulturwirtschaftliche Weichenstellungen vornehmen soll, und den bisher durch Völkerrecht gesicherten Schutz der kulturellen Vielfalt durch Handelsrecht aushöhlt.

Freihandelsabkommen EU-USA - Verhandlungsmandat der EU in Vorbereitung

Hintergrund

Für die Zukunft der Kultur- und Kreativwirtschaft und insbesondere für die Medienwirtchaft ist das geplante Abkommen von zentraler Bedeutung und betrifft damit auch die entsprechenden wirtschaftlichen Akteure und all ihre Zukunftspläne vor Ort. Pankow als bedeutsamer Standort der Kreativ- und Kulturwirtschaft und als Kulturstandort wird davon ebenso betroffen.

Das zwischen EU und USA geplante Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP) ist ein bilaterales Abkommen zwischen EU und USA auf dem Gebiet des internationalen Handesrechts, das Zoll- und Handelsschranken abbauen soll.

Die EU ist nach wie vor der bedeutendste Handelspartner der USA. Für Deutschland sind die USA der wichtigste Exportmarkt außerhalb Europas und zugleich der wichtigste Investitionsstandort deutscher Unternehmen. In ihrem Endbericht hat sich die hochrangige Arbeitsgruppe (High Level Working Group, HLWG) unter gemeinsamer Leitung von EU-Handelskommissar de Gucht und U.S. Trade Representative Kirk für ein umfassendes und ambitioniertes transatlantisches Abkommen ausgesprochen, das Hindernisse im Bereich Waren, Dienstleistungen und Investitionen abbauen und gemeinsame Regulierungsstandards festlegen soll.

Die Europäische Kommission strebt dabei eine „neue Generation von FHA“ insbesondere mit Wachstumsregionen an, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und damit Wachstum und Beschäftigung in Europa zu stärken.

Diese neue Generation von FHA soll möglichst breit und umfassend angelegt sein und nicht nur tarifäre Fragen umfassen, sondern auch Regelungen zu Dienstleistungen, zum Abbau nicht-tarifärer Handelsbarrieren und anderen handelsrelevanten Aspekten wie Investitionen, Wettbewerbsfragen etc. enthalten.

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler - Pressefoto
Foto: Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler –
bereitet die Zukunft der Kreativ- und Kulturwirtschaft
und Kultur hinter verschlossenen Türen vor.

Bei den Vorbereitungen des neuen FHA sind ausschließlich wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Aspekte und Modelle zugrunde gelegt worden. Kulturelle Aspekte oder kulturpolitischer Sachverstand ist dabei nicht mit eingeflossen.

Das Verhandlungs-Mandat bezieht sich allein auf die WTO-Regeln – ohne Rücksicht auf die mit der Unterzeichnung des UNESCO-Abkommens zur kulturellen Vielfalt eingegangenen Verpflichtungen.

Am 12. März 2013 hat die EU-Kommission den Entwurf eines Verhandlungsmandates für die Aufnahme von Verhandlungen für eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft vorgelegt. Das Mandat soll durch das EU-Parlament am 30.5.2013 bestätigt und inhaltlich abgesegnet werden und soll voraussichtlich Mitte des Jahres von den EU-Mitgliedstaaten angenommen werden.

Widerspruch zum Völkerrecht und zum Schutz der kulturellen Vielfalt

Mit Unterzeichnung der UNESCO-Konvention zur Kulturellen Vielfalt von 2005 haben sich sowohl die EU selbst als auch die Mitgliedstaaten Europas völkerrechtlich verpflichtet, die kulturelle Vielfalt zu schützen und zu fördern.

Die Konvention stellt eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staat auf eigenständige Kulturpolitik dar.
Deutschland hat die UNESCO-Konvention am 12. März 2007 ratifiziert. Im Dezember 2009 hat die deutsche UNESCO-Kommission das Weißbuch „Kulturelle Vielfalt gestalten“ herausgegeben.

„Mit dem UNESCO-Übereinkommen zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wird die „duale Natur“ von kulturellen Gütern und Dienstleitungen erstmals völkerrechtlich anerkannt. In der Präambel heißt es: „Kulturelle Aktivitäten, Güter und Dienstleitungen haben sowohl eine wirtschaftliche als auch eine kultureller Natur, da sie Träger von Identitäten, Werten und Sinn sind, und daher nicht so behandelt werden dürfen, als hätten sie nur einen kommerziellen Wert“. Die Präsenz kultureller Angebote in einer Gesellschaft darf nicht ausschließlich den ökonomischen Kriterien des Marktgeschehens unterliegen.“ Deutsche UNESCO-Kommission.

