Samstag, 20. April 2024
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Gelb-Ampel kann Abbiegeunfälle vermeiden

Rechtsabbieger: Gelbwarnlicht

17 Tote Radfahrende im Jahr 2016 mahnen eine besseren Schutz für Radfahrer an. Die Unfall-Forschungen der Versicherer (UDV) haben vor allem bei Abbiegeunfällen klare Ursachenbeschreibungen und Empfehlungen zur Anhilfe erarbeitet. Crashtests haben auch ergeben: Abbiegeunfälle zwischen Radfahrer und PKW haben dramatische Auswirkungen. „Obwohl die beiden Protagonisten dabei „nur“ mit etwa 20 km/h unterwegs waren“, so Siegfried Brockmann, Leiter der UDV, „hätte ein Radfahrer bei einer solchen Konstellation schwerste oder gar tödliche Verletzungen davon getragen.“

Innerorts ist jeder vierte Getötete im Straßenverkehr ein Radfahrer. Als besonders gefährlich haben sich Konflikte zwischen abbiegenden Kraftfahrzeugen und geradeausfahrenden Radfahrern herausgestellt. Eine Unfallart, die fast ausschließlich vom Autofahrer verursacht wird und in 80 Prozent der Fälle mit Verletzten endet.
Die Appelle sind immmer gleich: an Autofahrer appellieren Verkehrssicherheitsexperten angesichts der oft unübersichtlichen Abbiegesituationen, den Schulterblick konsequent anzuwenden und im Zweifel auch mehrmals zu schauen. „Radfahrer sollten an Kreuzungen besonders aufmerksam sein und zur eigenen Sicherheit auch einmal auf ihr Vorfahrtsrecht verzichten“, rät Brockmann.

UDV-Empfehlungen: Abbiegeunfälle Pkw/Lkw und Fahrrad

In einer umfangreichen Studie „Abbiegeunfälle Pkw/Lkw und Fahrrad“ von HFC Human Factors Consult GmbH und Technische Universität Berlin, ILS-Straßenplanung und Straßenbetrieb unter der Leitung von Dr. Harald Kolrep-Rometsch und Prof. Dr. Thomas Richter, die von der UDV betreut und 2013 veröffentlicht wurde, gibt es auch klare Empfehlungen zu typischen Unfallarten.

Auffällig waren Verkehrssituationen waren bei denen Abbiegekolonnen beobachtet wurden. „Befinden sich abbiegende Kfz-Fahrer in einer Abbiegekolonne, erhöht sich die Konfliktrate um das Sechsfache im Vergleich zu Kfz-Fahrern, die sich nicht in einer Abbiegekolonne befinden.“

„In dieser Situation scheinen die Kfz-Fahrer auf den vor ihnen stattfindenden Verkehr zu achten und sich annähernde Radfahrer wurden übersehen oder deren Geschwindigkeit falsch eingeschätzt. Diese Erkenntnis spiegelt sich auch in den vorhandenen Sichtbeziehungen zwischen Kfz- und Radfahrern wider. Im Gegensatz zur Vor-Ort-Begehung, bei der lokale Sichthindernisse (wie z. B. parkenden Fahrzeuge) erhoben wurden, wurde in Bezug auf die Sichtbeziehung ermittelt, ob sich ein geradeausfahrender Radfahrer direkt im Sichtfeld des abbiegenden Kfz-Fahrers befand. Ist dies der Fall, sind die beobachteten Konfliktraten sehr niedrig. Wenn sich dagegen der Radfahrer in der Annäherungsphase stets hinter oder höchstens auf gleicher Höhe des Fahrzeugs befindet und dessen Anwesenheit nur mit einem Schulterblick festzustellen ist, erhöht sich die Konfliktrate um das Achtache. Des Weiteren zeigte sich, dass die Anwesenheit von mindestens zwei Radfahrern, die gleichzeitig durch die Konfliktzone fahren, eine Halbierung der Konfliktrate bewirkte.“

Verhaltensbedingte Unfallursachen

Generell gilt: Kfz- und Radfahrer müssen über die Problematik von besonders kritischen Abbiegesituationen aufgeklärt werden. Dazu zählen vor allem Situationen, in denen sich der Radfahrer von hinten nähert und sich nicht im Sichtfeld des Kfz-Fahrers befindet sowie wenn der Kfz-Fahrer in einer Abbiegekolonne fährt.

Eine Unfallursache muss besonders beachtet werden: Radfahrende weichen häufig nach rechts auf den Fußgängerüberweg aus, weil sie häufig auf dem Radfahrstreifen von Autos bedrängt werden. Hier aber rechnen Autofahrer nicht mehr mit Radfahrenden, und insbesondere Ältere und langsame Radfahrende geraten so erst in das Unfallgeschehen hinen.

Sowohl Kfz-Fahrer als auch Radfahrer sind nach Ansicht der Unfallforscher besser über die Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen aufzuklären, da ein Großteil der Befragten diese nicht kannte.

Bei LKW und Lieferwagen und geschlossenen PKW sind die Forscher einig: „Totwinkelwarner sollten vor allem für geschlossene Kfz, Lieferwagen und Lkw verpflichtend werden.“

Signaltechnisch gesicherte Verkehrsführung – eine besondere Empfehlung

Die Empfehlungen der Studie beinhalten auch die vollständig signaltechnisch gesicherte Führung auf Kreuzungen für Rechts- als auch für Linksabbieger, vor allem bei:

– hohen Abbiegeverkehrsstärken
– zügiger Linienführung der Abbieger (große Radien)
– hohen Geschwindigkeiten des Radverkehrs (z. B. Gefällestrecken)
– komplexen oder unübersichtlichen Knotenpunkten
– Sichthindernissen, die nicht beseitigt werden können (z. B. Gebäudevorsprünge).

Soagr die Wirksamkeit von Blinklichtern zur Verdeutlichung der Vorfahrt der Radfahrer wird in der Studie als hoch eingeschätzt.

Für den neuen Verkehrsstaatsekretär Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/Grüne) sollte die „signaltechnisch gesicherte Führung“ und Entschärfung der 17 „Todeskeuzungen des Jahres 2016“ oberste Priorität haben.

m/s