Donnerstag, 05. Dezember 2024
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Jahresbericht 2017 des Nationalen Normenkontrollrates vorgelegt

Normenkontrollrat Bericht 2017

Heute wurde der Jahresbericht 2017 des Nationalen Normenkontrollrates an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Südfoyer des Bundeskanzleramtes übergeben. In der unmittelbar vorangehenden Kabinettsitzung hatte der Vorsitzende des NKR, Dr. Johannes Ludewig, zentrale Punkte aus dem Jahresbericht vorgetragen.

Der aktuelle NKR-Jahresbericht 2017 steht unter dem Motto „Bürokratieabbau. Bessere Rechtsetzung. Digitalisierung. Erfolge ausbauen – Rückstand aufholen“. Er enthält aktuelle Informationen zu Bürokratie- und Kostenbelastungen neuer gesetzlicher Regelungen der Bundesregierung in den zurückliegenden 12 Monaten.

Neben der Bilanz ordnet der NKR die Entwicklungen der 18. Legislaturperiode ein und gibt Empfehlungen für die kommende 19. Legislaturperiode.

Normenkontrollrat Bericht 2017
Dr. Ludewig übergibt den Bericht an die Bundeskanzlerin – Foto: Amina Mendez

„Der Bericht zeigt eine positive Veränderung in der Gesetzgebung hin zu einem besseren Kostenbewusstsein. Erfreulich ist auch, dass Maßnahmen zur Kostenbegrenzung, wie beispielsweise die ‚One in one out‘-Regel, Wirkung zeigen. Das ist eine gute Grundlage, auf der in der neuen Legislaturperiode erfolgreich weitergearbeitet werden kann“, erklärte Dr. Ludewig.

Die Bilanz der Anfang 2015 eingeführten ‚One in one out‘-Regel – der praktischen Deckelung der Folgekosten der Wirtschaft – ist positiv: Das ‚Out‘, also die Entlastung der Unternehmen übersteigt das ‚In‘, d.h. die Belastung der Unternehmen, um 1,4 Milliarden Euro. Auch die Entwicklung der gesetzlichen Folgekosten über die gesamte Legislaturperiode stimmt zuversichtlich: Diese haben sich in den letzten vier Jahren – den Mindestlohn mit seinen außerordentlich hohen Folgekosten außer Betracht lassend – nur geringfügig erhöht.

Bericht des Normenkontrollrats
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dankt dem NKR unter Vorsitz von Dr. Johannes Ludewig

Deutschland führt bei der Evaluierung gesetzlicher Regelungen in der EU

Mit der Einführung der systematischen Evaluierung gesetzlicher Regelungen und dem EU ex-ante-Verfahren, das die Folgekosten von EU-Regelungen für Deutschland transparent macht, wurden gleichzeitig weitere wichtige Weichen gestellt. Der Weg hin zu einer ganzheitlichen Gesetzgebung – von der Rechtsetzung über Folgekostenabschätzung, Gesetzesvollzug, Evaluierung und bis zu einer eventuellen Novellierung – kann damit grundsätzlich beschritten werden. Dr. Ludewig verwies darauf, dass Deutschland bei der Umsetzung der vorausschauenden Evaluierung von Gesetzen führend in der EU sei.

Die neue Legislaturperiode bietet die Chance, dies im Alltag der Gesetzgebung praktisch umzusetzen.

Dringender Handlungsbedarf beim E-Government

Dringenden Handlungsbedarf sieht der NKR weiterhin beim Thema E-Government. „Bei der Digitalisierung der Verwaltung liegt Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern immer noch weit zurück. Neue Chancen bringt das Onlinezugangsgesetz. Diese Entwicklung muss in der kommenden Legislaturperiode mit Nachdruck vorangetrieben werden.
Der Erfolg des Portalverbundes wird von der tatsächlichen Umsetzung abhängen. Nötig sind eine verbindliche Steuerung, ausreichende Ressourcen und die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Nur dann werden Bürger und Unternehmen
im Alltag von dem direkten und effizienten Zugang zur Verwaltung profitieren“, so Dr. Ludewig.

Hindernisse für die Digitalisierung

Ein Hindernis für die Digitalisierung der Verwaltung sieht der NKR in der zersplitterten deutschen Registerlandschaft – die Güte der vorhandenen Informationen und deren Verknüpfung lässt zu wünschen übrig. Nur wenn die deutsche Registerlandschaft nachhaltig
modernisiert wird, kann der Austausch der Verwaltung mit Bürgern und Wirtschaft tatsächlich effizient und bürgerfreundlich sein.