190 Staaten haben diese Konvention unterzeichnet – nur die USA nicht !

Die umfangreiche Liberalisierung des Handelsrechts bedroht faktisch die kulturelle Vielfalt, weil zu den sog. „nicht-tarifären Handelsbarrieren“ und „Wettbewerbsfragen“ auch wichtige Regulierungen wie etwa die Buchpreisbindung und öffentliche Förderungen im Kulturbereich zählen.

Werden diese zum Schutz kultureller Vielfalt geschaffenen Regulierungen handelsrechtlich eingeebnet müssen in der geplanten rund 12-jährigen Anpassungsperiode viele kleine Akteure und Kulturträger praktisch aus dem Markt ausscheiden. Die kulturelle Vielfalt bei Verlagen und bei geförderten Medienproduktionen ist unmittelbar bedroht.

Zudem haben die federführenden Ökonomen nicht berücksichtigt, dass an einige Güter und Dienstleistungen in Europa kulturelle Ansprüche gestellt werden, die in den USA so nicht gesehen werden. Dazu zählt auch der öffentlich-rechtliche Rundfunksektor – der Ländersache ist – und aufgrund verfassungsrechtlicher Hürden nicht einfach durch EU-Recht modifiziert werden kann.

Staaten sollen nach dem Willen der Unesco das Recht haben, Film und Rundfunk zu fördern. Anhänger der Liberalisierung kultureller Dienst
leistungen lehnen dies jedoch ab – allen voran die USA.

Im Zentrum stehen die staatliche Förderung von Film, Medienvielfalt, öffentlichrechtlichem Radio und Fernsehen. Zudem geht es um den Schutz regionaler Kulturwerte – auch von Minderheiten – vor Vernachlässigung und Uniformierung durch eine mächtige Kulturindustrie. Die USA lehnen den Artikel ab, laut dem die Konvention auf gleicher Stufe wie andere inte rnationale Verträge stehen soll und Konflikte im Schoss der Unesco verhandelt werden müssten.

Sie wehren sich gegen die Definition von Kultur als Ausdruck von Identität und gegen die internationale Solidarität zur Förderung der
Kultur in Entwicklungsländern. Damit stehen die USA praktisch diametral eine in Deutschland geprägten Konzept von Kulturpolitik entgegen.

Ausnahmeregeln im Freihandel

Der Ausschuss Internationaler Handel im Europäischen Parlament hat sich am 25. April 2013 in Brüssel erwartungsgemäß mehrheitlich für den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA ausgesprochen (23 Ja-, 5 Nein-Stimmen, eine Enthaltung). Eine knappe Mehrheit (14 Ja, 11 Nein, 5 Enthaltungen) will jedoch audiovisuelle Dienste samt Onlinediensten davon ausschließen.

Der Vorsitzende des Ausschusses, Vital Moreira (S&D-Progressive Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament), der gegen die Einschränkung stimmte, sagte, dieses Votum könne vom Plenum des EU-Parlaments noch gekippt werden.

Der Ausschluss audiovisueller Inhalte aus den Verhandlungen zum Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) steht möglichen Maximalforderungen der US-Unterhändler im Bereich Urheberrecht entgegen. Mitte März hatten einige Nicht-Regierungsorganisationen gefordert, Geistiges Eigentum insgesamt von der Tagesordnung der Verhandlungen für das Abkommen zu nehmen. Moreira warnte demgegenüber davor, von vornherein einzelne Bereiche für nicht verhandelbar zu erklären. Das könnte im Gegenzug dazu führen, dass die USA aus Sicht der EU wichtige Themen ausschließe, etwa im Bereich Transport oder Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen.

„Content ist laut Moreira der einzige Bereich, den der Handelsausschuss vom Verhandlungsmandat ausnehmen wollte. Das Gros der rund 200 Änderungsvorschläge – etwa solche, die den scharfen Kontrast im Datenschutz zwischen beiden Rechtssystemen betont sehen wollten – lehnte die Ausschussmehrheit ab. Moreira verteidigte seinen Entwurf mit dem Hinweis, die verfassungsmäßigen Grenzen der Gemeinschaft seien ausreichend gewürdigt. Einige Änderungswünsche der Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken hatte auch darauf gepocht, Standards im Bereich Arbeitsrecht und Ökologie zu verteidigen.“

