Donnerstag, 28. März 2024
Home > Themen > GESOBAU: Leerstandsrisiko Legionellen

GESOBAU: Leerstandsrisiko Legionellen

Duschen verboten! Legionellen in der Wolfshagener Strasse 74

Das Eckhaus in der Wolfshagener Str. 74 / Kavalierstr. 9 in Alt-Pankow ist in einem heruntergekommenen Zustand. Die Fassade weist Schäden auf, stellenweise gibt es auch Schutzgerüste um Bewohner und Besucher vor herabfallenden Putzteilen zu schützen. Schon seit langen Jahren sind an dem Haus alle notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen unterlassen worden.

Duschen verboten!  Legionellen in der Wolfshagener Strasse 74
Duschen verboten! Legionellen in der Wolfshagener Strasse 74

Von 21 Wohnungen (1 Gewerbe) sind im Haus Wolfshagener Str. 74 / Kavalierstr. 9 nur noch 10 Wohnungen bewohnt. In der Wolfshagener Strasse 74 sind es 7 von 12 Wohnungen. In der Kavalierstrasse 9 sind es 3 von 9 Wohnungen.

Die Wohnungen sind zwischen 90 und 160 Quadratmeter groß – ein in Pankow besonders bei Familien sehr gefragtes Marktsegment.
Die GESOBAU AG plant schon seit langem eine Sanierung. Bereits seit 2007 wurde begonnen freiwerdende Wohnungen nicht mehr wiederzuvermieten. Einzelne Wohnungen stehen seit über 5 Jahren leer. Die meisten Wohnungen stehen nun seit über einem Jahr leer.

GESOBAU : Eckhaus Kavalierstr. /Wolfshagener Str.
GESOBAU : Eckhaus Kavalierstr. /Wolfshagener Str. - Foto: Bündnis Pankower Mieterprotest

Gesundheitsrisiko Legionellen

Das Haus verfügt noch über eine zentrale Warmwasserversorgung älterer Bauart, sämtliche Wohnungen werden davon versorgt. Derartige Anlagen weisen aufgrund der langen Rohrleitungen und unzureichenden Temperaturen ein hohes Risiko der Legionellenbesiedelung auf. Die Anlage ist in der Vergangenheit häufig ausgefallen, das bedeutet ein zusätzlich erhöhtes Legionellen-Risiko.

Die deutsche Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) schreibt in ihrer aktuellen Fassung eine regelmäßige Untersuchungspflicht auf Legionellen vor. Seit Ende 2011 wurde die bestehende Untersuchungspflicht für gewerbliche Betreiber auch auf Besitzer/Vermieter von Mehrfamilienhäusern, Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen ausgeweitet. Für diese beträgt das geforderte Untersuchungsintervall drei Jahre. Die Erstuntersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 erfolgt sein.
Im Rahmen einer derartigen Erstuntersuchung wurde 20.11.2013 ein Legionellenbestand im Warmwasser festgestellt.

Die GESOBAU reagierte umgehend und teilte den Mietern das Ergebnis mit: „Dabei wurde eine mittlere Konzentration von Legionellen im Warmwasser festgestellt.“
Ferner wurde den Mietern empfohlen, die Dusch- und Wannenbrause nicht zu nutzen. Ferner wurde auf die bereits beaufragte Firma verwiesen, die entsprechende Gegenmaßnahmen durchführt.

GESOBAU:Schreiben "Überprüfung ihrer Warmwasseranlage vom 20.11.2013
GESOBAU AG: Schreiben "Überprüfung ihrer Warmwasseranlage vom 20.11.2013

Eine besorgte Mieterin rief beim zuständigen Pankower Gesundheitsamt an, und dies teilte auf Nachfrage gegenüber der Mieterin mit, „… dass es eine „extrem hohe Konzentration“ sei und sofortige Maßnahmen nötig sind!“- „Dazu zählt möglicherweise auch eine Sanierung der gesamten Anlage.“

Des weiteren bestätigte die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes gegenüber der Mieterin, „… insbesondere der Instandsetzungsstau sei für die hohe Konzentration Legionellen verantwortlich, da die Zirkulation in den Leitungen durch leerstehenden Wohnungen nicht mehr gewährleistet sei.“

Niedrige Warmwasser-Temperaturen als Risiko bekannt

Die Legionärskrankheit wurde erstmals 1976 festgestellt. Wie gefährlich Legionellen sind, ist spätestens seit der Ulmer Legionellen Epidemie 2010 bekannt.

Seit 2004 warnt auch der Bund der Energieverbraucher e.V. – und spätestens seit 2005 konnte das Risiko auch jedem Vermieter und Immobilienverwalter bekannt sein.
Die gesetzliche Untersuchungspflicht wurde erst durch die am 14. Dezember 2012 in Kraft getretene „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ geregelt.

GESOBAU am 21.11.2013

Auf Nachfrage der Redaktion bei der Pressestelle der GESOBAU AG wurde gestern schnell mit einer Erklärung reagiert: „Die Mieter wurden am gleichen Tag per Hausaushang über den Befund informiert und dass Sie die Duschbrausen nicht benutzen dürfen. Die Mieter, die zu Hause waren, wurden außerdem persönlich informiert.

Unabhängig von der Einstufung der Kontamination wurden alle erforderlichen Maßnahmen von der GESOBAU sofort eingeleitet. U.a. wurde die Anlage sofort geleert, gespült und neu aufgefüllt. Es wurde weiterhin eine thermische Desinfektion vorgenommen. Am Montag, 25.11.13 beginnen die erforderlichen Umbauten an der Anlage. Per Express wurden für die Mieter Einwegduschfilter bestellt, die voraussichtlich morgen, am 22.11. geliefert und eingebaut werden. Mit dem Einbau der Einwegduschfilter ist eine gefahrlose Nutzung der Duschbäder für 30 Tage möglich.
Die GESOBAU ist damit ihrer Sorgfalts- und Fürsorgepflicht in vollem Umfang nachgekommen,“ schrieb Melanie Meyer im Auftrag der GESOBAU-Unternehmenskommunikation.

Sofortmaßnahmen beauftragt

Eine Mieterin aus dem betroffenen Haus meldete sich heute am 22.11.2013 nochmals in der Redaktion. Nach Anruf und Rücksprache mit der beauftragten Sanitär-Firma sei diese heute „vor 5 Minuten“ beauftragt worden (Zeitraum ca. 11.45-12:00 Uhr) und werde nun die in der GESOBAU-Zentrale vorrätigen Duschköpfe abholen, und danach sofort mit den Arbeiten an der Anlage beginnen. Notfalls werde es auch am Wochenende „Überstunden“ geben. m/s

m/s