Neue Vorschläge für mehr bürger- und unternehmensfreundliches Datenmanagement

Der NKR wird bis September in seinem diesjährigen Gutachten Vorschläge entwickeln, wie ein bürger- und unternehmensfreundliches Datenmanagement aussehen könnte.

Dank der Bundeskanzlerin an die Mitglieder des Normenkontrollrates

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nahm den Bericht des NKR persönlich entgegen und dankte den NKR-Mitgliedern, die eine schwierige und umfassende Aufgabe übernommen haben.

Die Aufgabe des NKR besteht vor allem auch darin, durch Nachfragen, Nachdenken und Moderieren von Themen voran zu kommen – eine Arbeit, die durch die Erfahrung und Fähigkeiten des Vorsitzenden Dr. Ludewig geprägt wird.

Normenkontrollratsmitglieder
Bundeskanzlerin Dr. Merkel: „Den Bürgerinnen und Bürgern ist es egal, ob ihr Zeit- und Kostenaufwand durch deutsche oder durch europäische Rechtssetzung verursacht wird.“

Institution Nationaler Normenkontrollrat

Der Nationale Normenkontrollrat ist ein beim Bundeskanzleramt eingerichtetes unabhängiges Beratungs- und Kontrollgremium der Bundesregierung. Der Nationale Normenkontrollrat sorgt seit September 2006 dafür, dass bei gesetzlichen Regelungen die Folgekosten für Bürger, Unternehmen und Verwaltung deutlich und nachvollziehbar ausgewiesen werden. Diese Transparenz soll Entscheidungsträgern in Regierung und Parlament helfen, sich die Konsequenzen bewusst zu machen, bevor sie entscheiden. Auf nationaler Ebene behält der Nationale Normenkontrollrat dabei auch den Vollzug von Gesetzen bei Ländern und Kommunen im Blick. International setzt er sich gleichermaßen für Transparenz über die Folgekosten der EU-Gesetzgebung ein. Ziel ist es, dass unnötige Bürokratie und gesetzliche Folgekosten begrenzt und abgebaut werden.

Den Jahresbericht 2017 des Nationalen Normenkontrollrates ist im Internet auf dessen Startseite veröffentlicht worden.

Politische Bilanz zum Bürokratieabbau und Ausblick

Der Normenkontrollrat hat wesentlichen Anteil daran, dass der Bürokratieabbau als eigenständiges Politikziel der Bundesregierung fest verankert wurde. Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung sind inzwischen eigenständige Politikziele. Gesetze und Verordnungen kommen auf den Prüfstand, um die Belastungen für Bürger und Unternehmen auf das Nötige zu reduzieren.

In ihrem Grußwort betonte Bundeskanzlerin Merkel heute, wie wichtig es auch auf EU-Ebene sei, sich um die Begrenzung gesetzlicher Folgekosten zu bemühen: „Den Bürgerinnen und Bürgern ist es egal, ob ihr Zeit- und Kostenaufwand durch deutsche oder durch europäische Rechtssetzung verursacht wird.“

Der Jahresbericht 2017 und die vorausgegangenen Berichte des NKR zeigen deutlich auf, wo Staat und Verwaltung noch immer Modernisierungsbedarf haben, und wo sie voranschreiten.

Die Empfehlungen des Jahresberichts 2017 für die 19.Legislaturperiode sollten nicht nur von Bürgern und Unternehmern beachtet werden, sondern auch bis hinunter auf die Ebene von Kommunalpolitik. Die „OIOO-Regel“ ist eine einfache gute Regel, die auch auf allen Politikebenen bis hinunter in Fraktionen, Gemeinde-Parlamente und Bezirkverordnetenversammlungen beachtet werden sollte, um „kaskadierende Sitzungszeiten“ zu vermeiden.

Zum Thema „RegWatchEurope“ hat der NKR ein informelles Netzwerk ins Leben gerufen, das auf EU Ebene für Bürokratieabbau und Abbau von Folgekosten sorgen soll.

Ob es im Rahmen der weltweiten umfassenden Digitalisierung ausreicht, Bürokratieabbau und Folgekosten im Blick zu haben, ist jedoch fraglich. Digitale Marktbedingungen, Bezahlsysteme, Recht und Allgemeine Geschäftsbedingungen werden heute vor allem durch internationale Internetunternehmen und IT-Unternehmen und Dritt-Staaten extern gestaltet.

Der Innovationsbedarf der Politik selbst muss daher künftig in den Blick genommen werden, weil Politik selbst Rahmensetzung und digitale Marktordnung gestalten muss, um „digitale Synergien“ und „digitale Dividenden“ im Land und in der Welt zum Nutzen und Wohlstand aller Bürger und Unternehmen zu ordnen, und fairen Handel zu sichern.

Weitere Informationen:

www.normenkontrollrat.bund.de