In der vorgesehenen Fassung droht eine beispiellose Katastrope für die europäische Kultur- und Medienlandschaft! Der deutsche Kulturrat und verschiedene Medieninitiativen laufen Strum gegen das geplante Verhandlungsmandat:

In dem mehrseitigen Verhandlungsmandat der Kommission steht nur ein einziger missverständlicher Satz, der sich auf die Kultur und den audiovisuellen Sektor bezieht.
Damit wird keineswegs sicherstellt, dass auch in Zukunft Kulturförderung möglich sein wird und Sonderregelungen für den Rundfunk und die Telemedien erhalten bleiben.
Nach dem WTO-GATS-Regime wäre Kulturförderung ein unzulässige Diskriminierung und rundfunkrechtliche Sonderregelungen müssten zukünftig ganz abgeschafft werden. Auch die Buchpreisbindung wäre demnach ein marktwirtschaftliches Handelshindernis.

Kein Versehen

Bei dem Mandatsentwurf in der jetzigen Form handelt sich auch nicht um ein Versehen:

EU-Handelskommissar Gucht hat auf der Pressekonferenz am 12. März erklärt, dass der Mandatsentwurf keine Ausnahme für Audiovisuelles und Kultur festschreibt. Die EU hat jedoch das UNESCO-Kulturabkommen unterzeichnet und ist damit rechtlich daran gebunden.

Beide Initiativkreise fordern gemeinsam klare Ausnahmeklauseln für den Kulturbereich und den audiovisuellen Sektor bereits im Verhandlungsmandat zum transatlantischen Freihandelsabkommen zu verankern. Deutschland hat eines der besten Mediensysteme der Welt und vielfältige Kulturlandschaften. Deren Errungenschaften dürfen nicht einfach zur Verhandlungsmasse werden.

Kulturgüter und kulturelle Dienstleistungen, Radio, Fernsehen und Telemedien haben einen Doppelcharakter: sie sind Wirtschafts- und Kulturgut zugleich! Der gesamte audiovisuelle Sektor ist mit seinen Informations- und Bildungsangeboten für die demokratische Willensbildung, die Integration und die Erhaltung der kulturellen Vielfalt in Deutschland und in Europa von zentraler Bedeutung.

Dies gilt insbesondere für den öffentlich rechtlichen Rundfunk, der angesichts der leidvollen deutschen Vergangenheit staatsfern und nicht auf Gewinnstreben ausgerichtet ist. „Meinungsbildungsrelevante, letztlich für die demokratische Willensbildung notwendige Medien wie Radio, Fernsehen und Telemedien sind kein reines Wirtschaftsgut wie Socken oder Solarien.“ so die Vorsitzende des IÖR Erika Bock-Rosenthal.

Zum Schluss sei noch daran erinnert:

  • Mit Unterzeichnung des UNESCO-Abkommens zur kulturellen Vielfalt ist neben der EU auch Deutschland Verpflichtungen gegenüber 190
    anderen Staaten eingegangen, die nicht zur Verhandlung stehen und nicht einfach hintergangen werden können.
  • Kultur und Rundfunk sind in Deutschland Ländersache. Das Wirtschaftsministerium des Bundes kann nicht über das nationale
    Verhandlungsmandat alleine entscheiden.
  • Auch andere EU-Länder wie Frankreich wollen ihre kulturelle Eigenständigkeit bewahren.
  • Das Mandat erfordertEinstimmigkeit aller Mitgliedsländer der EU, ohne die eine anschließende Ratifizierung des Freihandelsabkommens
    von vorne herein gefährdet wäre.

Die EU und die EU-Mitglieder verstoßen gegen geltendes EU-Recht, falls sie kulturelle Bereichsausnahmen nicht in das geplante Freihandelsabkommen einbringen. Dies würde den Wegfall jeglicher Kultur- und Medienförderung außerhalb der staatlichen Einrichtungen bedeuten.

Die kulturelle Vielfalt darf nicht durch handelsrechtliche Liberalisierung zerstört werden! Auch die Buchpreisbindung und andere kulturelle Schutzrechte stehen auf der Abschußliste – wenn sich das BMWI mit Bundesminister Rösler und die EU-Hinterzimmer-Lobbys durchsetzen!

Aufruf zur Kurskorrektur in letzter Minute

Die Forderung: Im Freihandelsabkommen müssen dringlich die Möglichkeiten der KULTURAUSNAHME (L’Exception culturelle) eingefügt werden.

Mehrere Initiativkreise rufen dazu in letzter Minute auf, das geplante Freihandelsabkommen zu modifizieren.

Der Kölner Initiativkreis Öffentlicher Rundfunk (IÖR) und der Berliner Initiativkreis öffentlich-rechtlicher Rundfunk (BIKöR) fordern Ausnahmeregelungen für den audiovisuellen Sektor im Verhandlungsmandat der EU-Kommission für das Freihandelsabkommen mit den USA und die Einhaltung der Verpflichtungen nach dem UNESCO-Abkommen zur kulturellen Vielfalt.

In Berlin wurde ein „Comité pour l’exception culturelle de l’UE à Berlin (CEC-Berlin)“ gegründet, dem Antje Karin Pieper, Alexandra Hölzer und Anne Schäfer-Junker angehören.

Auch der Deutsche Kulturrat hat sich in einer öffentlichen Stellungnahme bereits am 6.5.2013 gemeldet und klare Position bezogen:

„Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert, dass beim geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP) der Kultur- und Mediensektor ausgenommen wird.“

„Diese Ausnahme muss aus Sicht des Deutschen Kulturrates bereits in der Stellungnahme Deutschlands zum Verhandlungsmandat der EU unmissverständlich fixiert werden. Ebenso fordert der Deutsche Kulturrat, dass sich die Vertreter Deutschlands im EU-Handelsministerrat dafür stark machen, Kultur und audiovisuelle Dienste, einschließlich audiovisueller online-Dienste, von den Verhandlungen auszunehmen. Diese Ausnahme muss angesichts der rasanten Konvergenzentwicklungen im Medienbereich entwicklungsdynamisch formuliert werden, d.h. nicht nur bestehende audiovisuelle Mediendienste müssen davon erfasst werden können, sondern auch solche, die künftig entwickelt werden.“

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und der europäischen Kultur- und Medienproduktion sind gezielte Fördermaßnahmen wie beispielweise die Filmförderung, die Buchpreisbindung oder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter. Sie dürfen durch das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und USA (TTIP) nicht zur Disposition gestellt werden. Es ist deshalb notwendig, dass der Kultur- und Mediensektor bei den Verhandlungen zum TTIP ausgenommen wird.“

Kreativ- und Kulturwirtschaft ins Untermenü verbannt

Bundeswirtschaftsminster Philip Rösler hat jedoch längst andere Weichen gestellt! Auf der neuen Startseite des BMWI ist die Kultur- und Kreativwirtschaft mit rund 240.000 Unternehmen, rund 1 Mio. Beschäftigten und über 143 Mrd. € Jahresumsatz praktisch nicht mehr zu finden. Stattdessen gibt es nur noch den Bereich „Digitale Welt“.

Nur wer sich noch an die 2007 ins Leben gerufene Initiative „Kreativ- und Kulturwirtschaft“ erinnert, findet noch auf Anhieb die Internetseite. Damals hieß das Ministerium noch „Ministerium für Wirtschaft und Arbeit“ und wurde von Wolfang Clement (SPD) regiert. Die Amtsnachfolger haben die Initiative fortgesetzt: Michael Glos (CSU), Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) und Rainer Brüderle (FDP).
Der 2011 ins Amt gelangte Bundeswirtschaftsminister hat offensichtlich mehr den globalen Markt als die Kultur auf der Agenda. m/s

Redaktioneller Hinweis:
Der Beitrag wurde in Zusammenarbeit mit Anneliese Schäfer-Junker www.spreeinsel.de verfasst.
Dank auch an Antje Karin Pieper vom „Berliner Initiativkreis öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Das Thema ist für die „Creative City“ Pankow sehr bedeutsam. Die Kommentarspalte zu diesem Beitrag ist geöffnet.

Weitere Informationen:

Bundeswirtschaftsministerium

ifo-Studie: Dimensionen und Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA
Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Initiative Kreativ- und Kulturwirtschaft der Bundesregierung www.kultur-kreativ-wirtschaft.de

Deutscher Kulturrat www.kulturrat.de

Berliner Initiativkreis öffentlich-rechtlicher Rundfunk www.berlinkreisrund.de

Initiativkreis Öffentlicher Rundfunk Köln www.ioer.org

Netzpolitik: „Bundesregierung bastelt mit üblichen Verdächtigen an EU-USA-Freihandelsabkommen“ 27.04.2013

UNESCO Übereinkommen über Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Magna Charta der internationalen Kulturpolitik – PDF-Link

m/s